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Wann darf man zur Selbstjustiz greifen?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 1 «  

Welche Rechte hat jemand, der seine Rechte nicht vor Gericht durchsetzen kann?

  • Man soll die Verantwortlichen in guter alte Bolschewiki-Manier liquidieren

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Ich habe soben auf "1extra" in "Plusminus" ein Bericht über die Jobcenter und die so genannten ARGEn - neudeutsch für "Arbeitsgemeinschaften" - gesehen, die mit der Verwaltung der Arbeitslosen beschäftigt sind.

Der Tenor des Berichtes: viele Bescheide für Arbeitslosengeld II und damit zusammenhängende Maßnahmen sind rechtswidrig!
Die Gründe sind neben unsinnigen Vorschriften, die schlichtweg nicht sinnvoll umsetzbar sind, auch zu wenige und überlastete Sachbearbeiter. Die sind genervt, wimmeln ab und machen Fehler!
Deswegen gibt es immer mehr Rechtsstreitigkeitigkeiten, Widersprüche und Klagen. Weil die meisten Erwerbslosen mittelos sind, bekommen sie Rechtskostenhilfe und landet der Streit vor Gericht, muss die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens tragen. Weil 2 / 3 der Prozesse von den Erwerbslosen gewonnen wurden, müssen die Jobcenter dafür die Gerichtskosten zahlen.

Das hindert die Jobcenter aber nicht daran, ihr rechtswidriges Gebaren zu ändern. Im Gegenteil: damit sich die Betroffenen nicht mehr wehren können, gibt es Pläne der Politik, den Rechtsschutz de facto abzuschaffen. Eine entsprechende Initiative unionsregierter Bundesländer hat schon den Bundesrat passiert.
Diese Initiative wurde aber selbst in "Plusminus" von einem befragtem Experten kritisiert. Weil bei juristischen Konflikten "Waffengleichheit" herrschen müsse und die nicht mehr gegeben sei, wenn einer Partei juristischer Beistand verwehrt wird.

Die Frage ist aber noch viel fundamentaler:

Ist jemand, dem es verwehrt wird, mit juristischen Mitteln sein Recht durchzusetzen, selbst noch an die Rechtsordnung gebunden?

Muss sich jemand, der die Gesetze nicht mehr zur Durchsetzung seiner Interessen nutzen kann, noch an sie halten, wenn er oder sie dadurch Nachteile hat?

Haben Menschen, denen mit Verfahrenstricks die Durchsetzung ihrer Rechte verwehrt wird, das Recht zum Widerstand?

Sind wir alle zum Widerstand berechtigt, wenn die Politiker so den Rechtsstaat de facto abschaffen wollen?
 
OP
Beverly
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Für mich gehörten Rechtsberatung für Einkommensschwache und Prozesskostenhilfe immer zu den Fundamenten eines Rechtsstaates. In unzähligen Ami-Filmen haben die Cops den frisch Verhafteten den Satz heruntergeleiert: "Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Können Sie sich keinen Anwalt leisten, wird Ihnen einer gestellt."

Dieses Recht auf Rechtsbeistand für alle ist unteilbar und es existiert nur ganz oder gar nicht. Wenn es nicht mehr existiert, dann gibt es auch keine Pflicht mehr, sich an Berge bedruckten Papiers zu halten. Denn nichts Anderes sind Gesetzestexte, wenn diese Gesetze nicht für alle in gleicher Weise gelten, sondern nur noch Ausdruck von Lobbyineteressen, Willkür und schlichter Unfähigkeit sind.

Daraus folgen für mich zwei Dinge:

Man ist selbst nicht mehr an Gesetze gebunden, ethische Normen gelten dann aber weiter. Wozu ich auch "Verhältnismäßigkeit" zähle. Man hat dann als Erwerbsloser z. B. das Recht, seinen Lebensunterhalt durch Straftaten zu sichern, die kein menschliches Leid verursachen, sondern nur anonyme wirtschaftliche Entitäten treffen. Falschgeld in Umlauf bringen, bei Aldidlpennyplus auf das Bezahlen verzichten, den Inhalt der Geldbörsen von CDU-Politikern überprüfen etc. Aber man hat NICHT das Recht, in geisteskranker Manier die Sau rauszulassen oder sich mit den Straftaten nun ein Luxusleben zu finanzieren. Die dezente massenhafte Eigentumskriminalität ist gefragt, nicht neue Berufskriminelle!

Fener hat man selbstverständlich das Recht, gegen Leute mit geeigneten Mitteln Widerstand zu leisten, welche den Rechtsstaat de facto abgeschafft haben. Sie alle umbringen zu wollen, habe ich mir verkniffen. Man kann ihnen ja wie beim Aufstand 1953 in der DDR einen Strick vor die Haustür legen und sie bitten, das selbst zu übernehmen :)
 
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Ich habe soben auf "1extra" in "Plusminus" ein Bericht über die Jobcenter und die so genannten ARGEn - neudeutsch für "Arbeitsgemeinschaften" - gesehen, die mit der Verwaltung der Arbeitslosen beschäftigt sind.

Der Tenor des Berichtes: viele Bescheide für Arbeitslosengeld II und damit zusammenhängende Maßnahmen sind rechtswidrig!
Die Gründe sind neben unsinnigen Vorschriften, die schlichtweg nicht sinnvoll umsetzbar sind, auch zu wenige und überlastete Sachbearbeiter. Die sind genervt, wimmeln ab und machen Fehler!
Deswegen gibt es immer mehr Rechtsstreitigkeitigkeiten, Widersprüche und Klagen. Weil die meisten Erwerbslosen mittelos sind, bekommen sie Rechtskostenhilfe und landet der Streit vor Gericht, muss die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens tragen. Weil 2 / 3 der Prozesse von den Erwerbslosen gewonnen wurden, müssen die Jobcenter dafür die Gerichtskosten zahlen.

Das hindert die Jobcenter aber nicht daran, ihr rechtswidriges Gebaren zu ändern. Im Gegenteil: damit sich die Betroffenen nicht mehr wehren können, gibt es Pläne der Politik, den Rechtsschutz de facto abzuschaffen. Eine entsprechende Initiative unionsregierter Bundesländer hat schon den Bundesrat passiert.
Diese Initiative wurde aber selbst in "Plusminus" von einem befragtem Experten kritisiert. Weil bei juristischen Konflikten "Waffengleichheit" herrschen müsse und die nicht mehr gegeben sei, wenn einer Partei juristischer Beistand verwehrt wird.

Die Frage ist aber noch viel fundamentaler:

Ist jemand, dem es verwehrt wird, mit juristischen Mitteln sein Recht durchzusetzen, selbst noch an die Rechtsordnung gebunden?

Muss sich jemand, der die Gesetze nicht mehr zur Durchsetzung seiner Interessen nutzen kann, noch an sie halten, wenn er oder sie dadurch Nachteile hat?

Haben Menschen, denen mit Verfahrenstricks die Durchsetzung ihrer Rechte verwehrt wird, das Recht zum Widerstand?

Sind wir alle zum Widerstand berechtigt, wenn die Politiker so den Rechtsstaat de facto abschaffen wollen?

Nachdem die "BRD" lange in Richtung "schlafender Michel" geschaut hat und in den 1960er ein Ventil benötigte, erfolgte per 1968 der Art. 20 (4) GG, das sog. Widerstandsrecht.

Das ist keine Erfindung der BRD, sondern ein rd. 2.000 Jahre altes Recht, welches auf dem germanischen pactum basiert.

Über das WIderstandsrecht - wenn nichts anderes mehr möglich ist - hat sich (u.a.) Prof. Isensee per 1969 ausgelassen. Ein Standardwerk. Als mittlerweile überbezahlter Polit-Helfershelfer distanziert er sich allerdings von seinem "Werk" als "Jugendsünde".

In dem o.a. Beispiel ist eine jur. Auseinandersetzung nur schlicht nicht möglich, wenn der "Schreibtischtäter" mittels Verwaltungsakt die Einstellung der Zahlung "beschließt". Das ist nicht nur die von Hitler eingeführte Aufhebung der Gewaltenteilung, weil die Exekutive "plötzlich" zur HIlfsjudkikative illegal erkoren wird, sondern auch ein jeweiliges Todesurteil für den Betroffenen, wenn er nicht Hilfe durch Dritte erfährt.

Die Würde des Menschen ist also antastbar durch Arge - Mitarbeiter, die auf Basis illegaler und dem GG selbst widersprechender "Vorschriften" Hilfebedürftige schlicht zum Tode verurteilen können.

Natürlich würde ich mich als Betroffener über eine Prozeßkostenhilfe freuen. Bis das Verfahren allerdings den ersten Termin erlebt, bin ich verhungert oder erfroren. Da nützt die Hilfe dann auch nichts mehr.

Zudem gibt es in der BRD die PKH nur, wenn ein BRD-Standesrechtler mit nem schwarzen Kittel gut daran verdienen kann. Verteidige ich mich selbst, gibt es die nicht. Das ist auch von Hitler eingeführt worden, per 1935.

Das Rechtsberatungsgesetz auch ! Das Jugendschutzgesetz auch. Das Heilpraktikergesetz auch. Das Familienrecht auch, usw. Alles illegale NS-Gesetzgebung. Die Nazis in der BRD wollten anscheinend nicht auf den "gemütlichen Rahmen" alter Zeiten verzichten.
 
OP
Beverly
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Natürlich würde ich mich als Betroffener über eine Prozeßkostenhilfe freuen. Bis das Verfahren allerdings den ersten Termin erlebt, bin ich verhungert oder erfroren. Da nützt die Hilfe dann auch nichts mehr.

Meines Wissens gibt es das Mittel der "einstweiligen Verfügung", um Betroffenen schnell zu Leistungen zu verhelfen. Aber ob das immer greift weiß ich auch nicht. In dem "Plusminus"-Bericht war ein Fall, wo ein Arbeitsloser zwei Jahre auf ihm zustehendes Geld aus Arbeitslosengeld I warten musste.
 
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Meines Wissens gibt es das Mittel der "einstweiligen Verfügung", um Betroffenen schnell zu Leistungen zu verhelfen. Aber ob das immer greift weiß ich auch nicht. In dem "Plusminus"-Bericht war ein Fall, wo ein Arbeitsloser zwei Jahre auf ihm zustehendes Geld aus Arbeitslosengeld I warten musste.

Die einstweilige Verfügung wäre beim AG zu erwirken. Zunächst wäre aber zu klären, ob die Arge privater Natur ist, dann wäre das AG korrekt. Sollte es sich aber noch um eine öffentlich rechtliche Einrichtung handeln, wäre ein Verwaltungsgericht mittels einstweiliger Anordnung zuständig.

Das dauert allerdings auch zu lange und so sollte man die Anordnung im "Eilverfahren" betreiben. Kostet dann aber wieder € 500,-- ! So in etwa.

Viel Holz für ein Hartzer ! - Und in dem v.dir erwähnten Bericht hat es 2 Jahre gedauert. Die "Ämter" arbeiten natürlich mit der Zeit und hoffen, die Bedürftigen hierüber mürbe zu machen.

Ohne Hilfe Dritter wäre die Person längst gestorben !
 
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Ich habe angeklickt:

Man muss sich trotzdem an alle Gesetze halten

und

Man darf oder muss gegen die Verantwortlichen Widerstand leisten

1. Erstens, weil das Gesetz ein „Idealkonsens“ in einer bestimmten Gesellschaft zu einer bestimmten Zeit darstellt bzw. darstellen soll. Die Ungerechtigkeiten sind meistens nicht auf das Gesetz selbst zurückzuführen, sondern eben auf die Unmöglichkeit, das Gesetz respektieren zu lassen oder in Anspruch zu nehmen. Das Gesetz ist das Ideal, die Umsetzung und Durchsetzung sind die Schwierigkeit.

Wobei dieser „Idealkonsens“ sich sehr wohl ändern darf, und die Bevölkerung Anspruch hat, auf die Gesetzgeber mit legalen Mitteln Druck auszuüben, damit Gesetze geändert oder gar ganz abgeschafft werden, die nicht oder nicht mehr das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung und ihre ethische Vorstellung entsprechen. Ich engagiere mich zum Beispiel mit unzähligen anderen Bürgern, damit die Tierversuche gesetzlich abgeschafft werden. Es wurden nämlich schon durch diesen jahrzehnten langen Druck viel schärfere Gesetze zum Schutz der Versuchstiere erlassen. Der Trend ist eindeutig. Ich bin hier zuversichtlich. Ich werde es vielleicht nicht mehr selbst erleben, aber die nachkommende Generation wird es erleben dürfen, dass diese Barbarei gesetzlich ein Ende gesetzt wird.

2. Man muss Verantwortliche als Individuen herausfinden und persönlich ansprechen. Verantwortung ist im höchsten Grad individuell. Es nützt absolut nichts, wenn man das Gesetz respektieren lassen will, pauschal gegen „ein System“, oder „eine Lobby“, oder eine „Behörde“ oder eine „Institution“ zu meckern.

Dieser wichtige Grundsatz ist zum Beispiel bei einem gesellschaftlichen Engagement zum Durchsetzung des Gesetzes bekannt und hat sich auch bewährt: Verantwortliche namentlich ansprechen und vor ihrer Verantwortung stellen. Man kann nicht gegen Schatten kämpfen und im Dunkeln läßt sich gut munkeln.

In meinem Fall wird es zum Beispiel von allen Tierschutzverbänden empfohlen: Verantwortliche namentlich anschreiben und konsequent unter Druck setzen. Auch im Fall der Unterdrückung der Kritik der Relativitätstheorie und der Missachtung des Grundgesetzes (GG § 5 und GG § 1) wird dieser Grundsatz konsequent durch die Forschungsgruppe G.O. Mueller verfolgt, siehe zum Beispiel:

Ein Experiment der besonderen Art
 
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Ich habe soben auf "1extra" in "Plusminus" ein Bericht über die Jobcenter und die so genannten ARGEn - neudeutsch für "Arbeitsgemeinschaften" - gesehen, die mit der Verwaltung der Arbeitslosen beschäftigt sind.

Der Tenor des Berichtes: viele Bescheide für Arbeitslosengeld II und damit zusammenhängende Maßnahmen sind rechtswidrig!
Die Gründe sind neben unsinnigen Vorschriften, die schlichtweg nicht sinnvoll umsetzbar sind, auch zu wenige und überlastete Sachbearbeiter. Die sind genervt, wimmeln ab und machen Fehler!
Ich habe den Bericht auch gesehen. Ein Armutszeugnis für die Regierung.

Da wird am Personal gespart und unqualifizierte Leute sollen über das Schicksal der Arbeitslosen bestimmen. Und so sieht es in allen Bereichen aus.

Man bekommt es ja auch im Bekanntenkreis mit, was da so für ein Unsinn läuft. Ich kennen mehrere HartzIV-Empfänger, die bereits zum 3ten Mal denselben Weiterbildungskurs absolvieren dürfen. Wer da noch einen Sinn drin sieht? Den Unsinn kann man auf den Rest des Staatsapparates umlegen.

Vor sowas soll man noch Respekt haben. Einfach lächerlich.

Und im Endeffekt geht es nur darum, soviel wie möglich zu sparen und nach den unsinnigsten Gründen zu suchen, warum man den Leuten das Geld verweigert. Die können sich immer auf ihre Vorschriften berufen und sagen: Ich kann doch nichts dafür, es ist Vorschrift.
 
OP
Beverly
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Die "Ämter" arbeiten natürlich mit der Zeit und hoffen, die Bedürftigen hierüber mürbe zu machen.

Untergraben sie damit nicht die Legitimation des politischen Systems? Vor allem, wenn "Dritte" - Angehörige - mit reingezogen werden.

Die werden natürlich alle kommen mit "uns kann keiner" und "ein anderes System wird es nicht geben", was kurzfristig richtig, langfristig falsch ist. Weil die Welt voller Stricke und Laternenpfähle ist und die Geschichte voller anderer Systeme.
 
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Untergraben sie damit nicht die Legitimation des politischen Systems? Vor allem, wenn "Dritte" - Angehörige - mit reingezogen werden.

Die werden natürlich alle kommen mit "uns kann keiner" und "ein anderes System wird es nicht geben", was kurzfristig richtig, langfristig falsch ist. Weil die Welt voller Stricke und Laternenpfähle ist und die Geschichte voller anderer Systeme.

Sie heben damit die Gewaltenteilung auf, bzw. setzten fort, was in Dtl. von 1933 - 1935 etabliert worden ist.

Die BRD hat 1949 trotz unterem, alliierten Verwaltungsrecht, dem Grund-Gesetz, diese Vorgaben nie umgesetzt. Deshalb fehlt in der BRD die komplette Judikative. Einfach gesagt: wir haben keine Richter.
Was wir sehen, sind Beamte in schwarzen Umhängen.

Diese Vorgabe wiederum kommt v. Preußenkönig Friedrich I (ca. 1726):

" ... sollen die Herren Advocati wollene, schwarze Mäntel tragen, damit man die Spitzbuben schon von weitem her erkennt."
(SPitzbuben war damals ein schweren Schimpfwort, denn das waren die dunklen Gestalten in den dunklen Gassen der Städte, die mit Dreispitz(Hut) und schw. Umhang Menschen auflauerten und ausraubten !)
_______________________________________________

Die "Verwaltung" hat mittlerweile die Position Hitlers eingenommen:

a) erläßt rechtswidrig Vorschriften
b) verhängt (richtet !) rechtswidrig Buß- und Ordnungsgelder - sind diese nicht einzubringen, erfolgt Völkerrechtswidrig die Ersatz-Haft !
c) vollstreckt rechtswidrig / Folge aus a) + b)
________________________________________________

Hinzu kommt die Privatisierung: sämtliche Ämter werden in GmbH´s umgewandelt.
Selbst die BRD ist seit 1990 eine insolvente GmbH, basierend auf einer geklauten Hülle einer insolvent Software-Firma aus Berlin Charlottenburg.

Was haben wir gelacht ...
 
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Ich habe soben auf "1extra" in "Plusminus" ein Bericht über die Jobcenter und die so genannten ARGEn - neudeutsch für "Arbeitsgemeinschaften" - gesehen, die mit der Verwaltung der Arbeitslosen beschäftigt sind.

Der Tenor des Berichtes: viele Bescheide für Arbeitslosengeld II und damit zusammenhängende Maßnahmen sind rechtswidrig!
Die Gründe sind neben unsinnigen Vorschriften, die schlichtweg nicht sinnvoll umsetzbar sind, auch zu wenige und überlastete Sachbearbeiter. Die sind genervt, wimmeln ab und machen Fehler!
Deswegen gibt es immer mehr Rechtsstreitigkeitigkeiten, Widersprüche und Klagen. Weil die meisten Erwerbslosen mittelos sind, bekommen sie Rechtskostenhilfe und landet der Streit vor Gericht, muss die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens tragen. Weil 2 / 3 der Prozesse von den Erwerbslosen gewonnen wurden, müssen die Jobcenter dafür die Gerichtskosten zahlen.

Das hindert die Jobcenter aber nicht daran, ihr rechtswidriges Gebaren zu ändern. Im Gegenteil: damit sich die Betroffenen nicht mehr wehren können, gibt es Pläne der Politik, den Rechtsschutz de facto abzuschaffen. Eine entsprechende Initiative unionsregierter Bundesländer hat schon den Bundesrat passiert.
Diese Initiative wurde aber selbst in "Plusminus" von einem befragtem Experten kritisiert. Weil bei juristischen Konflikten "Waffengleichheit" herrschen müsse und die nicht mehr gegeben sei, wenn einer Partei juristischer Beistand verwehrt wird.

Die Frage ist aber noch viel fundamentaler:

Ist jemand, dem es verwehrt wird, mit juristischen Mitteln sein Recht durchzusetzen, selbst noch an die Rechtsordnung gebunden?

Muss sich jemand, der die Gesetze nicht mehr zur Durchsetzung seiner Interessen nutzen kann, noch an sie halten, wenn er oder sie dadurch Nachteile hat?

Haben Menschen, denen mit Verfahrenstricks die Durchsetzung ihrer Rechte verwehrt wird, das Recht zum Widerstand?

Sind wir alle zum Widerstand berechtigt, wenn die Politiker so den Rechtsstaat de facto abschaffen wollen?

JEDER kann selbst sein Recht durchsetzen. Wie ? - Ganz einfach:

Einfache Kausalkette:

a) gilt das GG ? - JA !

b) wenn es denn gilt, dann gilt auch Art. 102 GG, "Todesstrafe abgeschafft". Richtig.
Könnte es ein Gesetz (StGB) geben, wo eine Tat mit dem Tode bestraft wird ? - Nein !
Warum nicht ? - Es widerspräche dem GG, Art. 102 "keine Todestrafe".

Logische Kausalkette !

c) Nach Art. 101 GG darf mit der GESETZLICHE RICHTER nicht entzogen werden.

Sitzen in der BRD gesetzliche Richter nach Art. 101 GG ? Nein !

Warum nicht ? - Das liegt u.a. an den fehlenden, gesetzlichen Geschäftsverteilungsplänen nach § 21 e GVG ! - Fehlt dieser, ist der ges. Richter (101) nicht gegeben.
Dummerweise sagen die Juristen selbst, dass es diesen nicht gibt ! - Textstellen finde ich u.a. im gr. Kommentar zum Bonner Grund-Gesetz, Vahlen Verlag. Allerdings kostet die günstige Version € 730,-- weswegen das in keiner "Nicht-Juristen-Bibliothek" zu finden ist.

Darf der ges. Richter denn ausnahmsweise entzgoen werden ? - NEIN. NIE !

Was ist denn die Folge daraus ?
Kein Gericht, kein Verfahren, jeden Tag, seit Jahrzehnten ist richtig.

Alles falsch und nichtig.


Warum informiert mich "mein" Anwalt nicht ? Er darf nicht ! Das juristische Standesrecht (auch von den Nazis !) verhindert die Aufklärung, ansonsten verliert jeder Anwalt seine Zulassung, Job, Geld, Familie ...

Da spiele ich doch lieber mit, oder ... ?
______________________________________

Das Widerstandsrecht in Art. 20 (4) GG ist zwar gegeben, wenn "keine andere Abhilfe" möglich ist, allerdings wird das von der BRD und neuerdings auch der EU als "terroristische Aktion" angesehen.

Wer war noch gleich Europa ? - Ach ja, ein sinnloses Opfer !
 
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Orwellhatterecht

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Der Tenor des Berichtes: viele Bescheide für Arbeitslosengeld II und damit zusammenhängende Maßnahmen sind rechtswidrig!
Die Gründe sind neben unsinnigen Vorschriften, die schlichtweg nicht sinnvoll umsetzbar sind, auch zu wenige und überlastete Sachbearbeiter. Die sind genervt, wimmeln ab und machen Fehler!
Deswegen gibt es immer mehr Rechtsstreitigkeitigkeiten, Widersprüche und Klagen. Weil die meisten Erwerbslosen mittelos sind, bekommen sie Rechtskostenhilfe und landet der Streit vor Gericht, muss die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens tragen. Weil 2 / 3 der Prozesse von den Erwerbslosen gewonnen wurden, müssen die Jobcenter dafür die Gerichtskosten zahlen.

Das hindert die Jobcenter aber nicht daran, ihr rechtswidriges Gebaren zu ändern. Im Gegenteil: damit sich die Betroffenen nicht mehr wehren können, gibt es Pläne der Politik, den Rechtsschutz de facto abzuschaffen. Eine entsprechende Initiative unionsregierter Bundesländer hat schon den Bundesrat passiert.
Diese Initiative wurde aber selbst in "Plusminus" von einem befragtem Experten kritisiert. Weil bei juristischen Konflikten "Waffengleichheit" herrschen müsse und die nicht mehr gegeben sei, wenn einer Partei juristischer Beistand verwehrt wird.

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Sind wir alle zum Widerstand berechtigt, wenn die Politiker so den Rechtsstaat de facto abschaffen wollen?


Der Artikel20 GG, Satz 4 gibt darüber Auskunft!
 

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