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Vermögenssteuer zulässig?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 2 «  

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Wo sportsgeist recht hat, hat er recht. Die gewerblichen Einkünfte aus einer Körperschaft, die an die Anteilseigner fließen, unterliegen insgesamt einem Steuersatz von da 51 - 55 % je nach Sitz der Geschäftsleitung der Körperschaft.

Das hängt vom Gewerbesteuerhebesatz ab.
 

Starfix

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Wo sportsgeist recht hat, hat er recht. Die gewerblichen Einkünfte aus einer Körperschaft, die an die Anteilseigner fließen, unterliegen insgesamt einem Steuersatz von da 51 - 55 % je nach Sitz der Geschäftsleitung der Körperschaft.

Der hat aber am Thema vorbei geredet, wenn wir die Zinsabschlagsteuern von 25% auf über 50% erhöhen kann man auch die Körperschaftssteuern sogar mit der Zeit senken, aber dazu müssen die auch bezahlt werden ein Hinweis das es diese steuern gibt und in welcher Höhe sie gezahlt werden bedeutet noch lange nicht das diese auch gezahlt werden vor allen habe ich nirgendwo gelesen das die Steuern 51%-55% hoch sein sollen ich meine das wäre irgendwas über 47%. Heute gibt es jede Menge Möglichkeiten die steuern zu vermeiden oder sogar zu hinterziehen und da muss endlich ein Riegel vor.
 
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sportsgeist

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Der hat aber am Thema vorbei geredet, wenn wir die Zinsabschlagsteuern von 25% auf über 50% erhöhen kann man auch die Körperschaftssteuern sogar mit der Zeit senken, aber dazu müssen die auch bezahlt werden ein Hinweis das es diese steuern gibt und in welcher Höhe sie gezahlt werden bedeutet noch lange nicht das diese auch gezahlt werden vor allen habe ich nirgendwo gelesen das die Steuern 51%-55% hoch sein sollen ich meine das wäre irgendwas über 47%. Heute gibt es jede Menge Möglichkeiten die steuern zu vermeiden oder sogar zu hinterziehen und da muss endlich ein Riegel vor.
es gab mal das Halbeinkünfteverfahren ... (selber einige Jahre erlebt und ihm unterlegen ...)
... mir ist jetzt nicht bekannt, ob nun das jetzige Verfahren der Gesamtbesteuerung für den Staat besser ist, oder das Halbeinkünfteverfahren
 

Starfix

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es gab mal das Halbeinkünfteverfahren ... (selber einige Jahre erlebt und ihm unterlegen ...)
... mir ist jetzt nicht bekannt, ob nun das jetzige Verfahren der Gesamtbesteuerung für den Staat besser ist, oder das Halbeinkünfteverfahren

Ich rede da von der Steuervermeidung, Zinsabschlagsteuern, Spitzensteuersätzen und Vermögensabgaben.
 

Uwe O.

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Du meinst, man muss heute bei Transfers in die Schweiz und Liechtenstein vorsichtiger sein, weil inzwischen manche Behörden internationale Kontakte pflegen und hin und wieder sogar CD´s mit für Betroffene peinlichen Steuerdaten ausgetauscht werden?!

Sprachen wir über dieses Thema?
Nein.
 

Uwe O.

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Wenn Du "Steuerexperte" währest, so wüßtest Du selbstverständlich, dass der Spitzensteuersatz lediglich für das Einkommen maßgebend ist, der das Jahresbrutto von z.Zt. 54.950 Euro übersteigt (bei Verheirateten doppelt wg. Ehegatten Splittling!). Es geht dabei auch nicht um die Gesamt Belastung, sondern darum, dass jeder Euro aus Arbeitseinkommen, der diesen Betrag übersteigt, mit 42 % + Soli und KiSt. belastet wird, während leistungsloses Dividenden Einkommen pauschal mit 25 % + Soli + KiSt begünstigt wird.
Wirf also Deine Nebelgranaten gefälligst woanders ab !!!

Es handelt sich um Deine Nebelgranaten.

Der Spitzensteuersatz ist nur in der Politik, insbesonders der linken Neidpolitik, interessant.
Den normale Steuerzahler interessiert viel mehr, was er tatsächlich zahlen muss.

Und da halt Dich mal an meine Zahlen, die ich Dir nannte.
 

Uwe O.

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1. Ich lehne die Freibeträge nur bei der Vermögensabgaben ab.
2.Die ersten 5 Gruppen haben zu Wenig vermögen um es Sinnvoll zu besteuern bzw Abgaben zu verlangen.
.

Also doch ein Freibetrag; sonst kannst Du die gruppe 1-5 nicht befreien.
 

Uwe O.

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Die Zinsabschlagsteuern liegen bei 25% +5,5%Soli das sind 30,5% und keine 50 %Von den Du da geschrieben hast. Du hast da alles möglich durcheinander gehauen.

Nein, ich habe nichts durcheinander gehauen.
Du verstehst nur zu wenig vom Steuerrecht.


Die Altersvorsorge sollte man auch nicht über Aktien sichern, das endet sowieso im Armenhaus. Damit enteignet man viele Dumme. Ich kenne da maßen von Leuten die 2001 und 2007 hohe Verluste gemacht haben.

Eine Altersvorsorge läuft in der Regel nicht über 6 Jahre!

Für das Alter sollte man so sparen wie es schon immer gemacht haben.

Lebensversicherungen ohne Verzinsung?
Riesterrente ohne Verzinsung?
Bundesanleihen mit Negativzinsen?

Was hast Du da im Auge?
 

Starfix

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Nein, ich habe nichts durcheinander gehauen.
Du verstehst nur zu wenig vom Steuerrecht.
Ich verste so viel das das schon Mal nicht viel mit Recht zu tun hat und das die Vermögenden zu wenig Steuern zahlen und das du daran nichts ändern willst. es
 
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Uwe O.

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Ich verste so viel das das schon Mal nicht viel mit Recht zu tun hat und das die Vermögenden zu wenig Steuern zahlen und das du daran nichts ändern willst. es

Deine Idee ist ja nachvollziehebar, aber Dein Weg dorthin widerspricht den Vorgaben des BVerfG.
Ich will Dir bei Deinen Gedanken ja nur helfen.
 

Starfix

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Deine Idee ist ja nachvollziehebar, aber Dein Weg dorthin widerspricht den Vorgaben des BVerfG.
Ich will Dir bei Deinen Gedanken ja nur helfen.


Sind die vorgaben nicht gemacht worden um Änderungen zu verhindern? Müssen wir uns unbedingt an den vorgaben halte?
 

Orwellhatterecht

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Sprachen wir über dieses Thema?
Nein.


Das Thema ist aber untrennbar damit verbunden ! Weil beträchtliche Vermögensanteile in die Schweiz und Liechtenstein verlagert wurden, versteuerten gerade die Reichen und Superreichen ihre Dividenden und Zinserträge nicht in Deutschland. Das war jetzt eine freundliche Umschreibung von Steuerhinterziehung. Um diesen Menschen einen Anreiz zur Rückkehr zur Ehrlichkeit zu bieten, führte Peer Steinbrück die Zinsabschlagssteuer mit pauschal 25 % ein, zuvor wurden, voraus gesetzt, der Steuerpflichtige verhielt sich ehrlich, die Dividenden und Zinseinkünfte dem Einkommen hinzu gerechnet und mußten gerade bei diesen Personen dann mit dem Höchststeuersatz (z.Zt. 42 %, ehemals 56, dann 53 %) versteuert werden. Wer fortan seine Kapitalerträge wieder in der Bundesrepublik versteuerte, hatte keine Strafverfolgung bezüglich dieser zuvor erfolgten Steuerhinterziehung zu befürchten. Die Losung dafür lautete "25 % von X ist besser als 42 % von nix."
 

Orwellhatterecht

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Es handelt sich um Deine Nebelgranaten.

Der Spitzensteuersatz ist nur in der Politik, insbesonders der linken Neidpolitik, interessant.
Den normale Steuerzahler interessiert viel mehr, was er tatsächlich zahlen muss.

Und da halt Dich mal an meine Zahlen, die ich Dir nannte.


… und schon wieder wirfst Du Deine Vernebelungs Automatik an, ich hatte es in vorstehendem Posting haarklein und verständlich erklärt, dass der Spitzensteuersatz nur für die Beträge gilt, die über dem Betrag von 54.950 bzw. dem Doppelten bei Splitting erhoben wird.

Und da halt Dich einfach mal an die Realität und lass den Nebel draussen! Den "normalen Steuerzahler interessiert es sehr wohl, dass seine Arbeit einem höheren Steuersatz unterliegt als leistungsloses Zinseinkommen.
 

Uwe O.

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… und schon wieder wirfst Du Deine Vernebelungs Automatik an, ich hatte es in vorstehendem Posting haarklein und verständlich erklärt, dass der Spitzensteuersatz nur für die Beträge gilt, die über dem Betrag von 54.950 bzw. dem Doppelten bei Splitting erhoben wird. .

Habe ich das Gegenteil behauptet oder gar Deine Aussage bestritten.


Und da halt Dich einfach mal an die Realität und lass den Nebel draussen! Den "normalen Steuerzahler interessiert es sehr wohl, dass seine Arbeit einem höheren Steuersatz unterliegt als leistungsloses Zinseinkommen

Du irrst.
Beim normalen Arbeitnehmer (also Dein Beispiel um die 52.000 €) wird das leistungslose Zinseinkommen (bei 25%) höher besteuert, als sein Arbeitseinkommen.
Ich hatte es Dir vorgerechnet.
 
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Uwe O.

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Das Thema ist aber untrennbar damit verbunden ! Weil beträchtliche Vermögensanteile in die Schweiz und Liechtenstein verlagert wurden, versteuerten gerade die Reichen und Superreichen ihre Dividenden und Zinserträge nicht in Deutschland.

Du bist nicht auf dem aktuellen Stand.

Die schweizer Banken ziehen 35% Steuer ein.

Und denke an die deutsche Quellensteuer bei deutschen Dividenden , die ins Ausland fließen.
 

Starfix

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Wenn Du was ändern möchtest, muss es verfassungsgemäß sein.


Wenn die Verfassung keine Notwendige Änderung zu lässt muss man diese Verfassung ändern, sonst werden wir mit der tollen Verfassung baden gehen. Und früher oder Später ein weiteres finsteres Zeitalter erleben.
 

Orwellhatterecht

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Habe ich das Gegenteil behauptet oder gar Deine Aussage bestritten.




Du irrst.
Beim normalen Arbeitnehmer (also Dein Beispiel um die 52.000 €) wird das leistungslose Zinseinkommen (bei 25%) höher besteuert, als sein Arbeitseinkommen.
Ich hatte es Dir vorgerechnet.


… und Du irrst schon wieder !!! Wer nicht in eine Progressionsstufe > 25 % gelangt, der kann seine Zinseinkünfte nach altem System weiter versteuern, d.h. auf Antrag in seiner Steuererklärung, Anlage KAP kann er seine Zinseinkünfte, für die ihm bereits Abgeltungssteuer berechnet wurde, angeben und dann werden die Zinseinkünfte wie früher seinem steuerpflichtigen Einkommen zugeschrieben und unter der dann erreichten Progressionsstufe versteuert. Und wenn Du jetzt wieder "Erbsen zählen" möchtest, klar, da die Kap-Einkünfte das Einkommen erhöhen, werden sie so, wenn auch geringfügig, möglicherweise etwas höher besteuert als das Arbeitseinkommen. (Weil die Zinseinkünfte möglicherweise der nächst höheren Progressionsstufe unterliegen.)
 
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