OP
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so und jetzt mal zu den Heizungskosten
und jetzt du wieder wo außer im Brennstoff ist die Energiesteuer enthalten die dich zu dem Schluss kommen lässt, dass die abrechnungsfähigen Heizungskosten die nicht nach direktem Verbrauch ermittelt werden rein staatlich gesteuert werden
und wenn du dann noch den konzerneigenen Heizungsdienst mit Wartung und Pflege beauftragst bist du wiederrum als Konzern in der Lage die Preise dafür zu bestimmen und den Gewinn in die Konzernkasse zu stecken, der Mieter zahlt ja
Zu den Heizkosten gehören neben den Brennstoffkosten und ihrer Lieferung auch die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage, Betriebsstrom, Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit, Kontrolle durch einen Fachmann, Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, Kosten der Emissionsmessungen, Miete der Verbrauchserfassungsgeräte einschließlich der Berechnungs- und Aufteilungskosten(§ 7 II HeizkostenV)
und jetzt du wieder wo außer im Brennstoff ist die Energiesteuer enthalten die dich zu dem Schluss kommen lässt, dass die abrechnungsfähigen Heizungskosten die nicht nach direktem Verbrauch ermittelt werden rein staatlich gesteuert werden
und wenn du dann noch den konzerneigenen Heizungsdienst mit Wartung und Pflege beauftragst bist du wiederrum als Konzern in der Lage die Preise dafür zu bestimmen und den Gewinn in die Konzernkasse zu stecken, der Mieter zahlt ja