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Widerlich diese Holocaust-Leugner

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Debitist

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So wie du mit sog. Fakten umgehst, bist du ein klassischer HC-Verharmloser. Weiters erübrigt sich ein Gegenbeweis, denn mit solchen Kreaturen deines Zuschnitts lohnt keine Diskussion.

Wieso?
Fakten halte ich für greifbarer als Ideologien.

Wenn jemand zahlen nennt und die falsch sind, kann man doch gegen argumentieren.

Dann dem anderen "Ideologie" zu unterstellen, zeugt nicht von Faktenreichtum, sondern eigener ideologischer Unterlegenheit.
 
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Wieso?
Fakten halte ich für greifbarer als Ideologien.

Wenn jemand zahlen nennt und die falsch sind, kann man doch gegen argumentieren.

Dann dem anderen "Ideologie" zu unterstellen, zeugt nicht von Faktenreichtum, sondern eigener ideologischer Unterlegenheit.

Das Erkennen einer HC-Verharmlosung ist ein Kriterium, das Neo-NAZITUM nahelegt. Wobei die Ideologie Nebensache ist, die Verharmlosung ist das Widerwärtige daran.
 
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Blödsinnige Wortklauberei!

LEUGNEN kann man nur etwas Selbstverursachtes. Also wider besseren Wissens solchiges nach Vorwurf abstreiten. Selbst wenn ich der Meinung bin und diese öffentlich vertrete, daß 2+2 nicht 4 ergibt LEUGNE ich dieses nicht, sondern GLAUBE eben nicht daran. Punkt!
 
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Blödsinnige Wortklauberei!

LEUGNEN kann man nur etwas Selbstverursachtes. Also wider besseren Wissens solchiges nach Vorwurf abstreiten. Selbst wenn ich der Meinung bin und diese öffentlich vertrete, daß 2+2 nicht 4 ergibt LEUGNE ich dieses nicht, sondern GLAUBE eben nicht daran. Punkt!

Semantik ist nicht so deine Stärke ?? Und zitieren?? Auch nicht? Na, nicht verzweifeln...das wird schon noch...
 

Pommes

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Dein Gewinsel ist beschämend. Es gibt nur wenige Richtlinien bezüglich HC : Ihn als Verbrechen zur Kenntnis nehmen oder in Abrede stellen, sprich: leugnen. (Abart davon : verharmlosen).

Blödsinn!
Verharmlosung ist keine Abart von Lüge.
 

Pommes

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Na, was denn sonst?

Verharmlosen kann man doch nur einen Tatbestand der anerkannt ist, wird ein Tatbestand dagegen geleugnet, also nicht anerkannt, kann man ihn nicht verharmlosen.
Ich kann also nichts verharmlosen das in Frage steht.
 
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Verharmlosen kann man doch nur einen Tatbestand der anerkannt ist, wird ein Tatbestand dagegen geleugnet, also nicht anerkannt, kann man ihn nicht verharmlosen.
Ich kann also nichts verharmlosen das in Frage steht.

Wenn du den HC in Frage stellst, brachst du natürlich nichts verharmlosen. Ist als strafbarer Tatbestand ausreichend.
 

Pommes

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Wenn du den HC in Frage stellst, brachst du natürlich nichts verharmlosen. Ist als strafbarer Tatbestand ausreichend.

Es geht mir gar nicht um den HC, mir geht es darum das eine Verharmlosung und eine Lüge zweierlei sind.
 
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Widerlich diese Holocaust-Leugner

Noch widerlicher die, welche irgend ein Glauben - an was auch immer - zum Unterschied eigenen erarbeiteten/erfahrenen Wissen gegenüber als Lüge und dieses Tun, täglich als leugnen unterjubeln wollen!
 
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Noch widerlicher die, welche irgend ein Glauben - an was auch immer - zum Unterschied eigenen erarbeiteten/erfahrenen Wissen gegenüber als Lüge und dieses Tun, täglich als leugnen unterjubeln wollen!

Outest du dich gerade als Auftragsschreiber für die Neo-NAZI-Szene?? Interessant...
 

Ophiuchus

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Wenn du den HC in Frage stellst, brachst du natürlich nichts verharmlosen. Ist als strafbarer Tatbestand ausreichend.

Aber kann der HC bis in alle Ewigkeit für eigene Verbrechen ,z.Bsp. jüdische Siedlungspolitik herhalten ?

Dann könnte man ja auch das Zertrampeln der Felder um Leipzig durch Napoleons Truppen als Rechtfertigung für den WK II nehmen :kopfkratz:
 
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Blödsinnige Wortklauberei!

LEUGNEN kann man nur etwas Selbstverursachtes. Also wider besseren Wissens solchiges nach Vorwurf abstreiten. Selbst wenn ich der Meinung bin und diese öffentlich vertrete, daß 2+2 nicht 4 ergibt LEUGNE ich dieses nicht, sondern GLAUBE eben nicht daran. Punkt!

Da schau mal in den Duden: http://www.duden.de/rechtschreibung/leugnen

BEDEUTUNGSÜBERSICHT
1. (etwas, was einem zur Last gelegt oder über einen behauptet wird) für nicht zutreffend oder bestehend erklären
2. (etwas Offenkundiges wider besseres Wissen) für unwahr oder nicht vorhanden erklären und nicht gelten lassen (meist verneint)
3. (etwas, was als Lehre, Weltanschauung o. Ä. oder allgemein anerkannt ist und vertreten wird) für nicht bestehend erklären
 

Jakob

Deutscher Bundespräsident
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Aber kann der HC bis in alle Ewigkeit für eigene Verbrechen ,z.Bsp. jüdische Siedlungspolitik herhalten ?

Ich weiß es nicht. Bisher wurde noch kein paälstinsisches Haus mit dieser Begründung abgerissen. Frag einfach dann, wenn es mal vorkommt. Das musst mir mir versprechen!!

Aber du meinst natürlich, dass der Holocaust auf ewig als unvorstellbares Verbrechen gesehen werden wird?

Ja, das wird er.
 
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Aber kann der HC bis in alle Ewigkeit für eigene Verbrechen ,z.Bsp. jüdische Siedlungspolitik herhalten ?

Dann könnte man ja auch das Zertrampeln der Felder um Leipzig durch Napoleons Truppen als Rechtfertigung für den WK II nehmen :kopfkratz:
1) Nein
2) weit hergeholt...
----
3) klingt nach virtueller Verzweiflung, sprich: einem Versuch, den HC-Leugnern und HC-Verharmlosern hier beizuspringen...:kopfkratz:
 
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Ich weiß es nicht. Bisher wurde noch kein paälstinsisches Haus mit dieser Begründung abgerissen. Frag einfach dann, wenn es mal vorkommt. Das musst mir mir versprechen!!*)

Aber du meinst natürlich, dass der Hohocaust auf ewig als unvorstellbares Verbrechen gesehen werden wird?

Ja, das wird er.
Danke...schönes Beispiel !!*)
 

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