Guten Tag, allesamt!
Ich halte es für einen grundlegenden Fehler, gesellschaftliche und/oder politische Entwicklungen rückwirkend auf rechtsstaatliche gefällte und nicht zu beanstandende Urteile anwenden zu wollen.
Fakt ist: solange der §175 StGB in Kraft war, hatten deutsche Gerichte auch exakt DANACH zu urteilen. Punktum. Nulla poena sine lege.
Wir haben eine Gewaltenteilung (die, u.a. durch derlei populistisches Geschwafel, erschreckenderweise immer mehr aufgeweicht wird). WARUM sollte irgendjemand für irgendetwas entschädigt werden, was ein RECHTSSTAAT ihm an Strafe aufgebrummt hat, wenn er ZUM ZEITPUNKT DER VERURTEILUNG mit seinem Tun gegen geltendes Recht verstoßen hat? Im Gegenzug macht sich schließlich auch niemand strafbar, der seine Tat zu einem Zeitpunkt begangen hat, zu dem sein Tun NICHT strafrechtlich sanktioniert war. Auch eine Strafverschärfung betrifft immer nur diejenigen, die ihre Taten NACH dem Zeitpunkt begangen hat, zu dem die entsprechende Gesetzesänderung in Kraft getreten ist. Nulla poena sine lege.
Was soll diese behämmerte "Entschuldigung"? Für WAS??? Wenn wir für jede Gesetzesänderung, die sich daraus ergibt, daß sich die gesellschaftlichen Normen, die das bis dahin geltende Recht bestimmt hatten, geändert haben, an die "Opfer" (die eben nur aus HEUTIGER Sicht "Opfer" sind, nicht aber aus Sicht der Zeit, zu der sie gegen geltendes Recht verstoßen haben) Entschädigungen zahlen und uns bei ihnen entschuldigen, dann können wir uns sowohl die Rechtsprechung als auch die Gesetzgebung zukünftig sparen, eben diese Gewaltenteilung für erledigt erkläre und die Anarchie zur geltenden Staatsform erheben. Aber, bis dahin: nulla poena sine lege.
Gruß -
Bendert