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Das Grundgesetz definiert die Regeln unseres Zusammenlebens...

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 6 «  

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Es ist möglich jedes Gesetz zu ändern auch das GG und auch die "Ewigkeitsklausel".
in einer Demokratie alles nur eine Frage der Mehrheiten.

Da bist du wohl einem Irrglaube anheim gefallen, denn weder kann der Art.79 Abs. 3 GG (sprich: "Ewigkeitsklausel") noch die freiheitlich demokratische Grundordnung + Grundrechte in ihrem Wesensgehalt verändert werden.

Anmerkung zur allgemeinen Diskussion:

Das Grundgesetz wurde im Laufe der Jahre mehrfach geändert, um die Aktualität und die Reaktionsfähigkeit bezüglich aufkommender Herausforderungen und gesellschaftlicher Transformationen Rechnung zu tragen. Dem Bundesverfassungsgericht kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, da die Verfassungsinterpretation eine elementare Bedeutung besitzt.
 

Trantor

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Da bist du wohl einem Irrglaube anheim gefallen, denn weder kann der Art.79 Abs. 3 GG (sprich: "Ewigkeitsklausel") noch die freiheitlich demokratische Grundordnung + Grundrechte in ihrem Wesensgehalt verändert werden.

Anmerkung zur allgemeinen Diskussion:

Das Grundgesetz wurde im Laufe der Jahre mehrfach geändert, um die Aktualität und die Reaktionsfähigkeit bezüglich aufkommender Herausforderungen und gesellschaftlicher Transformationen Rechnung zu tragen. Dem Bundesverfassungsgericht kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, da die Verfassungsinterpretation eine elementare Bedeutung besitzt.

Ach bitte komm, werd erwachsen.
Nichts was vom Menschn erschaffen wurde ist für die Ewigkeit, in einer Demokratie ist letztendlich alles nur eine Frage von Mehrheiten in einer Diktatur nur eine Frage der Macht.
Ewigkeit das ich nicht lache so ewig wie das 3.Reich:D
 
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Ach bitte komm, werd erwachsen.
Nichts was vom Menschn erschaffen wurde ist für die Ewigkeit, in einer Demokratie ist letztendlich alles nur eine Frage von Mehrheiten in einer Diktatur nur eine Frage der Macht.
Ewigkeit das ich nicht lache so ewig wie das 3.Reich:D

Da musste ich doch glatt am frühen Morgen gähnen:coffee:

Ich beglückwünsche dich zu deiner radikal-realistischen Sichtweise und hoffe dass auch du Glück empfindest. Deiner stumpfen Argumentation zufolge wäre jegliche Diskussion bodenlos, weil es der Typologie "Nazi-Keule" inhärent ist. Fakt ist aber, dass es normativ festgeschrieben ist und die Bewährtheit des GG keine Zweifel daran lässt.
 

Trantor

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Da musste ich doch glatt am frühen Morgen gähnen:coffee:

Ich beglückwünsche dich zu deiner radikal-realistischen Sichtweise und hoffe dass auch du Glück empfindest. Deiner stumpfen Argumentation zufolge wäre jegliche Diskussion bodenlos, weil es der Typologie "Nazi-Keule" inhärent ist. Fakt ist aber, dass es normativ festgeschrieben ist und die Bewährtheit des GG keine Zweifel daran lässt.

Ich weiss zwar nicht was "radiakal-realistisch" mit Glück oder Unglücksempfinden zu tun hat. Und zu diskutieren gits da sowieso nicht, denn schliesslich ist meine Argumentation dfakto nicht zu entkräften.

Das sich etwas bisher "bewährt" hat, birgt trotzdem nicht den Anspruch auf Ewigkeit, es gab in der Menschheitsgeschichte schon genug Demokratien aller oleur die auch wieder verschwunden sind - denen hätte dabei auch eine "Ewigkeitsklausel" nichts genützt. Es geht abre auch ganz legal und ohne Gewalt zB durch eine neue Verfassung und die entsprechenden Merhheiten im Parlament.

Zum Teil wird es als praktisch unmöglich angesehen, wesentliche Verfassungsänderungen durch Ewigkeitsklauseln langfristig zu verhindern. Außer durch Änderung des Textes der Verfassung könne sich auch durch eine neue Interpretation desselben faktisch eine Abänderung der durch die Ewigkeitsklausel geschützten Rechtsgüter ergeben.

Andererseits ist es auch juristisch völlig unmöglich, dass der Mensch zwar etwas in Kraft setzen, es aber nicht mittels desselben Mechanismus wieder aufheben können soll. Von daher kann die Ewigkeitsgarantie formell nie mehr als eine Deklaration sein und nur in Bezug auf die Validität von Gesetzen oder auch anderen Grundgesetzartikeln tatsächlich Wirksamkeit entfalten

https://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel


aber glaub an deine "Ewigkeit" und bleibe geistig ein Kind, die sollen ja auch in den Himmel kommen - wenn es dich glücklich macht
 
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Ich weiss zwar nicht was "radiakal-realistisch" mit Glück oder Unglücksempfinden zu tun hat. Und zu diskutieren gits da sowieso nicht, denn schliesslich ist meine Argumentation dfakto nicht zu entkräften.

Das sich etwas bisher "bewährt" hat, birgt trotzdem nicht den Anspruch auf Ewigkeit, es gab in der Menschheitsgeschichte schon genug Demokratien aller oleur die auch wieder verschwunden sind - denen hätte dabei auch eine "Ewigkeitsklausel" nichts genützt. Es geht abre auch ganz legal und ohne Gewalt zB durch eine neue Verfassung und die entsprechenden Merhheiten im Parlament.



https://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel


aber glaub an deine "Ewigkeit" und bleibe geistig ein Kind, die sollen ja auch in den Himmel kommen - wenn es dich glücklich macht

Wir reden hier jedoch über normative Fakten und nicht über deine Traumwelt, die jegliches Vertrauen vielleicht aufgrund zurückliegender Ereignisse vermissen lässt. Der Selbstschutz ist dem Artikel inhärent, das wird im Zweifelsfall das Bundesverfassungsgericht als Interpret geltender Rechtsgrundlagen in letzter Instanz urteilen.

Natürlich lebt die Ewigkeitsklausel auch davon, dass sich staatliches Handeln am rechtlichen Rahmen orientiert, das dürfte völlig evident sein. Deswegen erschließt sich mir dein rudimentäres Argument der allgemeinen Erkenntnis nicht.

Als kleines Beispiel: Die Erde kann ewig existieren, wenn ihr kein pejorative Umgang zugemutet wird oder externe und unvorhersehbare Unglücksfälle eintreten. Die Grundlage der scheinbaren ewigen Existenz hat die Erde "selbst" gelegt.
 

Trantor

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Wir reden hier jedoch über normative Fakten und nicht über deine Traumwelt,
eben ich rede über die Realität wie sie tagtäglich auf der Welt vokommt, so wie sie ist und nicht so wie ihr Traumtänzer meint das sie ein sollte - und wiki sieht das offensichtlich ähnlich......:rolleyes2:

die jegliches Vertrauen vielleicht aufgrund zurückliegender Ereignisse vermissen lässt. Der Selbstschutz ist dem Artikel inhärent, das wird im Zweifelsfall das Bundesverfassungsgericht als Interpret geltender Rechtsgrundlagen in letzter Instanz urteilen.

Die höchtse Instanz ist nicht das Verfassungsgericht, sondernd das gewählte Parlament, ansonsten kannst du deine Demokratie gleich einstampfen:rolleyes2:
Und wenn diese entscheidet die Verfassug zu ändern hat auch das BVG nichts dagegen zu unternehmen, denn das BvG ist and ie Verfassung gebunden welche das Parlament bestimmt, ansonsten kann man deren Mitglieder auch relativ leicht austauchen, denn auch die Mitglieder des BVG werden letztendlich von der Politik bestimmt.

Natürlich lebt die Ewigkeitsklausel auch davon, dass sich staatliches Handeln am rechtlichen Rahmen orientiert, das dürfte völlig evident sein. Deswegen erschließt sich mir dein rudimentäres Argument der allgemeinen Erkenntnis nicht.
Als kleines Beispiel: Die Erde kann ewig existieren, wenn ihr kein pejorative Umgang zugemutet wird oder externe und unvorhersehbare Unglücksfälle eintreten. Die Grundlage der scheinbaren ewigen Existenz hat die Erde "selbst" gelegt.

estens habe ich geschrieben nichts was der Mensch geschaffen hat hält ewig, das trifft wohl kaum auf die Erde zu, zweites wird auch die Erde nicht ewig existieren, spätestens wenn die Sonne kollabiert ist schluss, drittens ist wenn überhaupt irgendetwas ewig existiert das höchstens das Universum ansich und auch das ist nicht sicher.
viertens geht es nicht nur darum das nichts ewig währt sondern das alles was der Mensch geschaffen hat ihm selbstverständlich auch wieder abzuschaffen möglich iat. Das beweist die Welt jeden Tag das beweist Wiki in dem ich dir den entsprechenden Abschnitt verlinkt habe worin beschrieben ist das diese "Ewigeitsklausel nicht mehr ist als eine "formelle Deklaration".
so und nun sollten wir das beenden von meiner Seite ist alles gesagt und wenn du weiterhin an Ewigkeiten glauben möchtest sei es dir gegönnt.
 

Chili

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