der Schwachsinn wird auch nicht richtiger, wenn man ihn nochmal 10.ooox wiederholt
1. sind diese Utensilien, die dem Arbeiter das Arbeiten erleichtern, nicht vom Himmel gefallen, sondern bedurften einer Vorinvestition, die in aller Regel nicht der Arbeiter geleistet hat
2. trägt in aller Regel nicht der Arbeiter das Risiko des Ergebnisses seiner Arbeit, sondern sein Arbeitgeber ... allein
wenn also die Brücke zusammenkracht, holen sich nicht den Brückenarbeiter, sondern seinen Arbeitgeber, also in aller Regel den Geschäftsführer seiner Firma, der ist das de jure alleinige haftende Organ
3. trägt der Arbeiter in aller Regel kein Risiko, wenn gar keine Arbeit da ist, oder weniger Arbeit da ist, er muss dennoch in aller Regel gemäß seines Arbeitsvertrages voll weiterbezahlt werden, auch dieses Risiko trägt erstmal der Arbeitgeber alleine ... und auch in Corona-Zeiten müssen AN in aller Regel gemäß Lohnfortzahlungsgesetz erstmal voll weiterbezahlt werden und erst im Nachhinein kann sich der Arbeitgeber das Geld vom Gesundheitsamt vielleicht zurückerstatten lassen, sollte er bis dahin nicht schon insolvent sein ... auch das sind immense unternehmerische Risiken
... aber keine Sorge, ich erwarte nicht, dass du davon auch nur ein Fünkchen verstündest oder Ahnung hättest