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Wer für syrische Flüchtlinge gebürgt hat, muss nun zahlen.
Wer eine Verpflichtungserklärung für Syrer abgegeben hat, muss Sozialleistungen übernehmen, entschied das OVG. Helfern droht finanzielle Notlage.
Rund 5200 Euro hatte das Jobcenter von William Eichouh verlangt – über 3000 Euro muss er nun mindestens zahlen, weil er im Juli 2014 für zwei Flüchtlinge gebürgt hat. Das hat gestern das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Damit hat das OVG die Haftung von Flüchtlingsbürgen in weitaus geringerem Maß eingeschränkt als von Eichouh und einem weiteren Kläger erhofft.
Wer im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme für einen syrischen Flüchtling eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, muss auch künftig für dessen Lebenshaltungskosten aufkommen – und zwar auch dann, wenn derjenige eine Asylberechtigung hat oder als Flüchtling anerkannt wurde. Die Jobcenter können den Bürgen laut dem Urteil aber keine Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung in Rechnung stellen. (Az: 18 A 1197/16 und 18 A 1040/16)
https://www.waz.de/region/wer-fuer-...gebuergt-hat-muss-nun-zahlen-id212780195.html
Jetzt wird wahrscheinlich nicht mehr so eifrig geklatscht....
Wer eine Verpflichtungserklärung für Syrer abgegeben hat, muss Sozialleistungen übernehmen, entschied das OVG. Helfern droht finanzielle Notlage.
Rund 5200 Euro hatte das Jobcenter von William Eichouh verlangt – über 3000 Euro muss er nun mindestens zahlen, weil er im Juli 2014 für zwei Flüchtlinge gebürgt hat. Das hat gestern das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Damit hat das OVG die Haftung von Flüchtlingsbürgen in weitaus geringerem Maß eingeschränkt als von Eichouh und einem weiteren Kläger erhofft.
Wer im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme für einen syrischen Flüchtling eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, muss auch künftig für dessen Lebenshaltungskosten aufkommen – und zwar auch dann, wenn derjenige eine Asylberechtigung hat oder als Flüchtling anerkannt wurde. Die Jobcenter können den Bürgen laut dem Urteil aber keine Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung in Rechnung stellen. (Az: 18 A 1197/16 und 18 A 1040/16)
https://www.waz.de/region/wer-fuer-...gebuergt-hat-muss-nun-zahlen-id212780195.html
Jetzt wird wahrscheinlich nicht mehr so eifrig geklatscht....