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    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

CDU / CSU in der Opposition

Jakob

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Der Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz hinkt...klar.Aber wahr bleibt,daß sich die Bundestagsabgeordneten von ihren Fraktionsführungen entmündigen lassen.Das ist der Skandal.Und das ist dann auch keine Gewaltenteilung mehr mit einer selbstbewußten Legislative. 🦉 :cool: 🦊
Der Fraktionszwang ist nur ein sehr milder Zwang. Bei gesellschaftlich wichtigen Fragen (Ehe für alle zB) wird er regelmäßig aufgehoben. Und eine Fraktion ist sicer auc kein Abnicker-Verein.

Träumer schrieb von einer Terror-SA und stellte das Dritte Reich als ebenso rechtsstaatlich und freiheitlich organisierten Staat neben die Bundesrepublik Deutschland.:poop:
 

Tooraj

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Bei einer personellen Veränderung müsste allerdings auch Söder fällig sein. Er hat eindrücklich bewiesen, dass er eine Mitschuld hat und sein Ego hat gezeigt, dass er auch einen Kollateralschaden für die Union in Kauf nimmt, Hauptsache er hätte dann eine Chance Kanzler zu werden. So einer darf einfach nicht an die Macht. Ich hoffe die Wähler erkennen diese Charakterdefizite.

BG, New York
Du kannst darauf wetten dass Söder sich als "Team-Player" bezeichnen würde.
 

Pommes

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Sehe ich nicht ganz so, es ist für die AfD schon eine Form der Beleidigung die CDU u. CSU neben sich ertragen zu müssen.....
Bleibt nur noch zu wünschen das die AfD bei der nächsten Wahl dran vorbei zieht.
 

Tooraj

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Der Fraktionszwang ist nur ein sehr milder Zwang. Bei gesellschaftlich wichtigen Fragen (Ehe für alle zB) wird er regelmäßig aufgehoben. Und eine Fraktion ist sicer auc kein Abnicker-Verein.

Träumer schrieb von einer Terror-SA und stellte das Dritte Reich als ebenso rechtsstaatlich und freiheitlich organisierten Staat neben die Bundesrepublik Deutschland.:poop:
Die Tatsache, dass die Aufhebung des Fraktionszwangs explizit bei einzelnen Abstimmungen (über ethische Fragen) angekündigt wird, beweist ja, dass dieser bei der überwiegenden Mehrzahl der Abstimmungen besteht. Immer dann, wenn es um innen/außen-/sozial-/wirtschafts-politische Interessen geht. Die Kanzlerin "bestimmt die Richtlinien der Politik" - was praktisch darauf hinaus läuft, dass Abgeordnete der Regierungspartei mit dem Studium der durchzuwinkenden Gesetzvorlagen ihr Gewissen gar nicht erst belasten müssen.
 

Orwellhatterecht

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Der Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz hinkt...klar.Aber wahr bleibt,daß sich die Bundestagsabgeordneten von ihren Fraktionsführungen entmündigen lassen.Das ist der Skandal.Und das ist dann auch keine Gewaltenteilung mehr mit einer selbstbewußten Legislative. 🦉 :cool: 🦊
Das ist leider wahr, war auch schon vor Corons so. Zwar ist der Abgeordnete nach dem Grundgesetz nur sich selbst und seinem Gewissen verantwortlich, doch der nächste Parteitag kommt bestimmt, und die Rangfolge auf der Landesliste wird nicht selten durch das Abstimmungsverhalten beeinflusst. Es ist wahrscheinlich, sogar sehr wahrscheinlich, dass dem Abweichler vom Fraktionszwang ein billiger Listenplatz zugedacht wird, der unter normalen Umständen fast garantiert bei der nächsten Wahl zum Verlust des Mandats führen dürfte. Weil das so ist, wäre es zu begrüssen, wenn endlich panaschieren und kumulieren bei ALLEN Wahlen eingeführt würde, dann würde der Wähler und nicht die Parteiführung darüber bestimmen, welche Kandidaten Abgeordnete werden und welche nicht. Dürfte sich seltener mit den Wünschen der PRteiführung
 

Orwellhatterecht

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Das ist leider wahr, war auch schon vor Corons so. Zwar ist der Abgeordnete nach dem Grundgesetz nur sich selbst und seinem Gewissen verantwortlich, doch der nächste Parteitag kommt bestimmt, und die Rangfolge auf der Landesliste wird nicht selten durch das Abstimmungsverhalten beeinflusst. Es ist wahrscheinlich, sogar sehr wahrscheinlich, dass dem Abweichler vom Fraktionszwang ein billiger Listenplatz zugedacht wird, der unter normalen Umständen fast garantiert bei der nächsten Wahl zum Verlust des Mandats führen dürfte. Weil das so ist, wäre es zu begrüssen, wenn endlich panaschieren und kumulieren bei ALLEN Wahlen eingeführt würde, dann würde der Wähler und nicht die Parteiführung darüber bestimmen, welche Kandidaten Abgeordnete werden und welche nicht. Dürfte sich seltener mit den Wünschen der PRteiführung
Nachtrag:
Parteiführung decken, darum stoßen diesbezügliche Wünsche bezüglich des Wahlablaufs auch auf recht taube Ohren.
 

Orwellhatterecht

Deutscher Bundespräsident
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Ist denn das "4.Reich" nicht schon da? Eine neue S.A. verbreitet Terror - fehlt nur noch, dass die "Antifa" zur Hilfspolizei ernannt wird.

Und während Hitler ein Ermächtigungsgesetz brauchte, um die Weimarer Verfassung "auszusetzen", brauchte Merkel nicht mal ein Gesetz, um ermächtigt zu sein.

Das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten beendete die Gewaltenteilung, indem es der Reichsregierung gesetzgeberische Befugnisse einräumte. Das Parlament war dadurch überflüssig, die Ermächtigung des Reichskanzlers Hitler ein Akt der Selbstabschaffung.

Ganz Ähnliches ist auch in den vergangenen Jahren passiert: Eine Verlagerung der Rechtssetzung auf die Exekutive des Kanzleramts, begleitet und ermöglicht durch einen staatspolitischen SELBSTMORD des Parlaments.

Die Entscheidung Angela Merkels und der Regierung, mit der Grenzöffnung die klare Regelung des Grundgesetz-Artikels 16a (kein Asylanspruch bei Einreise aus sicheren Drittländern) sowie Dublin III außer Kraft zu setzen, erhob das Faktische zur normativen Kraft.

Ermächtigung ohne Gesetz | https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2016/ermaechtigung-ohne-gesetz/
Kurze, für Dich und manche andere hier, sicherlich schmerzhafte Antwort: NEIN !
 

Orwellhatterecht

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Dann sage doch konkret Vergleiche mit der zeit des 3. Reiches und da haben wir schon so einige heute gültigen Vergleiche....
- Gleichschaltung der Medien
- Druck auf anders Denkende, damals mit brutaler Gewalt, heute mit den Mitteln der versuchten sozialen Ausgrenzung
- Erzeugung einer "Progromstimmung", damals gegen Juden, heute gegen AfD und den pööösen Ostwählern
Du solltest mich nicht mit der Jana aus Kassel verwechseln, die sich (als einzigste !!!) wie Sophie Scholl und im Widerstand fühlt, keine Sorge, wird bei mir nie geschehen, ich weiß selbst am besten, wenn es Zeit wird, das nächste Bierchen und den nächsten Schluck besser stehen zu lassen.
 

Roquette

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Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Ist dir dieser hanebüchenen Unsinn nicht selber peinlich?
0.
Asyl ist illegal / ERHEBLICHE Rechtsverstöße der Bundesregierung / Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz:

Kein “Flüchtling” hat Anspruch auf Asyl in Deutschland …..Die Bundeskanzlern handelt in der “Flüchtlingskrise” gegen das Grundgesetz und gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz.

Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte.


Weiter Rupert Scholz, Staatsrechtler, CDU-Mitglied, Ex-Verteidigungsminister:

»Wer die Grenzen eines Staates in der Form öffnet; wer die Grenzen aufgibt, gibt das Staatsgebiet auf. Wer ein Staatsgebiet aufgibt, gibt den Staat auf«

»Wir praktizieren dieses rechtswidrige Verfahren immer noch und immer weiter und kein Mensch im Parlament regt sich darüber auf – mit Ausnahme der AfD«

: Scholz (CDU) beklagt andauernden Verfassungsbruch unter Merkel | https://www.freiewelt.net/nachricht/scholz-cdu-beklagt-andauernden-verfassungsbruch-unter-merkel-10079432/

1.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat massive Kritik an der bundesdeutschen Rechtspraxis geübt.

Es sei etwa beim Umgang mit Flüchtlingen und Migranten deutsches und europäisches Recht „über Jahre nicht wirklich umgesetzt worden und wird noch immer nicht durchgesetzt“. Noch immer sei „in beträchtlichem Maße illegale Zuwanderung nach Deutschland zu verzeichnen“, so der ehemalige Gerichtspräsident.

„Eine Grenzschließung steht gar nicht zur Diskussion. Aber Personen, die ersichtlich keinen Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz in Deutschland haben, weil sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen, ist nach geltendem deutschen Recht grundsätzlich die Einreise zu verweigern.“ Wer dennoch Einreisen ermöglichen wolle, müsse „das Gesetz ändern. Aber das tut man nicht, man ignoriert es einfach.“

2.
Ex-Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio in dem von der CSU angeforderten Gutachten:

„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.

3.
Udo di Fabio Gutachten zur Asylpolitik:

„Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“

„Die Staatsgrenzen sind die tragenden Wände der Demokratien. Wer sie einreißt, sollte wissen, was er tut. Es mag schwer sein, Grenzen in einer wirksamen und zugleich humanen Weise zu schützen, aber diese Aufgabe kann keine Regierung entgehen.“

4.
Michael Bertrams, früherer Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, hat die Grenzöffnung im Alleingang als „Akt der Selbstermächtigung“, Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch klar beim Namen genannt.

5.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom vergangenen Jahr stellt fest:

„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit anderthalb Jahren außer Kraft gesetzt, und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

6.
Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, geht noch weiter und argumentiert nicht nur formal, sondern auch inhaltlich in seinem „Angriff auf Merkel: ‚Flüchtlingskrise offenbart ein eklatantes Politikversagen'“. Er meint:

„Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit. Das ist auf Dauer inakzeptabel.“ Man habe inzwischen „rechtsfreie Räume“ bei der Sicherung der Außengrenzen. Die unbegrenzte Einreise sei „ein Fehler“ – und zwar keiner, der auf umzusetzendem Recht beruhe, sondern auf einer „politischen Entscheidung“. […]

„Es gibt kein voraussetzungsloses Recht auf Einreise für Nicht-EU-Ausländer“, stellt Papier klar. „Notfalls muss also für einen vorübergehenden Zeitraum an den Grenzen die Einreiseberechtigung von Ausländern kontrolliert und müssen illegale Einreisen unterbunden werden.“ Es sei hier besonders bemerkenswert, dass Deutschland von anderen EU-Staaten Grenzsicherung fordere, diese jedoch selbst nicht leisten könne.

11.
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des BVerfG: „Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“ In Deutschland bestehe vor allem ein „Vollzugsdefizit, wie vor allem der Herbst 2015 gezeigt hat“.
 

Roquette

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Allen Widerrednern sei in Erinnerung gebracht:

"Wir werden versuchen - soweit uns das möglich ist - uns an Recht und Ordnung zu halten."

Merkel Sommerpressekonferenz 2020

Muß man dazu noch was sagen?
 
OP
zebra

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Asyl ist illegal / ERHEBLICHE Rechtsverstöße der Bundesregierung / Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz:

Kein “Flüchtling” hat Anspruch auf Asyl in Deutschland …..Die Bundeskanzlern handelt in der “Flüchtlingskrise” gegen das Grundgesetz und gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz.

Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte.


Weiter Rupert Scholz, Staatsrechtler, CDU-Mitglied, Ex-Verteidigungsminister:

»Wer die Grenzen eines Staates in der Form öffnet; wer die Grenzen aufgibt, gibt das Staatsgebiet auf. Wer ein Staatsgebiet aufgibt, gibt den Staat auf«

»Wir praktizieren dieses rechtswidrige Verfahren immer noch und immer weiter und kein Mensch im Parlament regt sich darüber auf – mit Ausnahme der AfD«

: Scholz (CDU) beklagt andauernden Verfassungsbruch unter Merkel | https://www.freiewelt.net/nachricht/scholz-cdu-beklagt-andauernden-verfassungsbruch-unter-merkel-10079432/

1.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat massive Kritik an der bundesdeutschen Rechtspraxis geübt.

Es sei etwa beim Umgang mit Flüchtlingen und Migranten deutsches und europäisches Recht „über Jahre nicht wirklich umgesetzt worden und wird noch immer nicht durchgesetzt“. Noch immer sei „in beträchtlichem Maße illegale Zuwanderung nach Deutschland zu verzeichnen“, so der ehemalige Gerichtspräsident.

„Eine Grenzschließung steht gar nicht zur Diskussion. Aber Personen, die ersichtlich keinen Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz in Deutschland haben, weil sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen, ist nach geltendem deutschen Recht grundsätzlich die Einreise zu verweigern.“ Wer dennoch Einreisen ermöglichen wolle, müsse „das Gesetz ändern. Aber das tut man nicht, man ignoriert es einfach.“

2.
Ex-Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio in dem von der CSU angeforderten Gutachten:

„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.

3.
Udo di Fabio Gutachten zur Asylpolitik:

„Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“

„Die Staatsgrenzen sind die tragenden Wände der Demokratien. Wer sie einreißt, sollte wissen, was er tut. Es mag schwer sein, Grenzen in einer wirksamen und zugleich humanen Weise zu schützen, aber diese Aufgabe kann keine Regierung entgehen.“

4.
Michael Bertrams, früherer Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, hat die Grenzöffnung im Alleingang als „Akt der Selbstermächtigung“, Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch klar beim Namen genannt.

5.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom vergangenen Jahr stellt fest:

„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit anderthalb Jahren außer Kraft gesetzt, und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

6.
Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, geht noch weiter und argumentiert nicht nur formal, sondern auch inhaltlich in seinem „Angriff auf Merkel: ‚Flüchtlingskrise offenbart ein eklatantes Politikversagen'“. Er meint:

„Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit. Das ist auf Dauer inakzeptabel.“ Man habe inzwischen „rechtsfreie Räume“ bei der Sicherung der Außengrenzen. Die unbegrenzte Einreise sei „ein Fehler“ – und zwar keiner, der auf umzusetzendem Recht beruhe, sondern auf einer „politischen Entscheidung“. […]

„Es gibt kein voraussetzungsloses Recht auf Einreise für Nicht-EU-Ausländer“, stellt Papier klar. „Notfalls muss also für einen vorübergehenden Zeitraum an den Grenzen die Einreiseberechtigung von Ausländern kontrolliert und müssen illegale Einreisen unterbunden werden.“ Es sei hier besonders bemerkenswert, dass Deutschland von anderen EU-Staaten Grenzsicherung fordere, diese jedoch selbst nicht leisten könne.

11.
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des BVerfG: „Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“ In Deutschland bestehe vor allem ein „Vollzugsdefizit, wie vor allem der Herbst 2015 gezeigt hat“.
Deswegen wurde die Union / Merkel auch abgewählt.
 
OP
zebra

zebra

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Btw: Habt ihr (auch du!) nicht monatelang verkündet, die Merkel würde nicht abtreten?
Nein ich nicht ... alle Volksverräter verschwinden heimlich und leise,
siehe Gas-Herd mit seinem vorbestraften Taxifahrer.
 

Träumer

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Der Fraktionszwang ist nur ein sehr milder Zwang. Bei gesellschaftlich wichtigen Fragen (Ehe für alle zB) wird er regelmäßig aufgehoben. Und eine Fraktion ist sicer auc kein Abnicker-Verein.

Träumer schrieb von einer Terror-SA und stellte das Dritte Reich als ebenso rechtsstaatlich und freiheitlich organisierten Staat neben die Bundesrepublik Deutschland.:poop:

Bitte wo habe ich das geschrieben?
 

Träumer

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zebra

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Aber statt "Pest" haben nun viele die "Cholera" gewählt und die Gesetzesbrecher bleiben am Ruder....
ja klar, Hauptsache es wurden überhaupt welche abgesägt, und ich hoffe das die Ampel
merkt wie der Hase läuft, wer gegen Deutsche regiert und nichts liefert ist weg vom Fenster,
Das ist nun die Parole !
 

KurtNabb

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Der Fraktionszwang ist nur ein sehr milder Zwang. Bei gesellschaftlich wichtigen Fragen (Ehe für alle zB) wird er regelmäßig aufgehoben. Und eine Fraktion ist sicer auc kein Abnicker-Verein.
Du schleimst derart unserer Regierung hinterher, es ist kaum zu glauben.

Gerade dass bei der Abstimmung zur "Ehe für alle" der Fraktionszwang explizit aufgehoben wurde, beweist in aller Deutlichkeit, dass diese verfassungswidrige Praxis regelmäßig geübt wird. Und ja: Die Fraktionen sind natürlich Abnicker-Vereine. Was denn sonst, wo doch der Fraktionszwang (s.o.) ganz offiziell bestätigt wurde?
Träumer schrieb von einer Terror-SA und stellte das Dritte Reich als ebenso rechtsstaatlich und freiheitlich organisierten Staat neben die Bundesrepublik Deutschland.:poop:
Was die Rechtsstaatlichkeit angeht, war das Dritte Reich gar nicht mal so schlecht. Man kann z.B. die Nürnberger Gesetze ablehnen, aber man kann nicht bestreiten, dass sie zu geltendem Recht wurden und nach eben diesem Recht verfahren wurde.

Dass Du möglicherweise eine andere Auffassung von Rechtsstaatlichkeit hast, dass man heute die Nürnberger Gesetze allgemein für Unrecht hält, ändert daran nichts.

Wie freiheitlich die BRD ist, sieht man aktuell an den diversen Zensurmaßnahmen. Freiheit kriegt man nicht geschenkt, man muss etwas dafür tun. Unter Umständen muss man sogar mal eine Partei von Dilettanten wählen, um den Etablierten Grenzen aufzuzeigen.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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