Die Verfassung des Landes NRW: Artikel 2
Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid.
Hat es schon mal einen Volksentscheid gegeben in NRW?
Warum verweigern die Politiker dem Volk diese gesetzlich gesicherte Möglichkeit?
Das Mitspracherecht für Bürger existiert nur grundsätzlich,
um ein demokratisches System vorzeigen zu können.
Und das ist auch gut so, denn die vielen Menschen,
die gerne so vieles anders wollen,
sind zu blöde sind, um ihre oft zu egoistischen
Wahrnehmungen, Wertungen, Erinnerungen und Erwartungen
so mit anderen abzustimmen,
dass sich genug friedliche Gemeinsamkeiten entwickeln.
Nur deren Individuen hätten keinerlei Interesse,
die Welt mit Amok und Terror zu plagen
und Machthierarchien so zu dynamisieren,
dass ein rechter Depp reicht, der entsprechend auftritt,
um von den defekten Bedürfnissen
einer in Ungerechtigkeiten erstickenden Gemeinschaft
an die Spitze der Macht gedrückt zu werden.
Und dort reicht dann ja auch ein „Knopfdruck“,
um Zigmillionen „Unschuldige“ (besser: Ignoranten)
ins Verderben zu stürzen.
Sowas passiert laufend, seit Menschen so erfolgreich poppen,
dass ihre Gemeinschaften geradezu explodieren.
(Wobei allerding das Wie beim Poppen völlig unerheblich ist ...)