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Eine der Urteilsbegründungen lautete im Tenor:die hetzter sind die staatsanwälte
Tja, dann ist so ein Hetzer und Rassist eben nicht für den Job geeignet.2. Von einem Polizeibeamten ist zu erwarten, dass er zu jeder Zeit und ohne jeden Vorbehalt für die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Grundwerte eines friedlichen Zusammenlebens eintritt.
Kann er nun privat sein Maul aufreissen, aber nicht als Staatsdiener.