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Ich habe soben auf "1extra" in "Plusminus" ein Bericht über die Jobcenter und die so genannten ARGEn - neudeutsch für "Arbeitsgemeinschaften" - gesehen, die mit der Verwaltung der Arbeitslosen beschäftigt sind.
Der Tenor des Berichtes: viele Bescheide für Arbeitslosengeld II und damit zusammenhängende Maßnahmen sind rechtswidrig!
Die Gründe sind neben unsinnigen Vorschriften, die schlichtweg nicht sinnvoll umsetzbar sind, auch zu wenige und überlastete Sachbearbeiter. Die sind genervt, wimmeln ab und machen Fehler!
Deswegen gibt es immer mehr Rechtsstreitigkeitigkeiten, Widersprüche und Klagen. Weil die meisten Erwerbslosen mittelos sind, bekommen sie Rechtskostenhilfe und landet der Streit vor Gericht, muss die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens tragen. Weil 2 / 3 der Prozesse von den Erwerbslosen gewonnen wurden, müssen die Jobcenter dafür die Gerichtskosten zahlen.
Das hindert die Jobcenter aber nicht daran, ihr rechtswidriges Gebaren zu ändern. Im Gegenteil: damit sich die Betroffenen nicht mehr wehren können, gibt es Pläne der Politik, den Rechtsschutz de facto abzuschaffen. Eine entsprechende Initiative unionsregierter Bundesländer hat schon den Bundesrat passiert.
Diese Initiative wurde aber selbst in "Plusminus" von einem befragtem Experten kritisiert. Weil bei juristischen Konflikten "Waffengleichheit" herrschen müsse und die nicht mehr gegeben sei, wenn einer Partei juristischer Beistand verwehrt wird.
Die Frage ist aber noch viel fundamentaler:
Ist jemand, dem es verwehrt wird, mit juristischen Mitteln sein Recht durchzusetzen, selbst noch an die Rechtsordnung gebunden?
Muss sich jemand, der die Gesetze nicht mehr zur Durchsetzung seiner Interessen nutzen kann, noch an sie halten, wenn er oder sie dadurch Nachteile hat?
Haben Menschen, denen mit Verfahrenstricks die Durchsetzung ihrer Rechte verwehrt wird, das Recht zum Widerstand?
Sind wir alle zum Widerstand berechtigt, wenn die Politiker so den Rechtsstaat de facto abschaffen wollen?
Der Tenor des Berichtes: viele Bescheide für Arbeitslosengeld II und damit zusammenhängende Maßnahmen sind rechtswidrig!
Die Gründe sind neben unsinnigen Vorschriften, die schlichtweg nicht sinnvoll umsetzbar sind, auch zu wenige und überlastete Sachbearbeiter. Die sind genervt, wimmeln ab und machen Fehler!
Deswegen gibt es immer mehr Rechtsstreitigkeitigkeiten, Widersprüche und Klagen. Weil die meisten Erwerbslosen mittelos sind, bekommen sie Rechtskostenhilfe und landet der Streit vor Gericht, muss die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens tragen. Weil 2 / 3 der Prozesse von den Erwerbslosen gewonnen wurden, müssen die Jobcenter dafür die Gerichtskosten zahlen.
Das hindert die Jobcenter aber nicht daran, ihr rechtswidriges Gebaren zu ändern. Im Gegenteil: damit sich die Betroffenen nicht mehr wehren können, gibt es Pläne der Politik, den Rechtsschutz de facto abzuschaffen. Eine entsprechende Initiative unionsregierter Bundesländer hat schon den Bundesrat passiert.
Diese Initiative wurde aber selbst in "Plusminus" von einem befragtem Experten kritisiert. Weil bei juristischen Konflikten "Waffengleichheit" herrschen müsse und die nicht mehr gegeben sei, wenn einer Partei juristischer Beistand verwehrt wird.
Die Frage ist aber noch viel fundamentaler:
Ist jemand, dem es verwehrt wird, mit juristischen Mitteln sein Recht durchzusetzen, selbst noch an die Rechtsordnung gebunden?
Muss sich jemand, der die Gesetze nicht mehr zur Durchsetzung seiner Interessen nutzen kann, noch an sie halten, wenn er oder sie dadurch Nachteile hat?
Haben Menschen, denen mit Verfahrenstricks die Durchsetzung ihrer Rechte verwehrt wird, das Recht zum Widerstand?
Sind wir alle zum Widerstand berechtigt, wenn die Politiker so den Rechtsstaat de facto abschaffen wollen?