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Verfassungsgerichte untergraben die Demokratie

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 25 «  

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Das Verfassungsgericht Thüringen hat ein Volksbegehren zur Änderung der dortigen Verfassung für unzulässig erklärt (VerfGH 29/22).
Die Begründung hierfür ist an sich sehr abenteuerlich.
Der Verfassungsgerichtshof spricht tatsächlich mehr als 5.000 Unterstützern des Volksbegehrens die geistige Reife ab, zwischen Landes- und Bundesrecht unterscheiden zu können:
Jedenfalls die Begründung des Volksbegehrens genügt nicht den oben dargelegten Anforderungen, die sich aus Art. 82 Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 ThürVerf i. V. m. § 11 Abs. 2, § 6 ThürBVVG ergeben. Sie enthält nicht die erforderliche Information über die – begrenzte – Reichweite des Gesetzentwurfs, sondern vermittelt im Gegenteil hierzu einen unzutreffenden Eindruck.
...
Über die solchermaßen begrenzte Reichweite selbst einer landesverfassungsrechtlichen Regelung muss ein darauf bezogenes Volksbegehren unterrichten. Es kann nicht vorausgesetzt werden, dass diese komplexen juristischen Rahmenbedingungen der erstrebten Regelung auch ohne eine entsprechende Unterrichtung allgemein bekannt sind. Die Unterrichtungspflicht ist umso wichtiger, wenn – wie hier – die Kurzbezeichnung und der Normtext eine Reichweite suggerieren, die nicht besteht.

Eine solche Unterrichtung enthält die Begründung des vorliegenden Volksbegehrens nicht. Sie vermittelt im Gegenteil einen unzutreffenden Eindruck über die Reichweite der erstrebten Regelung.
Zwar wird im ersten Satz auf die Notwendigkeit der „Berücksichtigung … höherrangigen Rechts“ hingewiesen. Dieser Hinweis ist jedoch zu vage, um die erforderliche Unterrichtungsfunktion zu der beschränkten Reichweite zu erfüllen. Es handelt sich lediglich um die Wiedergabe des Normtextes in Art. 82 Abs. 3 Satz 2 ThürVerf zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen jedes Volksbegehrens. Es fehlt an jeglicher inhaltlichen Ausfüllung, die kompetenzrechtlich bedingte Einschränkung der Reichweite wird nicht einmal andeutungsweise verbalisiert. Es bleibt zudem offen, welches Recht mit dem höherrangigen Recht gemeint ist und was es bedeutet, dass dieses höherrangige Recht „berücksichtigt“ wird. Von den Abstimmungsberechtigten kann nicht erwartet werden, dass sie aus der Formulierung im ersten Satz der Begründung einen Vorrang
(Hervorhebung nur hier)​
Dem Volk wird dabei nicht nur untersagt, Änderungen an seiner Verfassung vorzunehmen.
Dem Volk wird gleichzeitig jegliches Verständnis der förderalen Demokratie abgesprochen.

Und dann noch:
Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.

Da fragt man sich doch, warum im Jurastudium nicht wenigstens mal ein Semester Psychologie Pflicht ist.
 

Van der Graf Generator

Europarat-Bediensteter
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Diese ganzen Gerichte der brd sind linksgrün politischer und werden IMMER Entscheidungen fällen, die dem politischen westdeutsch=urban geprägten Zeitgeist entsprechen.

Auf der anderen Seite freuen sich Hilde Benjamin und Konsorten noch in der Hölle.
 

zebra

Deutscher Bundespräsident
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Dienstanweisungen von Oben aus der Politik hebeln wohl jedes Gesetz aus,
das hat schon die alte US-Schlapp Merkel Ferkel gezeigt ...
da werden sogar mal eben Wahlen einfach für ungültig erklärt, oder es wird so
oft gewählt bis es Passt.
So viel zur angeblichen Demokratie in Deutschland ... nicht umsonst sind letztes
Jahr über 300.000 Deutsche ausgewandert, und Millionen Analphabeten eingewandert.
 
OP
H
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Mit der Entscheidung vom 22.09,2023 (34/22) hat das Landesverfassungsgericht Brandenburg die Präambel der Landesverfassung mit Art. 79 Rangmäßig gleichgesetzt und es entsprechend allein in die Entscheidungsgewalt des Landtages gelegt, ob dieser die Verfassung vollständig neu gestaltet oder nicht.

Obwohl es in der Präambel noch immer heißt:
Wir, die Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg, haben uns in freier Entscheidung diese Verfassung gegeben, ...
wurde die Verfassung des Landes Brandenburg durch das 8. Verfassungsänderungsgesetz vollständig vom Landtag geändert, dabei nicht einmal das Zitiergebot geachtet (ist nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes bei Verfassungsänderungen obsolet), und den Bürgern und Bürgerinnen ihre Verfassung von 59 Landtagsabgeordneten gestohlen.
Die Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über die Verfassung vom 4. Juni 1992 ist nunmehr mit der Zustimmung des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg zum 8. Verfassungsänderungsgesetz endgültig zu einem bloßen Scheinreferendum verkommen.
 

Ophiuchus

Putinversteher
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Das Verfassungsgericht Thüringen hat ein Volksbegehren zur Änderung der dortigen Verfassung für unzulässig erklärt (VerfGH 29/22).
Die Begründung hierfür ist an sich sehr abenteuerlich.
Der Verfassungsgerichtshof spricht tatsächlich mehr als 5.000 Unterstützern des Volksbegehrens die geistige Reife ab, zwischen Landes- und Bundesrecht unterscheiden zu können:

(Hervorhebung nur hier)​
Dem Volk wird dabei nicht nur untersagt, Änderungen an seiner Verfassung vorzunehmen.
Dem Volk wird gleichzeitig jegliches Verständnis der förderalen Demokratie abgesprochen.

Und dann noch:


Da fragt man sich doch, warum im Jurastudium nicht wenigstens mal ein Semester Psychologie Pflicht ist.
In Thüringen ticken die Uhren anders , da wird solange gewählt bis das Ergebnis passt und droht das Ergebnis nicht zu passen , wird die versprochene Wahl abgesagt,
leider . Kann mir einer Demodingsda erklären ?
 

Iles9

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Das Verfassungsgericht Thüringen hat ein Volksbegehren zur Änderung der dortigen Verfassung für unzulässig erklärt (VerfGH 29/22).
Die Begründung hierfür ist an sich sehr abenteuerlich.
Der Verfassungsgerichtshof spricht tatsächlich mehr als 5.000 Unterstützern des Volksbegehrens die geistige Reife ab, zwischen Landes- und Bundesrecht unterscheiden zu können:

(Hervorhebung nur hier)​
Dem Volk wird dabei nicht nur untersagt, Änderungen an seiner Verfassung vorzunehmen.
Dem Volk wird gleichzeitig jegliches Verständnis der förderalen Demokratie abgesprochen.

Und dann noch:


Da fragt man sich doch, warum im Jurastudium nicht wenigstens mal ein Semester Psychologie Pflicht ist.
Wen man da so die geistige Reife absprechen müsste , zwischen Landes- und Bundesrecht unterscheiden zu können ?
Wer an Ministern und Abgeordneten hat denn eigentlich, auch in seinem Arbeitsbereich, die entsprechende Ausbildung um dann die abzustimmenden Gesetze wirklich vollumfänglich in seiner Wirksamkeit beurteilen und dann entsprechend wissendlich abstimmen zu können ? Auha....
 

Abe Voltaire

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Wen man da so die geistige Reife absprechen müsste , zwischen Landes- und Bundesrecht unterscheiden zu können ?
Wer an Ministern und Abgeordneten hat denn eigentlich, auch in seinem Arbeitsbereich, die entsprechende Ausbildung um dann die abzustimmenden Gesetze wirklich vollumfänglich in seiner Wirksamkeit beurteilen und dann entsprechend wissendlich abstimmen zu können ? Auha....
Ich spreche dem Verfassungsgericht, die geistige Reife ab und die Korruptionsreife zu. Und da weiche ich keinen Jota ab. Denn es kommt immer drauf an, WER oder WAS auf diesen Posten sitzt. Wenn das Verfassungsgericht aus Idioten besteht, braucht man nicht diskutieren. Doch dass auch Wähler aus Idioten bestehen, kann auch nicht in Abrede gestellt werden.
 

Iles9

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Ich spreche dem Verfassungsgericht, die geistige Reife ab und die Korruptionsreife zu. Und da weiche ich keinen Jota ab. Denn es kommt immer drauf an, WER oder WAS auf diesen Posten sitzt. Wenn das Verfassungsgericht aus Idioten besteht, braucht man nicht diskutieren. Doch dass auch Wähler aus Idioten bestehen, kann auch nicht in Abrede gestellt werden.
Tja Versager gibts überall auch Berechnende usw.
 

Abe Voltaire

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Tja Versager gibts überall auch Berechnende usw.
Es gibt eine ganze Truppe von Versager. Die aus vielen Millionen Versagern bestehen.

Es braucht sich selbst nur eine essentielle Frage gestellt zu werden:

1 - "Will ich etwas nur für mich, dem sich alle anderen unterwerfen müssen?"
2 - "Will ich etwas für alle, so dass jeder was hat?"

Versager sind explizit & grundsätzlich unter Frage 1 zu finden.
 

Iles9

Deutscher Bundespräsident
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Es gibt eine ganze Truppe von Versager. Die aus vielen Millionen Versagern bestehen.

Es braucht sich selbst nur eine essentielle Frage gestellt zu werden:

1 - "Will ich etwas nur für mich, dem sich alle anderen unterwerfen müssen?"
2 - "Will ich etwas für alle, so dass jeder was hat?"

Versager sind explizit & grundsätzlich unter Frage 1 zu finden.
Egoisten ?
 

Abe Voltaire

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Das ist nur ein kleiner Teil. Der große Teil besteht aus Volltrottel, die es zwar zum Selbstschein gut meinen, doch völlig verpeilt sind, weil sie von sich selbst auf andere schließen - und das ist völlig verkehrt. (Was dir gut tut, tut mir noch lange nicht gut)
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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