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Alle Hartz-IV-Empfänger muss man (wenn es um die Überprüfung einer Schwarzarbeit geht) überprüfen, sonst verstoßt man gegen Gleichbehandlungsgrundsatz und erst hier kriminalisiert man Hartz-IV-Empfänger.
Überwachung wäre es, wenn die Behörden nach nur eine Gruppe suchen würde, z.B. nach Rumänen und Bulgaren, dann ist die ganze Aktion illegal und mit der Bundesverfassung nicht mehr zu vereinbaren. Man kann dann diese Personengruppe nicht bestrafen unabhängig davon ob sie im Internet per Schwarzarbeit Geld verdient haben. Jegliches Verfahren wäre dann verfassungswidrig gewesen.
Man kann nur auf alle eine gesetzliche Grundlage bilden oder eben für keinen.
du hast nicht mal Ansatzweise die Aussage meines Post verstanden.....
liegts an der "Sprache" oder bist du mental einfach unfähig?