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Deutschland braucht ein gutes Waffenrecht
"... Schleswig-Holstein will Motorradrockern allein aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit den Besitz von Waffen verbieten: »Wir haben gemeinsam mit dem Landeskriminalamt ein Verfahren abgestimmt, mit dem nach und nach landesweit gegenüber allen Mitgliedern sogenannter Outlaw Motorcycle Gangs ein individuelles Waffenbesitzverbot verhängt werden soll«, ..." Schleswig-Holstein will Rocker entwaffnen
Und was ist mit einem Waffenverbot für die Antifa & den Hells Angels Motorcycle Club (HAMC)? Ansonsten ist so etwas wegen der grundgesetzlichen Vereinsfreiheit ("(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden." Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 9) vermutlich grundgesetzwidrig, d.h. man kann "Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten" (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 9) verbieten aber nicht Mitglieder eines legalen Vereins schlechter als einen Normalbürger stellen. Die Lösung sind strengere Waffengesetze, wonach es für einen Waffenschein (Waffenbesitzkarte, usw., der neue Waffenschein hat mehrere Berechtigungsklassen) eine staatliche Schulung mit Eignungsprüfung gibt, wozu man auch hinreichend guter Staatsbürger sein muss, was u.a. mit automatischen Scans nach Verdachtsmomenten und ggf. Ermittlungen zu prüfen ist. Siehe auch Neuer Waffenschein und Volksbewaffnung. Schußwaffen besser nur für hinreichend gute Bürger.
"... Das generelle Waffenbesitzverbot für Motorradrocker ist möglich nach drei Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes: Demnach kann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ausnahmsweise allein aufgrund der Gruppenzugehörigkeit einer Person infrage gestellt werden, hieß es weiter. ..." Schleswig-Holstein will Rocker entwaffnen
Grundgesetzwidrige Fehlurteile? Es soll ermittelt werden. Ein Waffenverbot für einen bestimmten Verein ist insbesondere dann höchst fragwürdig, wenn es kein Waffenverbot für ähnlich schlimme Gruppen gibt. Was ist eigentlich mit mordlustigen Spaßjägern? Ups. Es soll ermittelt werden.
Wenn man bestimte Gruppen zwar zulassen aber den Gruppenmitgliedern pauschal Waffen verbieten will, dann braucht es dazu eine entsprechende Grundgesetzänderung und klare Kriterien für solche Gruppen/Vereine. Im deutschen Rechtsstaat braucht es klare Gesetze durch die Legislative - Richter dürfen keine de facto Gesetze machen, insbesondere nicht mit Fehlurteilen. Siehe auch Das Grundgesetz und die Rettung von Deutschland. (alles imho)
"... Schleswig-Holstein will Motorradrockern allein aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit den Besitz von Waffen verbieten: »Wir haben gemeinsam mit dem Landeskriminalamt ein Verfahren abgestimmt, mit dem nach und nach landesweit gegenüber allen Mitgliedern sogenannter Outlaw Motorcycle Gangs ein individuelles Waffenbesitzverbot verhängt werden soll«, ..." Schleswig-Holstein will Rocker entwaffnen
Und was ist mit einem Waffenverbot für die Antifa & den Hells Angels Motorcycle Club (HAMC)? Ansonsten ist so etwas wegen der grundgesetzlichen Vereinsfreiheit ("(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden." Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 9) vermutlich grundgesetzwidrig, d.h. man kann "Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten" (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 9) verbieten aber nicht Mitglieder eines legalen Vereins schlechter als einen Normalbürger stellen. Die Lösung sind strengere Waffengesetze, wonach es für einen Waffenschein (Waffenbesitzkarte, usw., der neue Waffenschein hat mehrere Berechtigungsklassen) eine staatliche Schulung mit Eignungsprüfung gibt, wozu man auch hinreichend guter Staatsbürger sein muss, was u.a. mit automatischen Scans nach Verdachtsmomenten und ggf. Ermittlungen zu prüfen ist. Siehe auch Neuer Waffenschein und Volksbewaffnung. Schußwaffen besser nur für hinreichend gute Bürger.
"... Das generelle Waffenbesitzverbot für Motorradrocker ist möglich nach drei Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes: Demnach kann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ausnahmsweise allein aufgrund der Gruppenzugehörigkeit einer Person infrage gestellt werden, hieß es weiter. ..." Schleswig-Holstein will Rocker entwaffnen
Grundgesetzwidrige Fehlurteile? Es soll ermittelt werden. Ein Waffenverbot für einen bestimmten Verein ist insbesondere dann höchst fragwürdig, wenn es kein Waffenverbot für ähnlich schlimme Gruppen gibt. Was ist eigentlich mit mordlustigen Spaßjägern? Ups. Es soll ermittelt werden.
Wenn man bestimte Gruppen zwar zulassen aber den Gruppenmitgliedern pauschal Waffen verbieten will, dann braucht es dazu eine entsprechende Grundgesetzänderung und klare Kriterien für solche Gruppen/Vereine. Im deutschen Rechtsstaat braucht es klare Gesetze durch die Legislative - Richter dürfen keine de facto Gesetze machen, insbesondere nicht mit Fehlurteilen. Siehe auch Das Grundgesetz und die Rettung von Deutschland. (alles imho)