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Vor Genehmigung der Palliativversorgung ist der Patient bereits verstorben

Uwe O.

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Uwe O.

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Weil Du behauptet hast, dass Kassenpatienten zur Behandlung ins Ausland fahren, weil das biliger sein soll.

Und ich schrieb zuvor von Privatpatienten.
Dein Themenwechsel ist mit entgangen. Tschulligung.
Dass Kassenpatienten zur Behandlung ins Ausland fahren, ist doch aber nichts Neues oder ist dir das etwa nicht bekannt?
 
OP
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Das sagtest Du ohne auszuführen, wie das funktionieren soll.
Ja, indem sie sich im Ausland von den Ärzten dort behandeln lassen, also entweder per Flugreise oder per Bahnreise oder im Rahmen eines Urlaubs. Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund nutzen meist ihre Heimreisen für solche Behandlungen.
 

Uwe O.

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Ja, indem sie sich im Ausland von den Ärzten dort behandeln lassen, also entweder per Flugreise oder per Bahnreise oder im Rahmen eines Urlaubs. Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund nutzen meist ihre Heimreisen für solche Behandlungen.
Meine Frage zielte auf die Ersparnis der Kassenpatienten bei Auslandsbehandlungen ab.
 
OP
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Meine Frage zielte auf die Ersparnis der Kassenpatienten bei Auslandsbehandlungen ab.
Die ist doch individuell unterschiedlich. Ich kann dir hier keinen Katalog aufstellen und ich habe auch keine eigene Beispielrechnung, weil ich keine Auslandsbehandlung in Anspruch genommen habe, aber ich weiß, dass es hierüber Artikel gibt und ich weiß, dass Patienten sich vorher bei den in Frage kommenden Ärzten erkundigen. Es gibt sogar Vermittlungen in Deutschland für Arztbehandlungen im Ausland. Vielleicht solltest du dich da erkundigen?
 

Uwe O.

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Die ist doch individuell unterschiedlich. Ich kann dir hier keinen Katalog aufstellen und ich habe auch keine eigene Beispielrechnung, weil ich keine Auslandsbehandlung in Anspruch genommen habe, aber ich weiß, dass es hierüber Artikel gibt und ich weiß, dass Patienten sich vorher bei den in Frage kommenden Ärzten erkundigen. Es gibt sogar Vermittlungen in Deutschland für Arztbehandlungen im Ausland. Vielleicht solltest du dich da erkundigen?
Du hast das behauptet, also solltest Du auch Deine Behauptung beweisen können.

Das einzige, was mir in diesem Zusammenhang bekannt ist, sind Zahnbehandlungen von Kassenpatienten im Ausland, weil dort die Zuzahlung geringer ausfällt.
 
OP
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Du hast das behauptet, also solltest Du auch Deine Behauptung beweisen können.

Das einzige, was mir in diesem Zusammenhang bekannt ist, sind Zahnbehandlungen von Kassenpatienten im Ausland, weil dort die Zuzahlung geringer ausfällt.
Nein, nicht weil da die Zuzahlung geringer ausfällt, sondern weil die Arztrechnung geringer ist als die Zuzahlung in Deutschland.
 

Uwe O.

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Nein, nicht weil da die Zuzahlung geringer ausfällt, sondern weil die Arztrechnung geringer ist als die Zuzahlung in Deutschland.
Die Arztrechnung des Kassenpatienten zahlt in D doch die Krankenkasse.
Was hätte der Arbeithnehmer denn davon, wenn die Arztrechnung im Ausland geringer ist?
 
OP
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Du übersiehst die Zuzahlungen, obwohl du sie sogar als Argument in deinen Postings verwendet hast. Am bekanntesten sind deswegen die Zahnarztbehandlungen im Ausland, wenn es um Zahnersatz jedweder Art geht (die Privatrechnung im Ausland ist hier niedriger als die Zuzahlung in Deutschland).
Aber auch Augen-OP´s gehören dazu, z.B. das Lasern von Augen, das nicht in dem Leistungskatalog der Krankenkassen ist. Ich meine, diesbezüglich gibt es einiges, was man im Netz dazu findet.
 

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