G
Gelöschtes Mitglied 2801
bitte trenne sauber Meinung ud Handlung.
Und bitte trenne sauber nach "rassistischen Handlungen" und "kriminelle Handlungen"
Die ideologische Prägung ist nicht Teil des Kindeswohl - unser GG gewährt uns ideologische Freiheit , eine Beschneidung nach Gesinnung ist absolut unzulässig im Sinne des GG als auch im Sinne des Rechtsstaates.
Wen jemand der Ansicht ist Muslime sind Mörder und die Kanzlerin hat unser Land verraten und verkauft darf das keineswegs das Sorgerecht eines Elternteiles einschränken - genausowenig wie wenn man überzeugter Kommunist, oder Muslim ist (aber bei den letzten Ideologische Ausrichtungen hat ja die Gesellschaft sowieso keine Bedenken es geht ja wie immer in ideologischen Diktaturen nur um die Sanktionierung und Verfolgung des ideologischen Feindes....)
Handlungen dürfen sanktioniert werden wenn sie gegen das Gesetz verstossen Meinungen nicht und ideologische Ansichten schon garnicht.
Dein Vergleich zur Impfverweigerung hinkt, da man dort eindeutig objektiv eine Beinträchtigung des Kindeswohs feststellen kann, man Sanktioniert dort auch keine Meinung sondern die Handlung das Kind nicht impfen zu lassen - bei einer ideologischen Auffassung ist das keineswegs so.
Die Trennung ist nicht erforderlich, da Meinungen sich in Handlungen ausdrücken, was letztlich bei der Bewertung des Kindeswohls entscheidend ist. Auch die Unterscheidung zwischen kriminell und rassistisch wird nicht gebraucht, denn eine Handlung muss nicht kriminell sein, um das Wohl eines Kindes zu beeinträchtigen.
Die einzige wichtige Dimension ist die Auswirkung auf das Wohl des Kindes, ein individualistischer Ansatz, mit deutlicher, eigentlich ausschließlicher Gewichtung auf den Interessen des Kindes.
Das GG beschreibt auch sehr deutlich eine Pflicht der Eltern, nämlich Artikel 6 (2): „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Aus der Pflicht zur Sorge und Erziehung der Kinder leiten sich automatisch Einschränkungen der persönlichen Freiheiten der Eltern ab, in Alltags- und Lebensgestaltung. Dazu gehört eben auch, dass politische Haltungen und Äußerungen sich auf das Kindeswohl durch das soziale Umfeld auswirken.
Natürlich sollten in der Frage des Kindeswohls Meinungen und Ideologien sanktioniert werden, es ist sogar absolut erforderlich. Diese Einstellungen sind ja die entscheidenden Indikatoren für zukünftiges Verhalten, also eine schadensabwendende Maßnahme. Eine Mutter, die westliche Medizin ablehnt, während das Kind an Zystischer Fibrose mit Lungenmanifestationen leidet, gefährdet durch ihre Haltung das Kind potenziell und dieses Risiko ist dem Kind nicht zuzumuten. Bei rassistischen Haltungen ist das nicht wesentlich anders, abhängig vom sozialen Umfeld. Präventives Handeln ist oberstes Gebot bei Kindern.
Deswegen hinkt der Vergleich auch nicht, denn auch beim Impfen handelt es sich um eine potenzielle Gefährdung, keine gesicherte.