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§ 175 - Entschädigung für Verurteilte

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Cotti

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Gauck ist übrigens kein Nachfolger Hitlers, denn der war ein illegitimer Machthaber. Aber das gehört nicht zum Thema
Doch, Gauck ist der amtierende Nachfolger Hitlers. Darum ist die Amtszeit des Reichskanzlers des Deutschen Reiches (die BRD ist nach Rechtssprechung des höchsten BRD-Gerichtes nämlich nicht "Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches", sondern das Deutsche Reich ist mit der BRD identisch) auf zwei Amtszeiten beschränkt.

Zum Thema:

Die Entschädigung ist der weniger bedeutende Teil. Viel wichtiger ist die Rehabilitation, schließlich gelten die Opfer dieses Paragraphen immer noch als vorbestraft.
Es geht jetzt offenbar genau darum.

"Diese Schandtaten des Rechtsstaats werden wir niemals wieder ganz beseitigen können", so Maas weiter, "aber wir wollen die Opfer rehabilitieren. Sein Ministerium werde daher einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von Verurteilungen wegen des Paragrafen sowie einen daraus entstehenden Entschädigungsanspruch erarbeiten. Maas hatte bereits 2014 angekündigt, die Opfer rehabilitieren zu wollen.
 
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Einer meiner besten Freunde, mit dem ich in unserer gemeinsamen Freizeit sehr viel unternommen habe, war schwul. Auf die Idee, mich irgendwelchen Fantasien hinzugeben (was immer das sein mag) bin ich ehrlich gesagt nie gekommen. Sie etwa? Was soll ich jetzt von Ihnen denken?

Dass Sie von meiner Weltgewantheit Honig saugen sollten? :giggle:
 
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Tja, Du kannst noch lange über GELTENDES Recht im UNRECHTSSTAAT , der NAZI-GESETZEN nachträglich zur Geltung verhalf, dozieren.

Na sowas! Mit solchen Tönen würdest du auch einen super Pegida-Spaziergänger abgeben. :D
Das sind dann aber natürlich Spinner, wenn sie so etwas sagen. Und was bist du?
 

Tooraj

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Na sowas! Mit solchen Tönen würdest du auch einen super Pegida-Spaziergänger abgeben. :D
Das sind dann aber natürlich Spinner, wenn sie so etwas sagen. Und was bist du?

Wähler der SED.
Ehrlichgesagt, in der DDR war ich noch Erstwähler. Es wurde damals gemunkelt:
"Gehst Du am Sonntag zu Wahl - vergiss nicht Bleistift und Lineal", aber dafür sah ich keine Veranlassung.

Die Mutter meines Schulfreundes war damals in der Partei, obwohl sie als selbständige (und hoch nachgefragte) Handwerkerin überhaupt keine Veranlassung dazu hatte.
Mitte 1990 sagte sie zu mir: "Weißt du eigentlich worin meine 'Parteiarbeit' im Moment besteht ? Ich helfe den Leuten im Erdgeschoss, die ab und zu für einen Zirkus arbeiteten,
beim Ausfüllen ihrer Sozialhilfe-Anträge. "
Sie war eine großartige Frau, die leider vergangenes Jahr viel zu früh gestorben ist.
 
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Homosexuelle wurden für die Veranlagung bestraft? Ich glaube doch eher, wo sie sich freiwillig den Fantasien hingaben und sich als Homosexuelle benahmen.

Einer meiner besten Freunde, mit dem ich in unserer gemeinsamen Freizeit sehr viel unternommen habe, war schwul. Auf die Idee, mich irgendwelchen Fantasien hinzugeben (was immer das sein mag) bin ich ehrlich gesagt nie gekommen. Sie etwa? Was soll ich jetzt von Ihnen denken?

JoG's Einwand ist berechtigt. Wer hier bestraft wurde, muss sein Schwulsein öffentlich gezeigt haben. Nachdem man Sexualität üblicherweise vor Unbeteiligten verbirgt, erstaunt mich die Initiative unseres Gerechtigkeitsapostels von Volkes Gnaden.

Diesen 53.000 Opfern unseres Rechtsstaates
steht beispielsweise massenhaftes,
demokratiezersetzendes Dauer-Unrecht gegenüber,
das so schwer wiegt, dass man sprachlos wird
angesichts dieser Lappalienwiedergutmachung!

Ich schätze,
das jährlich in Deutschland
rund 100.000 Menschen
nach schuldlos erlittenen
schweren Verkehrsunfällen,
Medizinschäden usw.
mit 5-7-stelligen Vermögenseinbußen
fertig werden müssen,
die sogar von deren Angehörigen mitgetragen werden müssen,
weil unser Rechtssystem gewohnheitsmäßig kriminell handelt.​

Und das Verrückteste dabei:
Politiker sämtlicher Interessenlager
weigern sich seit langem,
diese demokratiezersetzende Dauermisere
abzustellen, obwohl dies relativ einfach möglich wäre
durch entsprechende Massenaufklärung.

Wurde der Grund
für dieses ungewöhnliche Engagement von Haiko Maas schon bekannt?
 
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Guten Tag, allesamt!

Ich halte es für einen grundlegenden Fehler, gesellschaftliche und/oder politische Entwicklungen rückwirkend auf rechtsstaatliche gefällte und nicht zu beanstandende Urteile anwenden zu wollen.
Fakt ist: solange der §175 StGB in Kraft war, hatten deutsche Gerichte auch exakt DANACH zu urteilen. Punktum. Nulla poena sine lege.

Wir haben eine Gewaltenteilung (die, u.a. durch derlei populistisches Geschwafel, erschreckenderweise immer mehr aufgeweicht wird). WARUM sollte irgendjemand für irgendetwas entschädigt werden, was ein RECHTSSTAAT ihm an Strafe aufgebrummt hat, wenn er ZUM ZEITPUNKT DER VERURTEILUNG mit seinem Tun gegen geltendes Recht verstoßen hat? Im Gegenzug macht sich schließlich auch niemand strafbar, der seine Tat zu einem Zeitpunkt begangen hat, zu dem sein Tun NICHT strafrechtlich sanktioniert war. Auch eine Strafverschärfung betrifft immer nur diejenigen, die ihre Taten NACH dem Zeitpunkt begangen hat, zu dem die entsprechende Gesetzesänderung in Kraft getreten ist. Nulla poena sine lege.

Was soll diese behämmerte "Entschuldigung"? Für WAS??? Wenn wir für jede Gesetzesänderung, die sich daraus ergibt, daß sich die gesellschaftlichen Normen, die das bis dahin geltende Recht bestimmt hatten, geändert haben, an die "Opfer" (die eben nur aus HEUTIGER Sicht "Opfer" sind, nicht aber aus Sicht der Zeit, zu der sie gegen geltendes Recht verstoßen haben) Entschädigungen zahlen und uns bei ihnen entschuldigen, dann können wir uns sowohl die Rechtsprechung als auch die Gesetzgebung zukünftig sparen, eben diese Gewaltenteilung für erledigt erkläre und die Anarchie zur geltenden Staatsform erheben. Aber, bis dahin: nulla poena sine lege.

Gruß -
Bendert

Nach dieser Auffassung wäre eine Hilde Banjamin oder die Folterer in Bautzen und Höhenschönhausen auch heute nicht vorbestraft, ein Schwuler aber schon.

Ob oder ob nicht sie vorbestraft sind, waren oder wären, haben wiederum Gerichte zu entscheiden; soweit es den Fall Benjamin betrifft, hat sich die Täterin jeder justitiellen Aufarbeitung der ihr vorgeworfenen Justizmorde durch Tod entzogen. Generell können aber Straftaten geahndet werden, die vom geltenden Recht des Landes, in dem sie begangen worden sind, durchaus gedeckt gewesen sein mögen, zum Beispiel dann, wenn die grundlegenden nationalen Gesetze gegen das Menschenrecht oder das Völkerrecht verstoßen haben.

Ein, selbst am letzten Tag der Gültigkeit des §175, zur Höchststrafe(!) Verurteilter (den es, meines Wissens, ohnehin nicht gibt), wäre heute schon lange nicht mehr vorbestraft, wobei seit 1973 ohnehin Homosexualität unter Männern nur noch dann strafbar war, wenn EINER der Beteiligten noch minderjährig war.

Das ist nichts anderes als das - buchstäblich - aufgeblasene Tamtam um gar nix.
Interessanterweise findet man in den ganzen aktuellen Unrechtsjaulereien im, ansonsten doch so allwissenden Internetz, praktisch keine Informationen darüber, wann genau das letzte Mal ein Schwuler zu einer Haftstrafe nach §175 verurteilt worden wäre, von Höchststrafe ganz zu schweigen - und, falls es noch Haftstrafen gegeben hätte, wie die genaueren Umstände waren, die ggf. zu einer Haftstrafe geführt haben. Um das zu eruieren müßte man sich vermutlich in die rechtshistorische Abteilung der Bibliothek einer juristischen Fakultät begeben...

Sieht man sich, beispielsweise, die Zahlen und die teils spektakulären Folgen der Strafverfolgung Homosexueller in den 50er/60er Jahren in Deutschland an (Selbstmorde auch ganz junger Männer, Umzug, sozialer und wirtschaftlicher Absturz, Emigration usw.), so muß man konstatieren, daß die verhängten Strafen nicht selten eher symbolischen Charakter hatten. Weit gravierender waren die Folgen der Öffentlichmachung von Homosexualität durch ein Strafverfahren: Arbeitsplatzverlust, soziale Isolation (auch das, was wir heute so nett als "Mobbing" bezeichnen) und alle daraus resultierenden Folgen. DIE, allerdings, sind nicht der Justiz anzulasten. Sondern den Leuten, die - und die gibt es auch heute noch - aus den verschiedensten Gründen ein Problem mit Homosexualität an sich hatten und haben.
DAS allerdings kann und darf ein Staat nicht regeln, das müssen schon seine Einwohner selbst erledigen. Haben sie auch: ansonsten wäre der §175 auch heute noch in Kraft.

Gruß -
Bendert


P.S.: Übrigens: EHEBRUCH war bis 1969 ebenfalls strafbar, bis 1977 immerhin scheidungsrechtlich noch relevant.
Nur haben Geschiedene und Ehebrecher keine lautstarke Lobby in den Medien, Gott sei Dank, ansonsten könnten wir hier gleich das nächste Faß aufmachen und "Entschädigungen" zahlen für etwas, wo der Wandel der gesellschaftliche Wahrnehmung ihren Niederschlag in der Gesetzgebung und, dementsprechend, in der Rechtsprechung gefunden haben.
Wenn man nur(!) eine Seitensprung-Rate von 50% (unter Ehegatten im juristischen Sinne) unterstellt, mein lieber Schwan... Jaja... Fremdgehen ist teuer. Aber wir haben´s ja.
Und sind moralisch ja soooooooo integer, daß wir das, was unsere Eltern und Großeltern völlig in Ordnung fanden nach UNSEREN Maßstäben verurteilen müssen.
Was sind wir armselige Ärsche, daß wir das nötig zu haben scheinen.

P.P.S.: Ob sich die Schwulen mit diesem Bohei einen Gefallen tun, wage ich übrigens auch stark zu bezweifeln: irgendwann wird jemand merken, wie lächerlich das Ganze ist. Ganz ehrlich: wäre ich schwul, ich liefe gegen diese Art der Vereinnahmung zur Stimmungsmache Sturm. Soviel Entschädigung könnte mir kein Minister anbieten.
 

Le Bon

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mich befällt eine besondere Art von Beklemmung.
und zwar zum Thema: "gesunder Menschenverstand", "Rechtsstaat" und "Zeitgeist".
WARUM?
ja, genau um das "warum" geht´s mir dabei.
Warum wird etwas "im Namen des Volkes" kriminalisiert und verfolgt und anschließend ist das absolute Gegenteil richtig?
Warum war schwul kriminell und ist heute fast Trend?
Warum war "Schlüsselkind" früher geächtet und heute Standard?
Warum war "rauchen" früher normal und heute geächtet?
Warum war "Hausfrau" früher normal und heute verachtet?
Warum war "Sex" früher tabuisiert und heute so omnipräsent?
Warum war der Mann im Umgang mit Kindern früher unverdächtig und heute immer weniger?
Alles "im Namen des Volkes"
Das gesunde Volksempfinden ist - so scheint´s mir - sehr lenkbar :)
Daß Dich das beklemmt, ehrt Dich! --->Anhang anzeigen 2871

Deine Zirbeldrüse scheint noch funktionabel zu sein. Bei etwa 99,9% ist das nicht mehr der Fall und sie laufen dem mainstream nach, weil sie Angst haben, nicht "dazu zu gehören"! Im Englischen nennt man das "peer pressure".
Durch die alternierenden Veränderungen der Ansichten/Meinungen in Extreme, wird man gleichgültig, da offenbar der menschliche Geist damit nicht klar kommt. Das wissen diejenigen, die die Meinungen machen sehr wohl. Arbeiten doch alle "think tanks" für sie. Das Unvorstellbare wird in diesen think tanks mediengerecht bearbeitet und dann zur Veröffentlichung frei gegeben, bis das nächste Unvorstellbare kommt. Nur ein Beispiel:
Wenn, wie hier dargestellt, 1965 3 Türken eine 16-jährige Deutsche so schwer vergewaltigt und mißhandelt hätten, daß sie einen künstlichen Darmausgang bekommen hätte (ungeheuerlich!!!), wäre die BLÖD auf Tage mit dieser Überschrift verkauft worden:
3 türkische Gastarbeiter vergewaltigen 16-jähriges deutsches Mädchen

Heute wäre es eine Randnotiz. Damals wären die Türken für Jahre in den Knast gegangen, heute kommen sie nach 3 Wochen wieder auf freien Fuß. Da das unvorstellbar ist, aber geschieht, stumpft die Masse ab.

Ich bin nicht religiös, aber im jüdischen Teil der Bibel steht Auge um Auge, Zahn um Zahn. Und diese Alternative würde ich - auch heute - nehmen, falls man eine meiner Töchter vergewaltigte. Nachdem ich einige Gepräche mit vergewaltigten Frauen hatte, vermute ich, daß Vergewaltigung schlimmer, als Mord ist, denn sie "wirkt" ein ganzes Leben!
 
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Nein, von seiner BESTEN Seite.
Bis bescheuerte Linksgrünpopulisten zu meinen belieben, es sei nach Volkes Meinung opportun, sich für etwas zu entschuldigen, was weiter nichts war als GELTENDES Recht.
Die Bankrotterklärung sind nicht Recht und Gesetz von Annoschlachmichtot - sondern Pfeifen wie Maas, die jedem Zeitgeist hinterherhecheln, weil ihnen der Arsch auf Grundeis geht angesichts der aktuellen Diktatur der breiten Masse.

Gruß -
Bendert

Tja, Du kannst noch lange über GELTENDES Recht im UNRECHTSSTAAT , der NAZI-GESETZEN nachträglich zur Geltung verhalf, dozieren.

Das ist, bei allem Respekt, kompletter Schwachsinn. Homosexualität als Straftatbestand gibt es - in der für diese Debatte relevanten - Gesetzesform seit 1872, ist also KEIN "Nazi-Gesetz". Anders gesagt: zum Zeitpunkt seiner Einführung waren Nazis nicht mal erfunden.
Das gesamte deutsche Rechtswesen - nicht nur das Strafrecht - basiert auf historischen Vorläufern. Die aber werden durch rechtstaatswidrige Eingriffe während des dritten Reichs nicht bestimmt oder zu "Unrecht" gemacht; vielmehr wurden mit dem Kontrollratsgesetz von 1945 deren Unrechtsstaatlichkeiten aufgehoben.

Auch hat dieser Staat keinen "Nazi-Gesetzen" nachträglich zur Geltung verholfen, es sei denn, diese wären mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Weil nämlich Recht nicht deshalb zu Unrecht wird, weil z.B. Bekloppte etwas als Recht ansehen: nur weil selbst ein A. Hitler auf die Frage, was 2+2 wohl ergäbe, mit hoher Wahrscheinlichkeit: "4!" geantwortet haben würde, ändert das nichts daran, daß das Ergebnis tatsächlich "4" lautet.

Gruß -
Bendert
 

Cotti

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Ein, selbst am letzten Tag der Gültigkeit des §175, zur Höchststrafe(!) Verurteilter (den es, meines Wissens, ohnehin nicht gibt), wäre heute schon lange nicht mehr vorbestraft...
Es geht bei einer Rehabilitierung aber nicht nur darum, das Vorstrafenregister verurteilter Personen zu löschen. Es geht darum, alle Urteile für rechtswidrig zu erklären und jeden Verurteilten für dieses staatliche Unrecht zu entschädigen.
 

Cotti

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Das ist, bei allem Respekt, kompletter Schwachsinn. Homosexualität als Straftatbestand gibt es - in der für diese Debatte relevanten - Gesetzesform seit 1872, ist also KEIN "Nazi-Gesetz".
In der BRD wurde aber die Nazi-Fassung des Gesetzes angewendet.

Wiki schrieb:
...Am 1. September 1935 verschärften die Nationalsozialisten den § 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte § 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem Jahr und zehn Jahren Zuchthaus...
 
OP
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das mag wohl so sein
trotzdem drängt sich der Verdacht auf, dass es mittlerweile "zum guten Ton" gehört, mindestens doch mal gleichgeschlechtliche Erfahrungen postulieren zu dürfen und nicht nur so schnarchnasiger Hetero zu sein :)

Was ist denn das für ein Humbug?
Menschen suchen ihren Weg - und auch denjenigen, der ihnen sexuelle Erfüllung beschert. Warum sollten diese nicht hingehen und einfach mal probieren, WO es prickelt?
Im Übrigen ist es doch so, wen stört es? Es nutzt sich doch nichts ab. ;-))))

Niemand ist "langweilig", egal, welcher Richtung er/sie angehört. Es geht einfach niemanden etwas an. Und wie derjenige öffentlich damit umgeht, das zeigt im Grunde genommen seinen Charakter. Wenn er/sie "zu sich" steht.
Denn keiner hat einem anderen in sein Leben hinein zu reden.
 
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Niemand ist "langweilig", egal, welcher Richtung er/sie angehört. Es geht einfach niemanden etwas an. Und wie derjenige öffentlich damit umgeht, das zeigt im Grunde genommen seinen Charakter. Wenn er/sie "zu sich" steht.
Denn keiner hat einem anderen in sein Leben hinein zu reden.[/QUOTE]

Nochmal: es geht nicht darum, ob homosexuell in der heutigen Wahrnehmung "Pfui" ist oder nicht. Es geht um die STRAFRECHTLICHE BEWERTUNG von Homosexualität. Konkret: um den §175 StGB von 1973-1994, nach dem homosexuelle Handlungen strafbar waren, wenn einer der Beteiligten minderjährig war. UM NICHTS ANDERES.
Und JEDE Verurteilung, die in dieser Zeit stattgefunden hat, hat dem damals geltenden Recht entsprochen, war also NICHT aufgrund mangelnder Gesetzeslage unrecht und gehört deshalb NICHT revidiert oder entschädigt.
Alles andere wäre eine Perversion des Rechtsstaats und der Rechtsprechung als solchem/solcher.
Absurd, überflüssig, Schaffung eines Präzedenzfalles mit den entsprechenden Auswirkungen für die Zukunft und GENAU deshalb die - aus blankem Opportunismus geborene - Bankrotterklärung der gesamten Judikative. Und somit der Gewaltenteilung an sich.

Gebt doch gleich dem brüllenden Pöbel und dessen Lobbyisten - den medialen Berichterstattern - das Ruder in die Hand und löst den freiheitlichen Rechtsstaat auf.

Tod dem Rechtsstaat! Tod der Demokratie!!! Es lebe die Meinungsdiktatur...

Kopfschüttelnde Grüße -
Bendert
 

Cotti

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Und JEDE Verurteilung, die in dieser Zeit stattgefunden hat, hat dem damals geltenden Recht entsprochen, war also NICHT aufgrund mangelnder Gesetzeslage unrecht und gehört deshalb NICHT revidiert oder entschädigt.
Doch, dieses Gesetz war Unrecht und widersprach schon damals dem GG der BRD. Was für die DDR und den Umgang mit "Mauerschützen" und deren Opfern gilt, muss auch für die BRD im Umgang mit Homosexualität gelten. Der BRD-Gesetzgeber hätte das Unrecht erkennen müssen - die DDR hat es schließlich auch geschafft.
 
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Nachruf...

Gebt doch gleich dem brüllenden Pöbel und dessen Lobbyisten - den medialen Berichterstattern - das Ruder in die Hand und löst den freiheitlichen Rechtsstaat auf.

Tod dem Rechtsstaat! Tod der Demokratie!!! Es lebe die Meinungsdiktatur..
.

Kopfschüttelnde Grüße -
Bendert

das durch mich Gefettete beschwört aber doch nicht eine fürchterliche Zukunft als Vision,
sondern es beschreibt die real existierende Gegenwart.
der "freiheitliche Rechtsstaat" ist doch in Wirklichkeit ein Rechtsmittel-Staat, indem der "Instanzenweg" von vorneherein "eingepreist" ist.
Nun ist es nicht "der brüllende Pöbel", sondern die diskrete Hinterzimmermacht, welche die "freiheitliche Rechsstaatlichkeit" von der anderen Seite (gesetzgeberisch) her zersetzt.
Und welche unselige Rolle die Medien in Hinblick auf Meinungsdiktatur spielen, dürfte nun inzwischen auch weitestgehend bekannt sein.
Mithin ist das was du schreibst eigentlich ein "Nachruf" auf bereits längst Gestorbenes.
Imho
 
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Was ist denn das für ein Humbug?
Menschen suchen ihren Weg - und auch denjenigen, der ihnen sexuelle Erfüllung beschert. Warum sollten diese nicht hingehen und einfach mal probieren, WO es prickelt?
Im Übrigen ist es doch so, wen stört es? Es nutzt sich doch nichts ab. ;-))))

Niemand ist "langweilig", egal, welcher Richtung er/sie angehört. Es geht einfach niemanden etwas an. Und wie derjenige öffentlich damit umgeht, das zeigt im Grunde genommen seinen Charakter. Wenn er/sie "zu sich" steht.
Denn keiner hat einem anderen in sein Leben hinein zu reden.

Da bin ich, was den unteren Teil ihres Beitrags anlangt, anderer Meinung,
denn um mich herum scheinen die meisten am Dauerwettkampf teilzunehmen,
der langweilige Menschen auf ein Podestchen hebt.
Außerden reden andere uns ständig in unser Leben hinein,
und das sogar mit geschlossenem Mund, weil es absolut notwendig ist.
Insofern finde ich es auch schon belästigend,
wenn fremde Männer interessiert um meine Achtsamkeit baggern,
was bei weiblichen Wesen extrem selten ungute Gefühle
oder gar Schlaffheit bei mir auslöst.
 
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Dummi schrieb:
das durch mich Gefettete beschwört aber doch nicht eine fürchterliche Zukunft als Vision,
sondern es beschreibt die real existierende Gegenwart.
der "freiheitliche Rechtsstaat" ist doch in Wirklichkeit ein Rechtsmittel-Staat, indem der "Instanzenweg" von vorneherein "eingepreist" ist.
Nun ist es nicht "der brüllende Pöbel", sondern die diskrete Hinterzimmermacht, welche die "freiheitliche Rechsstaatlichkeit" von der anderen Seite (gesetzgeberisch) her zersetzt.
Und welche unselige Rolle die Medien in Hinblick auf Meinungsdiktatur spielen, dürfte nun inzwischen auch weitestgehend bekannt sein.
Mithin ist das was du schreibst eigentlich ein "Nachruf" auf bereits längst Gestorbenes.
Imho


Richtig. Bis auf die Vermutung, der Pöbel hätte das Ruder in der Hand.
Er paddelt wie verrückt und lässt das Rudern (Steuern) anderen.

Vermutlich hat Bendert noch gar nicht gemerkt,
wie undemokratisch es in unserer Gesellschaft zugeht.
 
OP
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Da bin ich, was den unteren Teil ihres Beitrags anlangt, anderer Meinung,
denn um mich herum scheinen die meisten am Dauerwettkampf teilzunehmen,
der langweilige Menschen auf ein Podestchen hebt.
Außerden reden andere uns ständig in unser Leben hinein,
und das sogar mit geschlossenem Mund, weil es absolut notwendig ist.
Insofern finde ich es auch schon belästigend,
wenn fremde Männer interessiert um meine Achtsamkeit baggern,
was bei weiblichen Wesen extrem selten ungute Gefühle
oder gar Schlaffheit bei mir auslöst.


Tja, das nennt man dann wohl um Ihre Aufmerksamkeit buhle. Lach*
Sehen Sie es voll stolzem Gelassenseins und summen das Liedchen: Männer umschwirrn mich wie Motten um das Licht....:happy:
Und was macht man mit unliebsamem Viehzeug? ;-)))
 
OP
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Rückblickend wird man also sagen können, dass sich für Homosexuelle der Westen als das juristische "Dunkel-Deutschland" erwies.

Die Rehabilitierung erfolgte ( offenbar mit Rücksicht auf die einstigen Richter ) mit jahrzehntelanger Verspätung und als angekündigte Entschädigung
( für Haftstrafen, zerstörte Biografien usw. ) ist eher an die Zahlung einer symbolischen Spende an die Hirschberg-Stiftung gedacht.

Der bürgerliche Rechtsstaat zeigt sich in diesem Fall von seiner schäbigsten Seite.

Das stimmt. Die DDR strich etliche Jahre früher den Paragraphen.
Unter dem vermutbaren Aspekt, dass erst einmal die damaligen Richter "weg vom Fenster" sein sollten, ist diese späte Rehabilitierung verständlich. Und nimmt dem Ganzen seine "Größe" eines Rechtsdenkens.
 

Starfix

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