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§ 175 - Entschädigung für Verurteilte

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

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Es ist eben schon ein Unterschied, ob man für etwas bestraft wird, dass man beeinflussen kann oder nicht. Eine Veranlagung wie Homosexualität kann man nicht beeinflussen und der §175 StGB widersprach dem Grundgesetz, war damit Unrecht. Das ist etwas ganz anderes als die Legalisierung von Cannabis, was man dann eher als Rechtsänderung einordnen kann im Gegensatz zu Unrecht. Deshalb ist eine Rehabilitierung der nach § 175 Verurteilten zwingend erforderlich weil die Verurteilung zu Unrecht erfolgte.

Homosexuelle wurden für die Veranlagung bestraft? Ich glaube doch eher, wo sie sich freiwillig den Fantasien hingaben und sich als Homosexuelle benahmen.
 
OP
O
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Das ging aber aus Deinem Beitrag bzw. der Überschrift so nicht hervor (aus deinem Link schon). Deshalb war es mir wichtig, darauf hinzuweisen. Vielen der Verurteilten ist die Entschädigung egal. Sie ist eh nur symbolisch und kann nicht die Beeinträchtigungen durch die Verurteilung gut machen.


Das ist gut so, dass Sie es erwähnt haben.
Ich bin eigentlich keine Freundin von Links, weil erfahrungsgemäß es vielen zu mühsam ist, diese erst öffnen zu müssen, um zu erkunden, worum es überhaupt geht. Aber da es ja hier "kurz und knapp" zugehen soll, habe ich diesen Weg gewählt.
Obwohl ich ansonsten nicht so "wortkarg" bin. Lach*
 
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Das sind interessante und nicht von der Hand zu weisende Aspekte eines "Rattenschwanzes", den eine solche Entscheidung nach sich ziehen könnte und möglicherweise auch wird.
Alleine die Logik würde dies gebieten.

Ich bin gespannt.
 
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mich befällt eine besondere Art von Beklemmung.
und zwar zum Thema: "gesunder Menschenverstand", "Rechtsstaat" und "Zeitgeist".
WARUM?
ja, genau um das "warum" geht´s mir dabei.
Warum wird etwas "im Namen des Volkes" kriminalisiert und verfolgt und anschließend ist das absolute Gegenteil richtig?
Warum war schwul kriminell und ist heute fast Trend?
Warum war "Schlüsselkind" früher geächtet und heute Standard?
Warum war "rauchen" früher normal und heute geächtet?
Warum war "Hausfrau" früher normal und heute verachtet?
Warum war "Sex" früher tabuisiert und heute so omnipräsent?
Warum war der Mann im Umgang mit Kindern früher unverdächtig und heute immer weniger?
Alles "im Namen des Volkes"
Das gesunde Volksempfinden ist - so scheint´s mir - sehr lenkbar
:)

Wundervoll, wie ein diskussionswürdiger Gedanke zum Thema, der ohne weiteres nachvollziehbar ist und von den meisten mit Zustimmung bedacht werden müsste, hier sinnlos zerredet worden ist.

Ich führe die hier von dir aufgeheizte Problematik
übrigens auf das zurück, was ich eben dem Hannes Jaenicke
auf seine Fratzenbuchseite geschmiert habe ...

 

Smoker

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Und wieviel gibts? :rolleyes2:
 

denker_1

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Die Entschädigung ist der weniger bedeutende Teil. Viel wichtiger ist die Rehabilitation, schließlich gelten die Opfer dieses Paragraphen immer noch als vorbestraft.

Unbedingt ist deren Rehabilitation wichtig. Obwohl sie währed der Zeit ihres Strafvollzuges ja hätten arbeiten können einerseits, andererseits auch soll die Entschädigung eine Wiedergutmachung zugefügten Unrechts sein.
 
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Guten Tag, allesamt!

Ich halte es für einen grundlegenden Fehler, gesellschaftliche und/oder politische Entwicklungen rückwirkend auf rechtsstaatliche gefällte und nicht zu beanstandende Urteile anwenden zu wollen.
Fakt ist: solange der §175 StGB in Kraft war, hatten deutsche Gerichte auch exakt DANACH zu urteilen. Punktum. Nulla poena sine lege.

Wir haben eine Gewaltenteilung (die, u.a. durch derlei populistisches Geschwafel, erschreckenderweise immer mehr aufgeweicht wird). WARUM sollte irgendjemand für irgendetwas entschädigt werden, was ein RECHTSSTAAT ihm an Strafe aufgebrummt hat, wenn er ZUM ZEITPUNKT DER VERURTEILUNG mit seinem Tun gegen geltendes Recht verstoßen hat? Im Gegenzug macht sich schließlich auch niemand strafbar, der seine Tat zu einem Zeitpunkt begangen hat, zu dem sein Tun NICHT strafrechtlich sanktioniert war. Auch eine Strafverschärfung betrifft immer nur diejenigen, die ihre Taten NACH dem Zeitpunkt begangen hat, zu dem die entsprechende Gesetzesänderung in Kraft getreten ist. Nulla poena sine lege.

Was soll diese behämmerte "Entschuldigung"? Für WAS??? Wenn wir für jede Gesetzesänderung, die sich daraus ergibt, daß sich die gesellschaftlichen Normen, die das bis dahin geltende Recht bestimmt hatten, geändert haben, an die "Opfer" (die eben nur aus HEUTIGER Sicht "Opfer" sind, nicht aber aus Sicht der Zeit, zu der sie gegen geltendes Recht verstoßen haben) Entschädigungen zahlen und uns bei ihnen entschuldigen, dann können wir uns sowohl die Rechtsprechung als auch die Gesetzgebung zukünftig sparen, eben diese Gewaltenteilung für erledigt erkläre und die Anarchie zur geltenden Staatsform erheben. Aber, bis dahin: nulla poena sine lege.

Gruß -
Bendert
 
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hoksila

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Guten Tag, allesamt!

Ich halte es für einen grundlegenden Fehler, gesellschaftliche und/oder politische Entwicklungen rückwirkend auf rechtsstaatliche gefällte und nicht zu beanstandende Urteile anwenden zu wollen.
Fakt ist: solange der §175 StGB in Kraft war, hatten deutsche Gerichte auch exakt DANACH zu urteilen. Punktum. Nulla poena sine lege.

Wir haben eine Gewaltenteilung (die, u.a. durch derlei populistisches Geschwafel, erschreckenderweise immer mehr aufgeweicht wird). WARUM sollte irgendjemand für irgendetwas entschädigt werden, was ein RECHTSSTAAT ihm an Strafe aufgebrummt hat, wenn er ZUM ZEITPUNKT DER VERURTEILUNG mit seinem Tun gegen geltendes Recht verstoßen hat? Im Gegenzug macht sich schließlich auch niemand strafbar, der seine Tat zu einem Zeitpunkt begangen hat, zu dem sein Tun NICHT strafrechtlich sanktioniert war. Auch eine Strafverschärfung betrifft immer nur diejenigen, die ihre Taten NACH dem Zeitpunkt begangen hat, zu dem die entsprechende Gesetzesänderung in Kraft getreten ist. Nulla poena sine lege.

Was soll diese behämmerte "Entschuldigung"? Für WAS??? Wenn wir für jede Gesetzesänderung, die sich daraus ergibt, daß sich die gesellschaftlichen Normen, die das bis dahin geltende Recht bestimmt hatten, geändert haben, an die "Opfer" (die eben nur aus HEUTIGER Sicht "Opfer" sind, nicht aber aus Sicht der Zeit, zu der sie gegen geltendes Recht verstoßen haben) Entschädigungen zahlen und uns bei ihnen entschuldigen, dann können wir uns sowohl die Rechtsprechung als auch die Gesetzgebung zukünftig sparen, eben diese Gewaltenteilung für erledigt erkläre und die Anarchie zur geltenden Staatsform erheben. Aber, bis dahin: nulla poena sine lege.

Gruß -
Bendert


Moin Bendert!

Das wird sicher gleich "Mecker" geben.

Schöne Pfingsten
hoksila
 

Tooraj

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Rückblickend wird man also sagen können, dass sich für Homosexuelle der Westen als das juristische "Dunkel-Deutschland" erwies.

Die Rehabilitierung erfolgte ( offenbar mit Rücksicht auf die einstigen Richter ) mit jahrzehntelanger Verspätung und als angekündigte Entschädigung
( für Haftstrafen, zerstörte Biografien usw. ) ist eher an die Zahlung einer symbolischen Spende an die Hirschberg-Stiftung gedacht.

Der bürgerliche Rechtsstaat zeigt sich in diesem Fall von seiner schäbigsten Seite.
 
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Rückblickend wird man also sagen können, dass sich für Homosexuelle der Westen als das juristische "Dunkel-Deutschland" erwies.

Die Rehabilitierung erfolgte ( offenbar mit Rücksicht auf die einstigen Richter ) mit jahrzehntelanger Verspätung und als angekündigte Entschädigung
( für Haftstrafen, zerstörte Biografien usw. ) ist eher an die Zahlung einer symbolischen Spende an die Hirschberg-Stiftung gedacht.

Der bürgerliche Rechtsstaat zeigt sich in diesem Fall von seiner schäbigsten Seite.

Nein, von seiner BESTEN Seite.
Bis bescheuerte Linksgrünpopulisten zu meinen belieben, es sei nach Volkes Meinung opportun, sich für etwas zu entschuldigen, was weiter nichts war als GELTENDES Recht.
Die Bankrotterklärung sind nicht Recht und Gesetz von Annoschlachmichtot - sondern Pfeifen wie Maas, die jedem Zeitgeist hinterherhecheln, weil ihnen der Arsch auf Grundeis geht angesichts der aktuellen Diktatur der breiten Masse.

Gruß -
Bendert
 

Jakob

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Da sollte man aber auch auf derzeit geltende, fragwürdige Moralgesetze und den Umgang mit ihnen hinterfragen.

So wird von der Politik gerade eine "Lex Böhmermann" geschaffen, indem man eiligst den § 103 StGB "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten" abschaffen will. Den § 90 StGB "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" dagegen, also die Beleidigung der "höchsten Majestät" und Nachfolgers Adolf Hitlers im Amt, wird ganz selbstverständlich beibehalten. Soll irgend so ein "Böhmermann" nun als nächstes den Gauck beleidigen, damit auch endlich dieses Schwachsinnsgesetz abgeschafft wird?

Aha, Hitler hat es diesmal erst in die sechste Antwort geschafft. (Gauck ist übrigens kein Nachfolger Hitlers, denn der war ein illegitimer Machthaber. Aber das gehört nicht zum Thema)
 

Jakob

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das mag wohl so sein
trotzdem drängt sich der Verdacht auf, dass es mittlerweile "zum guten Ton" gehört, mindestens doch mal gleichgeschlechtliche Erfahrungen postulieren zu dürfen und nicht nur so schnarchnasiger Hetero zu sein :)

Ich weiß nicht, was du alles wegen des guten Tons machst. Bist du echt so weit gegangen?
 

denker_1

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Wo ist sowas jemals angedacht worden? Öffentlich?

Hinterher waren gerne alle dafür oder dagegen, je nachdem, was passiert ist.

Ich beziehe mich auf den Link des Eingangsbeitrages dieses Stranges. Die haben sich ihrer Macht besonnen, wie Du es sonst immer von jedem Einzelnen forderst. Wenn dann aber jemand so handelt und damit dann auch Erfolg hat, ist es Dir dann auch wieder nicht Recht.
 

Jakob

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Homosexuelle wurden für die Veranlagung bestraft? Ich glaube doch eher, wo sie sich freiwillig den Fantasien hingaben und sich als Homosexuelle benahmen.

Einer meiner besten Freunde, mit dem ich in unserer gemeinsamen Freizeit sehr viel unternommen habe, war schwul. Auf die Idee, mich irgendwelchen Fantasien hinzugeben (was immer das sein mag) bin ich ehrlich gesagt nie gekommen. Sie etwa? Was soll ich jetzt von Ihnen denken?
 

Jakob

Deutscher Bundespräsident
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Was soll diese behämmerte "Entschuldigung"? Für WAS??? Wenn wir für jede Gesetzesänderung, die sich daraus ergibt, daß sich die gesellschaftlichen Normen, die das bis dahin geltende Recht bestimmt hatten, geändert haben, an die "Opfer" (die eben nur aus HEUTIGER Sicht "Opfer" sind, nicht aber aus Sicht der Zeit, zu der sie gegen geltendes Recht verstoßen haben) Entschädigungen zahlen und uns bei ihnen entschuldigen, dann können wir uns sowohl die Rechtsprechung als auch die Gesetzgebung zukünftig sparen, eben diese Gewaltenteilung für erledigt erkläre und die Anarchie zur geltenden Staatsform erheben. Aber, bis dahin: nulla poena sine lege.

Gruß -
Bendert

Nach dieser Auffassung wäre eine Hilde Banjamin oder die Folterer in Bautzen und Höhenschönhausen auch heute nicht vorbestraft, ein Schwuler aber schon.
 

Tooraj

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Nein, von seiner BESTEN Seite.
Bis bescheuerte Linksgrünpopulisten zu meinen belieben, es sei nach Volkes Meinung opportun, sich für etwas zu entschuldigen, was weiter nichts war als GELTENDES Recht.

Tja, Du kannst noch lange über GELTENDES Recht im UNRECHTSSTAAT , der NAZI-GESETZEN nachträglich zur Geltung verhalf, dozieren.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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