G
Gelöschtes Mitglied 2265
So ein Unsinn, hier steht mehrmals, dass es ihr nicht erlaubt ist diese Häfen anzulaufen ! Fragt doch mal in der EU nach )
Der Vorschlag, Flüchtlingsboote auf dem Weg nach Europa abzufangen und nach Nordafrika zurückzubringen, steht im Widerspruch zum Völkerrecht. Unter keinen Umständen dürfen die europäischen Schiffe in Seenot geratene Flüchtlinge zurück in die afrikanischen Transitstaaten schicken. Im Jahre 2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem wegweisenden Hirsi-Urteil klargestellt, dass die Menschenrechte auch auf der Hohen See anwendbar sind. Sobald sich Flüchtlinge auf einem europäischen Schiff befinden, unterfallen sie der effektiven Kontrolle des jeweiligen Staates. Dieser muss den Flüchtlingen einen Zugang zum Asylverfahren verschaffen.
1. Da sich auf den Schiffen gewöhnlich keine Behörde befindet, kann dort kein Asylersuchen gestellt sein. Es sind also im schlimmsten Falle - Schiffbrüchige.
2. Wo Schiffsbrüchige an Land gesetzt werden, entscheidet der Kapitän jeweiligen Schiffes. Jedoch darf er dabei KEINE GESETZE verstoßen oder Hafenanordnungen einfach ignorieren.
3. Ob die Schiffbrüchigen aus irgendwelchen "Transitländern" kommen, kann der Kapitän gar nicht wissen. Er kann demnach auch gar nicht das "Zurück"-verbot wissentlich handeln.
Unklar bleibt für mich, ob Schiffsflagge tatsächlich Landeshoheit bedeutet. Ich kanns mir nicht vorstellen. Da könnten ja Landesgrenzen beliebig verrückt werden.