- Registriert
- 1 Apr 2019
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 17.963
- Punkte Reaktionen
- 6.514
- Punkte
- 49.720
- Geschlecht
Du liest ahnungsfrei im Kaffesatz herum.
Das OVG hat nur den Vollstreckungsantrag abgelehnt.
Die Pop-Up-Radwege dürfen vorerst bis zur endgültigen Entscheidung erst einmal bleiben.
Was schon mal ein sehr deutliches Signal ist.
Entgegen der Behauptung der AfD, die das alles als völlig rechtswidrig behauptete.
Den von Dir erwarteten gesunden menschenverstand kannst Du bei gerichten regelmäßig nicht erwarten; die urteilen nach der Rechtslage, nicht nach Gefühlen.
Ansonsten hat die AfD nicht unnütz die Verwaltung beschäftigt, sondern zu Recht beschäftigt.
Denn wenn die jetzt erst nachgereichten Unterlagen die Pop-Up-Radwege rechtmäßig machen würden, dann hat die Verwaltung bei der Errichtung geschlampt.
Merke: Wir haben einen Rechtsstaat; auch wenn links-grün in der Anwendung von Gesetzen und Urteilen ost nach Gutsherrenart handeln; wie in eienr Banananrepublik.
Im Gegenteil.
Die unteren Instanzen sind oft mit Provinzfürsten besetzt, erst in hoch- und höchstinstanzlichen Rechtsmitteln wird vernünftig argumentiert. Daher kassierte auch der BGH öfter ein Gesetz erst, nachdem es zuvor in allen Instanzen durchgewunken worden wäre.
Die Umsetzung war vielleicht hemdsärmelig, aber es ist die Tatsache von RADwegen, die den AfD-Spacken ein Dorn im Auge ist.
"Andere Verkehrsteilnehmer" und "Rücksicht", das sind für diese Vollpfosten Fremdworte.
Was diese Idioten von Menschen und Menschenrechten halten, hatte jüngst Christian Lüth bewiesen ... er sprach offen aus, was in der AfD offen herumgereicht wird: Faschismus!
Würde man bei der AfD jeden Faschisten rausschmeissen, könnte man den Laden dichtmachen.
Die sind genug mit sich selbst beschäftigt:
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/09/kalbitz-afd-brandenburg-dresden-pegida-protest.html