- Registriert
- 6 Apr 2016
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 50.801
- Punkte Reaktionen
- 21.496
- Punkte
- 54.820
- Geschlecht
Nee nee!
Im deutschen Recht ist "Mord" definiert - siehe StGB §211 Abs.(2)!
Entweder Totschlag (§212) oder Mord (§211)!
(oder "... mit Todesfolge" oder "Tötung auf Verlangen", ...)
Nichts anderes wollte ich damit sagen., weiß aber immer noch nicht woher die verschieden Zahlen kommen was Mord betrifft.