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Irgend etwas stimmt hier nicht. Wenn die Wohnungen tatsächlich enteignet worden wären, so hätte der ehemalige Besitzer nichts mehr mit der Sanierung zu tun. Zahlen müsste er schon gar nicht, sondern hätte noch Anrecht auf eine angemessene Entschädigung, die sich nach dem Marktwert des Objekts zu richten hat. da Hamburg sich das mit Sicherheit nicht leisten kann, hat man wohl zu einem Trick gegriffen und die Wohnungen, auf Basis welcher Gesetzeslage auch immer, Zwangs vermietet. Die anstehenden Sanierungskosten konnte man dabei geschickter Weise auf den Eigentümer abwälzen. Wenn das Schule macht, dann sind wir von Zwangseinweisungen wie in der Nachkriegszeit nicht mehr weit entfernt. DDR 2.0 lässt grüßen.