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na immerhin,
der Erbringer einer geistigen Leistung soll also auch bezahlt werden.
wie auch der Erbringer einer körperlichen Leistung
gut, sind wir schon mal wenigstens einen Schritt weiter ..
Frage 2:
- soll für den Erbringer einer geistigen Leistung das freie Recht des Wohn- und/oder Geschäftssitzes gelten ?!
ja oder nein
ist die falsche Frage ^^
die Richtige wäre:
"Wo soll die Steuer/Abgabe bemessen und entrichtet werden"?
a. Am Wohnort ?
b. Am Entstehungsort der Schuld ?
und da bin ick für "b" !
Du hingegen nach Deiner Argumentation eher für "a",
warum da aber nicht gleich am "Geburtsort" des "Schuldners"?
Also im Falle Soros eben keine Steueroase ^^