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Aber trotzdem noch nicht geklärt, hier ein Auszug aus dem Focus-Magazin:Fakten Junge. Fakten. Die Passagen vom 2plus4 Vertrag, welche einen gesonderten Friedensvertrag obsolet machen sind hier schon zur Genüge dokumentiert worden.
Aus deutscher Sicht gelten die Reparationsforderungen an Deutschland, die durch NS-Unrecht im Zweiten Weltkrieg entstanden sind, als längst abgegolten. Zwar war 1953 im so genannten „Londoner Schuldenabkommen“ festgelegt worden, dass weitere Regelungen deutscher Reparationszahlungen durch einen „förmlichen Friedensvertrag“ geregelt werden sollten – ein Vertrag, den es nie gegeben hat.
Wenn der 2+4 Vertrag einen völkerrechtlichen Friedensvertrag überflüssig macht, dann wären die Forderungen von Polen ja berechtigt und nicht längst abgegolten. Irgendwie widerspricht sich da was.
Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht schon vor etlichen Jahren festgestellt, dass die Bundesrepublik DL nicht die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches angetreten hat.
Und wenn die BRD, auch nach der sog. Wiedervereinigung, nicht Rechstnachfolgerin des Deutschen Reiches ist, dann können Vertreter dieser BRD auch keine Verträge unterzeichnen, die eigentlich Reichsangelegenheiten betreffen.
Den Krieg begonnen, geführt und verloren hat nun mal das Deutsche Reich, aber nicht die Bundesrepublik und auch nicht die DDR.....