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Gute rechte autochthone Deutsche sind der Ansicht, dass nur sie berechtigt sind, alimentiert zu werden.
Dabei haben sind sie noch der Ansicht, dass die Alimente kräftig – ihrem Anspruch entsprechend – aufgestockt gehören, aber das Alimentieren der Flüchtlinge das verhindern würde.
wenn man berücksichtigt, dass man einen Taler nur einmal ausgeben kann,
dann ist die Frage des bisherigen Sozialleistungsangewiesenen schon nicht so unberechtigt,
wovon die zusätzlichen Sozialleistungsangewiesenen bezahlt werden sollen?
von höheren Abgaben der Habenden?
oder von "Talerhalbierung" bei den NICHT-Habenden?