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Vermögenssteuer zulässig?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 2 «  

Uwe O.

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Die anderen eu länder haben eine vermögenssteuer und kriegen ihre finanzen schwer in griff.

Du irrst.

Lies was Wikipedia zutreffend dazu sagt:

Weitere Staaten

In der Schweiz (nur auf kantonaler und kommunaler Ebene), in Norwegen[14] und in Indien[15] bestehen Vermögensteuern in unterschiedlichem Umfang, ebenso in Liechtenstein.[16] In Japan werden auf der Basis eines Gesetzes aus dem Jahr 1950 Vermögensteuern auf Gemeindeebene erhoben, die sich allerdings nur auf Immobilien und abnutzbares Betriebsvermögen beziehen.

Belgien, Litauen und das Vereinigte Königreich kennen in ihrer Geschichte keine Vermögensteuer. Auch in Bulgarien, Estland, Lettland, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Zypern und Australien existiert keine allgemeine Vermögensteuer. Dies gilt auch für Kanada und die USA, auch wenn dort einzelne Vermögensgegenstände wie Grundstücke in einer der deutschen Grundsteuer ähnelnden Weise besteuert werden.

Vermögenssteuern abgeschafft haben Irland (Erhebung bis 1977), Österreich (Erhebung bis 1993[17]), Italien (Erhebung auf das Reinvermögen von Unternehmen bis 1995), Dänemark (Erhebung bis 1995), Finnland (Erhebung bis 2005), Island (Erhebung bis 2005[18]), Schweden (Erhebung bis 2006) und Spanien (Erhebung von 1977 bis 2007 und befristet von 2011 bis 2012[19]). In Luxemburg existierte nur bis 2005 eine Vermögensteuer für natürliche Personen, eine Steuer auf das Reinvermögen juristischer Personen wird jedoch weiterhin erhoben.

In den USA ist die Vermögensteuer fast überall abgeschafft worden. Lediglich in einigen Bundesstaaten und Countys (Bezirken) besteht sie noch formal. Das gesamte vermögensbezogene Steueraufkommen der USA speiste sich fast ausschließlich aus der US-amerikanischen Grundsteuer, die dort im Übrigen die zweitwichtigste Einzelsteuer ist.[20]

Griechenland führte 1997 eine Vermögensteuer ein, die allerdings im Wesentlichen nur Grundvermögen betrifft und deshalb eher der deutschen Grundsteuer entspricht. Ungarn führte mit Wirkung ab 2010 eine Vermögensteuer auf Wohnimmobilien und bestimmte Luxusgüter ein. Die Immobilienbesteuerung wurde jedoch aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts nicht vollzogen.[21]
 

Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
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Ja ich lehne die Freibeträge ab, weil es notwendig ist in großen Stiel umzuverteilen.
Die ersten 5 Haushaltsgruppen haben zu wenig um sie zu besteuern,

Also doch Freibeträge; und zwar um die ersten 5 Gruppen nicht zu erreichen.

Bei einen Geldvermögen von 6.1 Billionen Euro sollte das doch wohl kein Problem sein.

Doch.

Das Geldvermögen der privaten Haushalte umfasst gehaltene Bargeldbestände, Bankeinlagen, Wertpapiere (Aktien, festverzinsliche Wertpapiere und Investmentfondsanteile) und Ansprüche gegenüber Versicherungen und Pensionseinrichtungen.
 

Starfix

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Gegen eine Gesamtbelastung von über 50% ist das BVerfG.
Das kann und muss man ändern nur so können wir eine Katastrophe verhindern.
Ich addiere da nicht alle möglichen Steuern, sondern nur die, die mit dem auszuschüttenden Gewinn der Kapitalgesellschaft zu tun haben.
Und da kommen schon jetzt knapp 50% beim Aktionär an.

Die Zinsabschlagsteuern liegen bei 25% +5,5%Soli das sind 30,5% und keine 50 %Von den Du da geschrieben hast. Du hast da alles möglich durcheinander gehauen.


Wenn Du da die Zinsabschlagsteuer auf 50% anheben willst (und damit den Kleinaktionär enteignest), bleibt ja fast nichts mehr übrig.
Doch je nach Steuern 1% bis 49%

Prima für die Altervorsorge.

Die Altersvorsorge sollte man auch nicht über Aktien sichern, das endet sowieso im Armenhaus. Damit enteignet man viele Dumme. Ich kenne da maßen von Leuten die 2001 und 2007 hohe Verluste gemacht haben.
Für das Alter sollte man so sparen wie es schon immer gemacht haben.



Das kommt auf die Sichtweise an.
Ja sicher kommt es auf die Sichtweise an, Leute wie Du gucken da ständig weg und ignorieren die Problem.

Ich nehme an, Du hältst das Durchfüttern des Orients und Afrikas für unausweichlich.


Nein, die sollen lernen wie man sich selbst versorgt, ich bin der Meinung das wir weniger Flüchtlinge aufnehmen sollten, eine Obergrenze brauchen und uns die Leute die zu uns kommen gut angucken. und wir müssen auch wieder viele zurück schicken, wir brauchen keinen Kriminellen und Drückeberger davon haben wir doch schon selbst genug wir brauchen auch keine Religiöse Fanatiker.

Ich denke das wir unsere ganze verdammte Gesellschaft neu erfinden müssen vollkommen umbauen müssen, weg von der Zwangs Konsumgesellschaft weg von Wachstumszwang, und weg von Schuldenzwang.







Klar, wird falsch ausgegeben.

Sicher wird einiges Falsch ausgegeben aber wo willst Du Reduzieren? Und wie sollen wir mit den steigenden Schulden und Wachsenden Vermögen weiter machen? Da gibt es Frage auf die ich von euch bisher keine Brauchbaren antworten erhalten habe. Unsere Glorreiche Bundesregierung hat sich für Zuwanderung entscheiden um Zeit zu gewinnen, die Regierung macht nichts anderes als auf Zeit zu spielen. Auch die Senkung der Zinsen durch die EZB ist nichts anderes als ein Spiel auf Zeit, aber die Sitzsenkung war auch bitter Notwendig genau wie die Minus-Zinsen bestimmter Banken.
 

Starfix

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Die anderen eu länder haben eine vermögenssteuer und kriegen ihre finanzen schwer in griff.

Wenn diese anderen EU Länder diese nicht hätten wären sie möglicherweise schon lange lange Pleite, aber sage mir mal wie hoch denn diese Vermögensteuern sein sollen?:giggle:
 
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Starfix

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Also doch Freibeträge; und zwar um die ersten 5 Gruppen nicht zu erreichen.




1. Ich lehne die Freibeträge nur bei der Vermögensabgaben ab.
2.Die ersten 5 Gruppen haben zu Wenig vermögen um es Sinnvoll zu besteuern bzw Abgaben zu verlangen.


Das einzige Problem das wir haben, ist, das Leute wie Du, für jede Lösung mindestens ein Problem haben.
Wie ich es schon sagte, wer zum Fälligkeitstermin nicht flüssig ist (was ich für unwahrscheinlich halte) kann einen Kredit aufnehmen, die Bonität ist vorhanden und die Konditionen sind gegenwärtig günstig.
 
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Orwellhatterecht

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Linke Ideologie ohne jeden Sachverstand.
Die von Dir angeführte Arbeitnehmer zahlt überhaupt nicht den Spitzensteuersatz von 42%.
Die kommen bei 55.000 € als Verheirate gerade mal auf 13% Gesamtsteuerbelastung.
Was dazu führt, dass sie bei Aktienbesitz einen Teil der Zinsabschlagsteuer auf Antrag erstattet bekommen.

Ansonsten gilt, dass die "fette Dividende" schon mit mehr als 50% steuerlich belastet ist, ehe sie beim Aktionär ankommt (Gewerbesteuer auf den Gewinn mal nicht eingerechnet).


Wenn Du "Steuerexperte" währest, so wüßtest Du selbstverständlich, dass der Spitzensteuersatz lediglich für das Einkommen maßgebend ist, der das Jahresbrutto von z.Zt. 54.950 Euro übersteigt (bei Verheirateten doppelt wg. Ehegatten Splittling!). Es geht dabei auch nicht um die Gesamt Belastung, sondern darum, dass jeder Euro aus Arbeitseinkommen, der diesen Betrag übersteigt, mit 42 % + Soli und KiSt. belastet wird, während leistungsloses Dividenden Einkommen pauschal mit 25 % + Soli + KiSt begünstigt wird.
Wirf also Deine Nebelgranaten gefälligst woanders ab !!!
 

Starfix

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Wenn Du "Steuerexperte" währest, so wüßtest Du selbstverständlich, dass der Spitzensteuersatz lediglich für das Einkommen maßgebend ist, der das Jahresbrutto von z.Zt. 54.950 Euro übersteigt (bei Verheirateten doppelt wg. Ehegatten Splittling!). Es geht dabei auch nicht um die Gesamt Belastung, sondern darum, dass jeder Euro aus Arbeitseinkommen, der diesen Betrag übersteigt, mit 42 % + Soli und KiSt. belastet wird, während leistungsloses Dividenden Einkommen pauschal mit 25 % + Soli + KiSt begünstigt wird.
Wirf also Deine Nebelgranaten gefälligst woanders ab !!!

Ach das war eine Nebelgranate? Ich dachte schon der wäre doof. Es gibt ja auch Einkommen über 60.000€ 80.000€ usw. Ich halte die 55.000 noch nicht Mal für den Spitzenlohn.
 

Orwellhatterecht

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Es ist Dir entgangen, dass seit einiger Zeit jede Art von Gewinnauswirkungen bei Aktien und anderen Geldanlagen besteuert wird.


Du meinst, man muss heute bei Transfers in die Schweiz und Liechtenstein vorsichtiger sein, weil inzwischen manche Behörden internationale Kontakte pflegen und hin und wieder sogar CD´s mit für Betroffene peinlichen Steuerdaten ausgetauscht werden?!
 

sportsgeist

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Wenn Du "Steuerexperte" währest, so wüßtest Du selbstverständlich, dass der Spitzensteuersatz lediglich für das Einkommen maßgebend ist, der das Jahresbrutto von z.Zt. 54.950 Euro übersteigt (bei Verheirateten doppelt wg. Ehegatten Splittling!). Es geht dabei auch nicht um die Gesamt Belastung, sondern darum, dass jeder Euro aus Arbeitseinkommen, der diesen Betrag übersteigt, mit 42 % + Soli und KiSt. belastet wird, während leistungsloses Dividenden Einkommen pauschal mit 25 % + Soli + KiSt begünstigt wird.
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du kannst es wiederholen bis du schwarz wirst, es wird nicht richtiger

ein und dasselbe Geld, welches erst einmal als Gewinn vor Steuer von den Unternehmen versteuert wurde und dann als Gewinn nach Steuern an die Aktionäre ausgeschüttet wird und dann mit der Abgeltungssteuer noch einmal versteuert wird, wurde nicht mit 25% versteuert, sondern insgesamt ... je nach Umstand und sonstigen Einflüssen, mit ca. 55% ...

55% Gesamtbesteuerung auf alle unternehmerisch erwirtschafteten Gewinne, die ausgeschüttet und nicht thesauriert werden, ist weit weit weit weit mehr als jegliche Gesamtsteuerlast auf die Einkommen aus abhängiger Beschäftigung ...
 

Orwellhatterecht

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55% Gesamtbesteuerung auf alle unternehmerisch erwirtschafteten Gewinne, die ausgeschüttet und nicht thesauriert werden, ist weit weit weit weit mehr als jegliche Gesamtsteuerlast auf die Einkommen aus abhängiger Beschäftigung ...



Du kannst den erstaunten Lesern Deiner Zeilen sicherlich "haarklein" aufzeigen, wie sich Deine behauptete Steuerlast von ca. 55 % zusammen setzt. Beschränke Dich dabei bitte aber auf jene Steuern, die auch unmittelbar mit dem Gewinn der juristischen Person in Zusammenhang gebracht werden können, z. B. die Körperschaftssteuer beträgt 15 %, incl. Soli = 15,825 %. Und wenn Beteiligungsfirmen "hin und her" verkauft werden, dann hat es sich was mit der Steuerpflicht, Schröder war eben ein guter Genosse der Bosse! Die Gewerbesteuer Deinerseits einfach zu pauschalisieren, damit machst Du es Dir wahrlich zu einfach, da erscheint ja selbst "Lieschen Müller" noch als unantastbare Expertin. Die Gewerbesteuer ist bekanntlich eine Gemeindesteuer und somit in ihrer Höhe (oder Tiefe!) von der jeweiligen Gemeinde abhängig, Deine 55 % allerdings bewegen sich auf dem Fachgebiet der Fabel, selbst "Bild" hätte vermutlich Gewissensbisse, so etwas einfach mal vom Stapel zu lassen!
 

Starfix

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55% Gesamtbesteuerung auf alle unternehmerisch erwirtschafteten Gewinne, die ausgeschüttet und nicht thesauriert werden, ist weit weit weit weit mehr als jegliche Gesamtsteuerlast auf die Einkommen aus abhängiger Beschäftigung ...

Märchenstunde aller von allen guten Geistern verlassenen Sportgeistsern. DAs stimmt doch hinten und vorne nicht was Du dir da zurecht fantasierst.
 

sportsgeist

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Du kannst den erstaunten Lesern Deiner Zeilen sicherlich "haarklein" aufzeigen, wie sich Deine behauptete Steuerlast von ca. 55 % zusammen setzt. Beschränke Dich dabei bitte aber auf jene Steuern, die auch unmittelbar mit dem Gewinn der juristischen Person in Zusammenhang gebracht werden können, z. B. die Körperschaftssteuer beträgt 15 %, incl. Soli = 15,825 %. Und wenn Beteiligungsfirmen "hin und her" verkauft werden, dann hat es sich was mit der Steuerpflicht, Schröder war eben ein guter Genosse der Bosse! Die Gewerbesteuer Deinerseits einfach zu pauschalisieren, damit machst Du es Dir wahrlich zu einfach, da erscheint ja selbst "Lieschen Müller" noch als unantastbare Expertin. Die Gewerbesteuer ist bekanntlich eine Gemeindesteuer und somit in ihrer Höhe (oder Tiefe!) von der jeweiligen Gemeinde abhängig, Deine 55 % allerdings bewegen sich auf dem Fachgebiet der Fabel, selbst "Bild" hätte vermutlich Gewissensbisse, so etwas einfach mal vom Stapel zu lassen!
was hast du nun daran wieder nicht verstanden:

du kannst es wiederholen bis du schwarz wirst, es wird nicht richtiger

ein und dasselbe Geld, welches erst einmal als Gewinn vor Steuer von den Unternehmen versteuert wurde und dann als Gewinn nach Steuern an die Aktionäre ausgeschüttet wird und dann mit der Abgeltungssteuer noch einmal versteuert wird, wurde nicht mit 25% versteuert, sondern insgesamt ... je nach Umstand und sonstigen Einflüssen, mit ca. 55% ...

55% Gesamtbesteuerung auf alle unternehmerisch erwirtschafteten Gewinne, die ausgeschüttet und nicht thesauriert werden, ist weit weit weit weit mehr als jegliche Gesamtsteuerlast auf die Einkommen aus abhängiger Beschäftigung ...

... mir ist schon länger klar, dass ganz spezielle "Lesekompetente" deines Schlages solche Einschränkungen gerne überlesen, aber ich schreibe die in aller Regel niemals "umsonst" da hin ...

in dieser Einschränkung steckte bereits drin, dass die Gewerbesteuern nicht überall einheitlich und gleich sind und es darüberhinaus noch ein paar andere nicht einheitliche Steuerregeln gibt, aber im Schnitt und über die Breite gemittelt ergibt sich für Gewinne vor Steuern und Gewinne nach Steuern, die dann als Dividenden ausgeschüttet werden und noch einmal versteuert werden, eine Gesamtsteuerlast für jeden einzelnen Euro Unternehmensgewinn von 55% ... im Mittel und im Schnitt ... heißt, hier kanns mal das ein oder andere Prozentchen weniger sein, dafür ist es dort das eine oder andere Prozentchen mehr ... hoffentlich war das jetzt auch für so Lesekoryphäen wie dich klar ...
 

roadrunner

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Genau das ist das "hüpfende Komma" bzw. der springende Punkt! Diejenigen, die uns diese salbungsvollen Sprüche eintrichtern, denken dabei nicht zuletzt vor allem an sich selber!

ist ja auch logisch, denn in dieser egoistischen Welt denken alle nur an sich, ICH NICHT, ich denke an mich mep meep
 

Orwellhatterecht

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was hast du nun daran wieder nicht verstanden:



... mir ist schon länger klar, dass ganz spezielle "Lesekompetente" deines Schlages solche Einschränkungen gerne überlesen, aber ich schreibe die in aller Regel niemals "umsonst" da hin ...

in dieser Einschränkung steckte bereits drin, dass die Gewerbesteuern nicht überall einheitlich und gleich sind und es darüberhinaus noch ein paar andere nicht einheitliche Steuerregeln gibt, aber im Schnitt und über die Breite gemittelt ergibt sich für Gewinne vor Steuern und Gewinne nach Steuern, die dann als Dividenden ausgeschüttet werden und noch einmal versteuert werden, eine Gesamtsteuerlast für jeden einzelnen Euro Unternehmensgewinn von 55% ... im Mittel und im Schnitt ... heißt, hier kanns mal das ein oder andere Prozentchen weniger sein, dafür ist es dort das eine oder andere Prozentchen mehr ... hoffentlich war das jetzt auch für so Lesekoryphäen wie dich klar ...


Ich schicke Dir mal meinen 4 jährigen Enkel vorbei, der freut sich immer über Märchen!
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

Ich schicke Dir mal meinen 4 jährigen Enkel vorbei, der freut sich immer über Märchen!

Der wird sich aber schnell langweilen bei sportsgeist. Die üblichen 12-16.000 verschiedenen Wörter, die ein normaler Deutscher benutzt, sind bei sportsgeist auf 100 geschrumpft. Alle Märchen fangen bei ihm an:
Es war einmal ein überregulierter Linker ...
 

Watson

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Wo sportsgeist recht hat, hat er recht. Die gewerblichen Einkünfte aus einer Körperschaft, die an die Anteilseigner fließen, unterliegen insgesamt einem Steuersatz von da 51 - 55 % je nach Sitz der Geschäftsleitung der Körperschaft.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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