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Die Definition von Abstimmung ist m.M. nach klar. Sie bedeutet
https://de.wikipedia.org/wiki/Abstimmung
Eine Abstimmung dient der gemeinschaftlichen Willenserklärung einer Versammlung oder einer Personengruppe über eingebrachte Vorschläge. Sie dient der Entscheidungsfindung und Beschlussfassung.
Wahlen sind ebenso wie Abstimmungen eine Form der Entscheidungsfindung. In Wahlen werden Personen für eine Aufgabe bestimmt.
Die Verfasser des GG haben also die Unterscheidung gemacht, nur hat es (bis jetzt) Keiner eingeführt.
PS: Ist die CSU auch ein populistischer Haufen, wenn sie die Einführung von Volksentscheidungen auf Bundesebene verlangt oder gilt das nur für die AfD?
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Man beachte das "und" nach "Wahlen und Abstimmungen". -> Vom Volk durch besondere Organe! Auch eine Lesemöglichkeit des Abstimmens.
Dass es keiner eingeführt hat ist selbst dann falsch, wenn "Abstimmung" als "Volksentscheid" verstanden wird, weil es Volksentscheide auf Landesebe gibt.
Die AfD suggeriert den Leuten, dass sie gegen geltendes Recht abstimmen könnten. Das ist natürlich Unsinn.