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    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Schwuchtelbinde statt Nationalfarben

KurtNabb

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Nein!
Muss sie nicht!
Es kann die Mitgliedschaft eines Landes suspendiert werden, wenn die Grundwerte der Europäischen Union nach Art. 2 EU-Vertrag durch dieses Land verletzt werden.

ttps://de.wikipedia.org/wiki/Suspendierung_der_EU-Mitgliedschaft
Hmm. Und die Förderung sexueller Verirrungen gehört zu den Grundwerten der Europäischen Union?

Das ist eine originelle Interpretation der Grundwerte der Europäischen Union.
 

Fredericus Rex

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die merkel hat , mitsamt des damaligen bundestages,GG artikel 16a eine million mal gebrochen.das auch eu recht ist.
Weder der 16a GG und schon gar nicht das EG Recht verbietet es Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten auf zu nehmen.
Es garantiert nur das Recht, sie wieder in das sicher Drittland zurück schicken zu können.
Es steht aber nicht drin, dass es verboten wäre, solche auf zu nehmen.
Es wäre auch nicht sehr solidarisch die Länder mit EU Außen-Grenzen die ganze Arbeit machen zu lassen.
demokratie heist schlicht die mehrheitsentscheidung der wähler wird umgesetzt.
Es gab aber keine Entscheidung darüber, es gab nur eine Wahl 2017 in der Merkel eine Mehrheit bekam und somit wieder gewählt wurde und das muss man für die Zustimmung ihrer Politik halten.
 
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Nur damit ich das richtig verstehe: Die EU muss sich nicht mit EU-Mitgliedsstaaten abfinden, welchen die Richtlinien bzw Regularien der EU brechen?
Jetzt wird es spannend,
pass auf,
jetzt aalt er sich um die Beantwortung der Frage herum, er ist massiv alarmiert!

Macht euch bereit und nehmt das Getränk in den Mund!


( Ob er sich entscheidet wieder MAL gar nicht zu antworten? Jetzt wird es so spannend, denn es ist egal was er sagt, er beschmutzt sich egal mit welcher Aussage sowieso den Schlips, es gibt nur eine richtige Antwort für ihn jetzt noch verbleibend auf diese Frage :LOL: :LOL: :LOL: :LOL: :LOL:, mal schauen, ob er sie findet bzw. ob er überhaupt antwortet! )

Jep. Man muss nun betrachten, was die Amis von russischer Einmischung in amerikanische Wahlkämpfe halten.
Da muss ich aber JEDER Nation zustimmen die sowas moniert, SOFERN es nachgewiesen ist und nicht nur bei einer Vermutung bleibt!
 

Fredericus Rex

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Hmm. Und die Förderung sexueller Verirrungen gehört zu den Grundwerten der Europäischen Union?

Es gibt weder eine Förderung noch eine sexuelle Verirrung Herr Goebbels!

Aber es gibt die Sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung und das ist ein Menschenrecht!​

Das ist eine originelle Interpretation der Grundwerte der Europäischen Union.
Genau!
Die Menschenrechte sind Grundwerte der EU!
 
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Zoelynn

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Weder der 16a GG und schon gar nicht das EG Recht verbietet es Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten auf zu nehmen.
Es garantiert nur das Recht, sie wieder in das sicher Drittland zurück schicken zu können.
Es steht aber nicht drin, dass es verboten wäre, solche auf zu nehmen.
Es wäre auch nicht sehr solidarisch die Länder mit EU Außen-Grenzen die ganze Arbeit machen zu lassen.

Es gab aber keine Entscheidung darüber, es gab nur eine Wahl 2017 in der Merkel eine Mehrheit bekam und somit wieder gewählt wurde und das muss man für die Zustimmung ihrer Politik halten.
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist,
also kann er auch kein asyl beantragen.
 

Zoelynn

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Es gibt weder eine Förderung noch eine sexuelle Verirrung Herr Goebbels!

Aber es gibt die Sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung und das ist ein Menschenrechte!​


Genau!
Die Menschenrechte sind Grundwerte der EU!
gilt in deutschland erst ab 18 jahren
 

Fredericus Rex

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Jetzt wird es spannend,
pass auf,
jetzt aalt er sich um die Beantwortung der Frage herum, er ist massiv alarmiert!
Die Antwort hast du und das Sternchen doch schon längst.
Du Schnarchzapfen.
Macht euch bereit und nehmt das Getränk in den Mund!

( Ob er sich entscheidet wieder MAL gar nicht zu antworten?
Kann ich doch nichts dafür wenn du im Suff durchs Forum torkelst.
In Beitrag #457 habe ich dir das geantwortet:

Es kann aber die Suspendierung der EU-Mitgliedschaft durch geführt werden, wenn eine Verletzung der Grundwerte der Europäischen Union nach Art. 2 EU-Vertrag durch einen Mitgliedstaat festgestellt wurde.

Und das selbe nochmal im Beitrag #458
Und hier der Link dazu
Suspendierung der EU-Mitgliedschaft – Wikipedia | https://de.wikipedia.org/wiki/Suspendierung_der_EU-Mitgliedschaft

Jetzt wird es so spannend, denn es ist egal was er sagt, er beschmutzt sich egal mit welcher Aussage sowieso den Schlips, es gibt nur eine richtige Antwort für ihn jetzt noch verbleibend auf diese Frage :LOL: :LOL: :LOL: :LOL: :LOL:, mal schauen, ob er sie findet bzw. ob er überhaupt antwortet! )

Da muss ich aber JEDER Nation zustimmen die sowas moniert, SOFERN es nachgewiesen ist und nicht nur bei einer Vermutung bleibt!
*Heiterkeit
Bei dem Suff ist sicher deine ganze Stütze drauf gegangen.
 
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Tooraj

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Nur damit ich das richtig verstehe: Die EU muss sich nicht mit EU-Mitgliedsstaaten abfinden, welchen die Richtlinien bzw Regularien der EU brechen?
Als sich vor 20 Jahren in einer Art Euphorie die EU nicht schnell genug ausdehnen konnte, hat man derartige Fragen einfach ausgeblendet. Jetzt hat man den Schaden. Man kann irgendwelche Verfahren aufsetzen, die sich über Jahre dahin schleppen...
De facto hat Brüssel eine Laus im Pelz, eigentlich gleich mehrere.
 

Fredericus Rex

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(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist,
also kann er auch kein asyl beantragen.
Richtig! Er, der Flüchtling kann sich nicht darauf berufen.
Da steht aber nichts davon dass es der BRD nicht erlaubt wäre, ein Asylverfahren trotzdem durch zu führen.
Wenn jemand sich nicht darauf berufen kann heißt es ja nicht, dass es ihm nicht gewährt werden darf.
 

Zoelynn

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Richtig! Er, der Flüchtling kann sich nicht darauf berufen.
Da steht aber nichts davon dass es der BRD nicht erlaubt wäre, ein Asylverfahren trotzdem durch zu führen.
Wenn jemand sich nicht darauf berufen kann heißt es ja nicht, dass es ihm nicht gewährt werden darf.
laut eu recht kann ein flüchtling nur da asyl beantragen wo er das erste mal eu boden betritt
 

Fredericus Rex

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laut eu recht kann ein flüchtling nur da asyl beantragen wo er das erste mal eu boden betritt
Wieso ist das so schwer zu begreifen?
Der Flüchtling hat das Recht dort Asyl zu beantragen wo er das erste mal sicheren Boden in der EU betritt.
Und er hat keinen Anspruch darauf, dass ein Land seiner Wahl das Asylverfahren durchführt.
Es ist aber dem Land seiner Wahl nicht verboten, das Asylverfahren durch zu führen, es ist nur nicht dazu verpflichtet und kann ihn ablehnen.
Deshalb hat die Regierung das Recht nicht gebrochen, es hätte aber alle die Asyl beantragen wollten in die Länder zurück schicken können in denen sie erstmals Europäischen Boden betreten hatten.
Und das hat die Regierung nicht gemacht damit aber kein Recht gebrochen, nur die Möglichkeit die das Gesetz bietet nicht genutzt.
 
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Zoelynn

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Wieso ist das so schwer zu begreifen?
Der Flüchtling hat das Recht dort Asyl zu beantragen wo er das erste mal sicheren Boden in der EU betritt.
Und er hat keinen Anspruch darauf, dass ein Land seiner Wahl das Asylverfahren durchführt.
Es ist aber dem Land seiner Wahl nicht verboten, das Asylverfahren durch zu führen, es ist nur nicht dazu verpflichtet und kann ihn ablehnen.
1990 verabschiedeten die Mitgliedstaaten das Schengener Durchführungsabkommen und das Übereinkommen von Dublin. Darin wurde geregelt, dass Asylverfahren nur noch von einem Mitgliedstaat durchgeführt werden und zwar von dem Staat, den der Asylbewerber oder die Asylbewerberin zuerst betreten hat.
Asylrecht | https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/asylrecht-615788

demnach handelte die regierung unrechtmässig.
 
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Kamikatze

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Waterloo in London?
1. Einen sportlichen Wettkampf sollte man niemals zum Krieg hochstilisieren!

2. "Waterloo" kann es garnicht werden
, denn bei der Schlacht von Waterloo haben Briten und Preußen
a) gemeinsam gekämpft und
b) gemeinsam gesiegt !

Man spricht auch von der "Schlacht bei Belle Alliance", weil der Verlierer Napoleon dort sein Hauptquartier hatte.

In München war das Fußballspiel zwischen den "richigen Männern" und einer angeblichen "Schwuchteltruppe" zwar remis ausgegangen,
aber für "die Ungarn" war es gefühlt doch eine Niederlage, denn sie sind als Gruppenletzter aus der EM ausgeschieden.
Trotzdem sollte man weder "die EM" noch "München" zum "Lechfeld" erklären, nur weil damals bei der dortigen Schlacht "die Ungarn" gehörig verkloppt worden sind und geschlagen heimwärts ziehen mussten.

Auch war es für Russland und Finnland kein "Winterkrieg" im Sommer.
Russland hat zwar gegen Finnland gewonnen, liegt aber in der Tabelle trotzdem hinter den "kleinen" Nachbarn
und beide sind gemeinsam rausgeflogen.
 
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Fredericus Rex

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1990 verabschiedeten die Mitgliedstaaten das Schengener Durchführungsabkommen und das Übereinkommen von Dublin. Darin wurde geregelt, dass Asylverfahren nur noch von einem Mitgliedstaat durchgeführt werden und zwar von dem Staat, den der Asylbewerber oder die Asylbewerberin zuerst betreten hat.
Asylrecht | https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/asylrecht-615788
Die 1990 verabschiedete Übereinkommen ist längst überholt.
Es wurde abgelöst von der »Dublin-III-Verordnung« (EU-Verordnung Nr. 640/2013 vom 26. Juni 2013)
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/asylrecht-615788
demnach handelte die regierung unrechtmässig.
Nein tut sie nicht. Sie nutzt nur nicht die Möglichkeit die die Übereinkunft ihr bietet.
Etwas zu tun, was man nicht tun müsste, ist nicht unrechtmäßig.
 

Zoelynn

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Die 1990 verabschiedete Übereinkommen ist längst überholt.
Es wurde abgelöst von der »Dublin-III-Verordnung« (EU-Verordnung Nr. 640/2013 vom 26. Juni 2013)
Asylrecht | https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/asylrecht-615788

Nein tut sie nicht. Sie nutzt nur nicht die Möglichkeit die die Übereinkunft ihr bietet.
Etwas zu tun, was man nicht tun müsste, ist nicht unrechtmäßig.
und wo ist das überholt ,dass man nur im erstland asylbeantragen kann
 

Fredericus Rex

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