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Verfassung nur Blendwerk?

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Volksentscheid sinnvoll?

  • ja, der Bürger soll direkt entscheiden!

    Stimmen: 9 90,0%
  • nein, die Politiker regeln das

    Stimmen: 1 10,0%
  • Egal, interessiert mich nicht

    Stimmen: 0 0,0%

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Die Definition von Abstimmung ist m.M. nach klar. Sie bedeutet

https://de.wikipedia.org/wiki/Abstimmung

Eine Abstimmung dient der gemeinschaftlichen Willenserklärung einer Versammlung oder einer Personengruppe über eingebrachte Vorschläge. Sie dient der Entscheidungsfindung und Beschlussfassung.

Wahlen sind ebenso wie Abstimmungen eine Form der Entscheidungsfindung. In Wahlen werden Personen für eine Aufgabe bestimmt.

Die Verfasser des GG haben also die Unterscheidung gemacht, nur hat es (bis jetzt) Keiner eingeführt.

PS: Ist die CSU auch ein populistischer Haufen, wenn sie die Einführung von Volksentscheidungen auf Bundesebene verlangt oder gilt das nur für die AfD?

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Man beachte das "und" nach "Wahlen und Abstimmungen". -> Vom Volk durch besondere Organe! Auch eine Lesemöglichkeit des Abstimmens.

Dass es keiner eingeführt hat ist selbst dann falsch, wenn "Abstimmung" als "Volksentscheid" verstanden wird, weil es Volksentscheide auf Landesebe gibt.

Die AfD suggeriert den Leuten, dass sie gegen geltendes Recht abstimmen könnten. Das ist natürlich Unsinn.
 

MaBu

Deutscher Bundeskanzler
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Man beachte das "und" nach "Wahlen und Abstimmungen". -> Vom Volk durch besondere Organe! Auch eine Lesemöglichkeit des Abstimmens.

Dass es keiner eingeführt hat ist selbst dann falsch, wenn "Abstimmung" als "Volksentscheid" verstanden wird, weil es Volksentscheide auf Landesebe gibt.

Die AfD suggeriert den Leuten, dass sie gegen geltendes Recht abstimmen könnten. Das ist natürlich Unsinn.

Es wird wohl eine Definitionsfrage bleiben... :kopfkratz:


Nein, die AfD sagt, Volksabstimmungen nach schweizer Vorbild, nicht gegen geltendes Recht.
 
OP
Teddy
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Ich denke auch mal daran, dass nicht nur die Bürger durch langwierige Unterschriftensammlungen solche Begehren auf den Weg bringen (als Duisburger dneke ich da mal an die OB Sauerland-Abwahl / Loveparade 2010), ich denke auch daran, dass unsere Politiker den Bürger brefragen könnten, wenn sie mal uneins sind im Bundestag oder Landtag, oder gar in der Koalition (wobei das ja eher gar nicht vorkommen kann bei den präzisen Koalitionsverträgen! ;-) )

Was als denkt eine Merkel und ein Gabriel über uns, werden wir solch einer Entscheidung fähig gehalten?

Ein Gegenbeispiel ist ja wieder aktuell: die Wahl des Bundespräsidenten. Bis jetzt bereits wieder ein Geschacher, da die Union aber wohl nur Absagen eigener Wunschkandidaten erhalten hat, springt man nun auch auf den Steinmeyer-Zug. Insgesamt gesehen wieder (für mich!) ein Gegenbeispiel für eine gesunder Demokratie. Dabei will ich nichts gegen Steinmeyer sagen, sondern nur gegen die Verfahrensweise: von 1949 bis heute, das sind 67 Jahre...da sollte man solche Vorgabe wie die BB-Wahl mal überdenken. Das entsprang damals einer geschichtlich völlig anderen Denkbasis, heute sollte man endlich dem Bürger mal etwas mehr Mitsprache zugestehen. Und ihn nicht dauernd abhängen, man sieht ja wohin diese überhebliche Art der Politiker führt (letzte Wahlergebnisse Länder zB)
 

interrogativ

Deutscher Bundeskanzler
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Die Verfassung des Landes NRW: Artikel 2

Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid.

Hat es schon mal einen Volksentscheid gegeben in NRW?
Warum verweigern die Politiker dem Volk diese gesetzlich gesicherte Möglichkeit?

Weil das Politpack dann qualifiziert arbeiten müßte;

geht natürlich nicht, solange Soziopathen wie <#>, LügenmobberHirnz, krankeGöhre, dickeRot usw ihr Unwesen treiben.
 

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