Das ist gar nicht so schwer.
Artikel 18 Grundgesetz
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Such dir was aus!
*Heiterkeit. Wo genau nach deinem Zitat des Artikel 18 steht in deinem Beitrag der Missbrauch durch Höcke begründet ?
Typisch Systemvertreter. Ihr tönt seit vielen Jahren die AfD inhaltlich stellen zu wollen, aber ihr könnt es einfach nicht. Natürlich nicht, denn die Positionen der AfD entsprechen dem GG.
Stattdessen versucht ihr sie durch verschiedene Strategien der Verleumdung unwählbar zu machen.
Alle Flüchtlinge müssen zurück (Lindner),
nationale Kraftanstrengung bei der Abschiebung (Merkel) und
im großen Stil abschieben (Scholz) waren demzufolge Forderungen nach
Vertreibung und
Deportation.
Tatsächlich missbrauchen zitierte Vertreter der Regierung und selbige als Ganze seit 8 Jahren den Artikel 16a, in dem sie die Einschränkungen unter Absatz 2 völlig ignorieren und eine rechtswidrige, dauerhafte Masseneinwanderung unter dem Deckmantel der zeitweisen Schutzsuche betreiben. (
Mal ein freundliches Gesicht zeigen )
Die korrekte Einschätzung dazu lautete seinerzeit durch Seehofer " Herrschaft des Unrechts ".
Hm, also sollte man den benannten Personen die Grundrechte entziehen ? Ich plädiere für Entmachtung und Strafverfolgung, da der Missbrauch von Art.16a gegen die FDGO hier kein Delikt eines Asylbewerbers ist, sondern sein prinzipieller Rechtsrahmen amtlich missbraucht wird und in Folge die FDGO gefährdet.
Den Artikel 18 überhaupt gegen Höcke zu Rate zu ziehen, ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten. Im Detail bin ich nur auf den (amtlichen) Missbrauch des Art.16a eingegangen, aus aktuellem Anlass, alle anderen in ihm aufgezählten möglichen Missbräuche von Grundrechten gegen die FDGO, sind regelrechte Routine des Mainstreams durch ihre Vertreter aus Parteien, Organisationen, der Bildung (Gender - Diktat) und der Presse gegen die Opposition außerhalb der grünwoken Einheitsparteien.