Diese Ansicht des BVerfG teile ich nicht.
Dazu kommt, das ich vom BVerfG ohnehin nicht viel halte.
Diese winkeladvokatische Formulierung dient nur dazu, die BRD für die Entschädigungszahlungen und Wiedergutmachung bezüglich der Sünden des DR verantwortlich zu machen und heranzuziehen. Man könnte meinen, das BVerfG ist gegenüber der BRD feindlich eingestellt.
Die BRD ist auf keinen Fall identisch mit dem Deutschen Reich, aber das habe ich bereits begründet.
Die BRD ist ein Konstrukt der Siegermächte und gebildet aus Gegnern, Widerstandskämpfern und Feinden des Deutschen Reichs und selbst eine Besatzungsmacht auf einem ehemaligen Teilgebiet des DR.
Noch deutlicher daran zu erkennen: Die BRD verurteilt das DR und verfolgt strafrechtlich deren Beamte, Militärs, Symbole und Sympathisanten.
Das Deutsche Reich wurde durch die BRD tot gemacht und zugeschüttet. Dazu gibt es kulturelle Erinnerungsstätten (Denkmäler) in der BRD, um das DR als Verbrecherstaat darzustellen und um zu zeigen: "Wir sind nicht das Deutsche Reich und somit auch nicht identisch".
zum BVerfG habe ich in dem sinne auch keinerlei wirkliches vertrauen. in zeiten der mafia-atlantikbrücke und sonstigen komischen machenschaften kann man sich schon fragen in wie weit die wirklich frei entscheiden können
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es stimmt, es hat auch mit entschädigungszahlungen zu tun, die sollen nämlich nicht gezahlt werden, ausser an israel, wieso nur die :kopfkratz:
da wir immer noch den feindstaatenstatus besitzen und keinerlei friedensvertrag scheinen wir eine art immunität zu haben oder woran auch immer das liegt. das würde sich wohl ändern wenn wirdlich alles rechtlich erledigt wäre. zur forderung nach zahlung gab es mal ein urteil. müßte ich suchen.
das die brd mit dem deutschen reich identisch sein soll entzieht sich jeder logik. wie du sagst ist es ein konstrukt, damals hat, wars adenauer oder ein anderer egal, jedenfalls wurde gesagt: wir haben keinen neuen staat zu errichten ! und dann isses plötzlich doch einer ? wodurch soll das passiert sein ?
dazu kommt, wenn das deutsche reich, also das von otto, noch existiert in den grenzen von 1937 und mangels organisation nicht handlungsfähig ist, wie kann eine andere organisation welches nicht rechtsnachfolger ist dann über das terretorium dieses staates verfügen :kopfkratz:
wie kann diese brd dann über festlegung von grenzen entscheiden ? es stinkt zum himmel
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das DR von otto von bismark ist das existierende, alle nachfolgenden waren nicht rechtmäßige nachfolger. also auch die weimarer republick und der dritte reich nicht und schon gar nicht die brd.
da stellt sich doch auch die frage, wenn das bismarkreich noch existiert aber keinen rechtsnachfolger hat, wie kann dann die brd rechtmäßig teile des territoriums an polen abtreten ?