Rechtsbankrott BRD
In der Bundesrepublik in Deutschland herrschen aus juristischer Sicht chaotische Verhältnisse. Aus einem Staatsbürger ist Personal geworden.
Einer Verfassung muß immer noch ein Grundgesetz ohne Geltungsbereich herhalten, welches zugl. ohne rechtliche Bedeutung ist und die "Behörden" sind nur Geschäftsbetriebe und haben keine Beamte.
Die politischen Parteien arbeiten ohne jede Legitimation auf der Grundlage des Privatrechts, genau wie Gemeinden, Landkreise, Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher und die Polizei.
Selbst die Bundeswehr ist eine privatrechtliche Firma und handelt eigenmächtig.
Passend dazu die Aussage der OFD Hannover, die da lautet: „Wir haben unsere eigenen Gesetze“. Eine Gruppe von Leuten denkt sich Spielregeln aus, an die sich andere halten sollen, sie selbst aber nicht (normative Wissenschaft).
Dazu eine Definition von “Rechtsbankrott” laut Juristischem Wörterbuch von Gerhard Köbler, 15. Auflage, (ein SystemBuch):
“Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine … Rechtseinrichtung offenbart bspw. R. , wenn sie Lügner an die Spitze gelangen läßt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht… .”
Wir können Feststellen, daß die Institutionen des Bundes verfassungsfeindlich gegen das deutsche Volk handeln.
Das sind keine Verschwörungstheorien, sondern belegte Tatsachen zum Nachteil jedes einzelnen Bürgers in Deutschland.
Daraus erklärt sich auch nahtlos, daß mangels Staatlichkeit sämtliche Einrichtungen, die bisher als 'Behörden' fungieren, lückenlos international als private Gesellschaften gelistet sind und damit auch dem Privatrecht unterliegen.
Diese Feststellung ist zwar wegen der gravierenden Konsequenzen äußerst unerwünscht, entspricht jedoch den offensichtlichen Tatsachen.
Insbesondere sind erfreuliche Ansätze in der Rechtsprechung gegen die nahezu uferlose Selbsttitulierung der scheinbar 'staatlichen' Stellen vorhanden, die zusätzlich noch das Richterprivileg der Art. 92 ff, 101 GG unterlaufen, um ihre oft mehr als dubiosen Forderungen durchzusetzen.
Das System ist bereits gescheitert bzw. untergegangen und wird nur noch über erhaltende Maßnahmen von Systemlingen und Parteisoldaten mit einer abstrusen Rechtsauffassung gestützt, wobei der endgültige Zusammenbruch in greifbare Nähe gerückt ist.
Wir erleben dieser Tage eine Verwaltung, die vollkommen losgelöst ist von Recht und Gesetz.
Sie ignoriert, daß die Ideologie zu Ende geht.
Wie bereits nachgewiesen ist derzeit jegliches Gesetz, jeglicher Gesetzgeber, jegliche s.g staatliche Institution nicht auf der Grundlage und mit dem Inhalt des Bonner Grundgesetzes vereinbar so daß man sie als Feinde der demokratischen Grundordnung bezeichnen kann, bzw. muß.
http://creaplan.org/arne_hinkelbein/rechtsbankrott.html
Rechtsperversion
ist die Perversion von Recht in Unrecht.
Sie liegt vor, wenn unter dem Schein des Rechts Unrecht geschieht. Sie ist beispielsweise (in besonderem Maße) gegeben, wenn von einem Mitglied eines (rechtswissenschaftlichen) Gremiums verlangt wird, dass es seine Mitgliedsrechte nicht ausübt und gleichwohl von den übrigen Mitgliedern des Gremiums über seine sonstigen Rechte zu seinen Lasten entschieden wird, eine Stelle nur zum Schein ausgeschrieben wird oder Inzucht, Betrug und Korruption sowie Kollusion allgemein das scheinbar gewahrte Recht rechtstatsächlich verdrängen. Historisch gewichtige Fälle von R. sind endlicher Rechtstag, Verfassungen in totalitären Diktaturen oder Nürnberger Gesetze. Lit.: Hippel, F. v., Die Perversion von Rechtsordnungen, 1955
http://www.rechtslexikon.net/d/rechtsperversion/rechtsperversion.htm
Kollusion
nennt man das planmäßige Zusammenwirken zum Nachteil eines anderen (siehe auch falsus procurator).
Zivilrecht: Missbraucht ein Vertreter seine Vertretungsmacht in der Weise, dass er mit einem Dritten (seinem Geschäftspartner) bewusst zusammenwirkt, um seinen Geschäftsherrn zu schädigen, so ist das Rechtsgeschäft nach § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) nichtig, und der Vertreter und der Dritte haften auf Schadensersatz (unerlaubte Handlung). - Strafprozessrecht: K.sgefahr ist der frühere Ausdruck für Verdunklungsgefahr.
http://www.rechtslexikon.net/d/kollusion/kollusion.htm
Sittenwidrigkeit, Vertretung ohne Vertretungsmacht.
Zur Zeit werden die Transatlantik Agenten ausgetauscht um das Volk weiter täuschen zu können.