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Da zeigt sich: "Deutsch" müsste "man" können und verstehen, was "man" liest!...
Da kommen die paragraphenfreundlichen Deutschen, die über die ganzen Paragraphen die Paragraphen vergessen, kaum mit.
Da steht z. B. am Ende eines Grundgesetzes, dass die Deutschen sich eine Verfassung geben sollen.
Dieser St.-Nimmerleins-Paragraph, seit der Wende mißachtet, ...
Ganz abgesehen davon, dass es nicht um "Paragraphen", sondern um "Artikel" geht,
gehe ich davon aus, das Artikel 146 des
"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" geneint ist.
Der lautet:
>>
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
<<
dort steht nichts davon, dass "die Deutschen" sich eine Verfassung geben "sollen"!
Aus dem Text geht nur indirekt hervor, dass das Deutsche Volk sich "in freier Entscheidung" eine Verfassung beschließen kann !!!
zudem spielt es rechtlich keine Rolle, wie "es" genannt wird!
Siehe wie es User Hatschi in einem anderen Thread bereits zutreffend beschrieben hat:
https://www.politik-sind-wir.net/sh...iche-Idioten?p=1399935&viewfull=1#post1399935
>>
Grundgesetz, Verfassung, Konstitution sind Synonyme und können gleichwertig verwendet werden.
Deshalb gilt das Grundgesetz, so wie es ist - egal, ob es "Verfassung" genannt wird oder nicht!
Der GG-Artikel 146
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Entscheidend für "verliert seine Gültigkeit" ist "die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist".
Dabei spielt es keine Rolle, welcher Titel über der neuen Verfassung steht:
ob wieder "Grundgesetz" oder "Verfassung" oder "Konstitution" oder ...
Im Übrigen:
Art. 146 legt auch nicht fest, in welchen Formen die "freie Entscheidung" des deutschen Volkes stattfinden kann:
"direkt" durch ein Referendum und/oder
"indirekt", z.B. durch eine gewählte "verfassunggebende Versammlung"
(wie 1919 die "verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung", die in Weimar tagte).
Ansonsten können Artikel des Grundgesetzes durch 2/3-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat geändert, gestrichen und hinzugefügt werden, nur bestimmte Artikel sind davon ausgenommen.
<<