um mal kurz auf das zu kommen:
https://www.vfst.de/apps/elbib/A158
IV.Anerkennung ausländischer polygamer Ehen
Bei der Behandlung ausländischer polygamer Ehen stellt sich die Frage, ob derartigen Ehen in Deutschland die Anerkennung zu versagen ist. Nach Art. 6 EGBGB ist Verlobten mit polygamem Eheschließungsstatut die Eingehung einer Mehrehe in Deutschland zu versagen40. Dagegen verstößt nach allgemeiner Meinung die Anerkennung der Wirksamkeit einer im Ausland geschlossenen, nach dem Heimatrecht gestatteten polygamen Ehe mangels Inlandsbezug nicht gegen den deutschen ordre public. Wenn ein Pakistaner somit in Pakistan eine nach seinem Heimatrecht wirksame polygame Ehe eingegangen ist, dann ist diese Ehe – wenn sie auch nach dem Heimatrecht der Frau wirksam ist – ebenfalls in Deutschland anzuerkennen, so daß das pakistanische Recht, welches eine Folge-Ehe als gültig ansieht, nicht nach Art. 6 EGBGB ausgeschaltet werden kann41. Die Folge ist, daß auch den weiteren (bis zu drei) Ehefrauen ein gesetzliches Aufenthalts- und Unterhaltsrecht zusteht und daß auch etwaige Hinterbliebenenrenten anteilsmäßig auszuzahlen sind42. Nach pakistanisch-moslemischem Erbrecht müssen sich die rechtmäßigen Ehefrauen (bis zu vier) den gesetzlichen Erbteil, der für die Ehefrau vorgesehen ist,
teilen43. Für Hindus enthält Sec. 3 (1) des Hindu Women’s Rights to Property Act von 1937 eine identische Regelung. Auch diese Regelungen sind in Deutschland anzuwenden.
Das geltende britische Recht ist wesentlich strenger. Zwar wird eine polygame Ehe grundsätzlich als wirksam angesehen, wenn sie nach dem Eheschließungsstatut beider Parteien zulässig ist. Aber wenn danach eine solche Ehe anzuerkennen ist, wird nach englischem Ausländerrecht der zweiten (oder weiteren) Ehefrau(en) ein Aufenthaltsrecht in Großbritannien aus ordre-public-Gesichtspunkten stets versagt. Auch wird der zweiten Ehefrau ein Anspruch auf Witwenrente regelmäßig mit der Begründung verweigert, das englische Rentenrecht sehe eine Aufteilung der Witwenrente unter mehreren Witwen nicht vor
übrigends ein "Problem" was schon seit Jahren bekannt ist,
und die Niederlande hat wohl anders als Deutschland darauf reagiert und alle "Ehen" die Nicht mit niederländischen Recht legitimiert sind als Ungültig erklärt,
also neben Kinderehe auch die Polygamie!