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    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Tim Kellner - wird er von der brd-Gesellschaft bewusst in den Tod getrieben?

OP
Van der Graf Generator

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Du solltest dich intensiver mit unserem Rechtssystem auseinandersetzen, das tatsächlich immer schlechter wird. Die Schwachpunkte liegen aber ganz woanders als du sie vermutest. Die Regelung der Strafbefehle ist geradezu eines der Glanzlichter unserer Rechtsprechung. Das ist eben KEINE Verurteilung, sondern etwas ähnliches wie ein Bußgeldbescheid, jederzeit anfechtbar und in ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
....und kann Viele in die Schulden treiben.
Da ist eben auch ein echtes Problem.
 
OP
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Ja.
Wird nur verfolgt wenn er angezeigt wurde. Glaube nicht dass die Anzeiger Erfolg haben werden.
Hätte ich im Jahr 2000 auch noch gedacht.
In der völlig aus jedem anständigen Rahmen gefallenen heutigen brd ist dies jedoch mMn gar nicht so sicher.
 
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Eben. Im Fall eines Schuldspruches.
In der brd ist alles möglich.
Natürlich ist ein Schuldspruch möglich. Das hat mit der BRD gar nichts zu tun, sondern mit der Menschheit, die eben gerne auch zu Verbrechen neigt. Oder möchtest du behaupten, z.B. im Nationalsozialismus hätte es keine ganz normalen Verbrechen gegeben?
 

sportsgeist

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Du solltest dich intensiver mit unserem Rechtssystem auseinandersetzen, das tatsächlich immer schlechter wird. Die Schwachpunkte liegen aber ganz woanders als du sie vermutest.
wo genau liegen denn deiner Meinung nach diese Schwachpunkte ?
Die Regelung der Strafbefehle ist geradezu eines der Glanzlichter unserer Rechtsprechung.
ist es das
könntest du mal kurz erläutern, warum ?
Das ist eben KEINE Verurteilung, sondern etwas ähnliches wie ein Bußgeldbescheid, jederzeit anfechtbar und in ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
ein Vergleich mit einen Bußgeldbescheid ... ok
gewagter Vergleich, aber ich habe schon verstanden, du sprichst erstmal vom Prinzip

ich hätte den Vergleich nicht zum Bußgeldbescheid gezogen, sondern zum gerichtlichen Mahnbescheid, das ist bereits 1 oder 2 Stufen höher

was mir in beiden Fällen [a)Strafbefehl b)gerichtlicher Mahnbescheid] überhaupt rein gar nicht gefällt, ist die 14-tägige Einspruchsfrist
geradezu ein Witz
 

sportsgeist

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Ein Strafbefehl dient ja gerade aus Effitienzgründen dazu, dass keine Verhandlung stattfindet. Üblich bei Verkehrsdelikten. Wenn er Einspruch macht, gibt es eine Verhandlung. Insofern ist da noch gar nichts entschieden. Völlig normales Vorgehen in einem Rechtsstaat.
könnte man drüber streiten

ich gebe dir insoweit recht, erstmal gut gemeint
aber:

genauso wie der gerichtliche Mahnbescheid ist auch hier das Problem, dass das "böse Menschen" schamlos ausnutzen können, weil irgendwo eine Kontrollinstanz fehlt
 
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könnte man drüber streiten

ich gebe dir insoweit recht, erstmal gut gemeint
aber:

genauso wie der gerichtliche Mahnbescheid ist auch hier das Problem, dass das "böse Menschen" schamlos ausnutzen können, weil irgendwo eine Kontrollinstanz fehlt
auch das mit den Kontrollinstanzen ist eine Farce, weil man sich diese leisten können muss,
weil: auch Rechtsmittelhilfe setzt voraus, dass diese genehmigt werden muss, was wiederum in die eigeninteressenverfolgende Sichtweise der Genehmigungsstelle passen muss.
 

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
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auch das mit den Kontrollinstanzen ist eine Farce, weil man sich diese leisten können muss,
weil: auch Rechtsmittelhilfe setzt voraus, dass diese genehmigt werden muss, was wiederum in die eigeninteressenverfolgende Sichtweise der Genehmigungsstelle passen muss.
das mit der Kontrollinstanz war anders gemeint
 

Le Bon

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Bei se weh: Heute ist der 4. Tach ohne Vid. Muß ich mir jetzt Sorgen machen? Schon vor 2 Tagen war das Interview auf AUF1. Ich bin gespannt, wann er sich wieder zu Wort meldet.
Zumindest ist er nach wie vor kampfbereit wie das AUF1 Vid zeihcht! Sehr gut!(y)
 
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Glaubnix

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Ich sehe auf seinem yt Kanal, dass da sehr viel gelöscht wurde. Sind nur wenige Videos der letzten Monate geblieben.
Dieses bestimmte Video ist damit auch weg.

Könnte aber das hier sein, das von einem anderen Nutzer auf BC hochgeladen wurde.

Tim Kellner - Internationale SCHEISSHAUS-Expertin dreht völlig FREI! | https://www.bitchute.com/video/r401tPQ3zKDI/

na ja ....
"Scheißhaus Expertin" ist schon mal einigermaßen krasse Beleidigung

...... wenn Primitivität ein Straftatbestand wäre ...... könnte es bei ihm um Jahre Knast gehen
 

Le Bon

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Eben. Im Fall eines Schuldspruches.
In der brd ist alles möglich.
Ich vermute, es wird keinen Schuldspruch geben. Jemanden als Schai§hausexpertin in dem Vidclip zu nennen, ist mMn keine Beleidigung. Der Begriff Schai§haus für Toilette ist ziemlich tief im umgangssprachlichen Bereich angesetzt, aber nicht beleidigend, denke ich. Aus dem, was sie in diesem clip sahcht, kann man durchaus ironisch eine Schai§hausexpertin erklären.;)
Offenkundich lehcht Tim K die Finger in Wunden, die den Betroffenen sehr weh tun. Anders kann ich mir die Reaktion nicht erklären. Wobei es so aussieht, als schösse die Schai§hausexpertin;) mit Kanonen auf Spatzen.;)
Ich drücke ihm jedenfalls alle Daumen!
 
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wo genau liegen denn deiner Meinung nach diese Schwachpunkte ?

ist es das
könntest du mal kurz erläutern, warum ?

ein Vergleich mit einen Bußgeldbescheid ... ok
gewagter Vergleich, aber ich habe schon verstanden, du sprichst erstmal vom Prinzip

ich hätte den Vergleich nicht zum Bußgeldbescheid gezogen, sondern zum gerichtlichen Mahnbescheid, das ist bereits 1 oder 2 Stufen höher

was mir in beiden Fällen [a)Strafbefehl b)gerichtlicher Mahnbescheid] überhaupt rein gar nicht gefällt, ist die 14-tägige Einspruchsfrist
geradezu ein Witz
Wie lange brauchst du, um auf einen Mahnbescheid bei "Ist der Anspruch berechtigt" ein "NEIN" anzukreuzen und das Ding wieder zurückzuschicken?

Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist eine Stufe UNTERHALB eines Strafbefehls, denn der Mahnbescheid erfolgt auf Antrag von Zivil gegen Zivil, völlig ohne Prüfung des Anspruchs.
Bei einem Strafbefehl hat ein Richter -Hau Ruck - den Tatbestand überprüft, also den Vorgang schon eine Ebene nach oben gehoben, allerdings noch völlig ohne Gerichtsverfahren, eben ohne Zeitaufwand für beide Seiten, ohne Gerichtskosten etc. Es ist ja auch nicht so, dass Strafbefehle aus lauter Langeweile erteilt werden, sondern weil eben ein Tatbestand vorliegt. Es gibt z.B. ein Drängelvideo von der Autobahn mit anschließendem Unfallgeschehen, auf dem das Gesicht des Fahrers deutlich zu sehen ist. Tja, wie gut, dass man deswegen nicht gleich vor Gericht gezerrt wird. Viele Täter sind froh, so billig davonzukommen. DAS ist einer der großen Vorteile.
Und wenn sich einer ungerecht behandelt fühlt, oh bitte sehr, es genügt ebenfalls ein einfaches Kreuz bei "nicht akzeptiert" und schon ist man das Ding los, muss sich aber nun in die Hände eines ordentlichen Gerichtsverfahrens geben, was nur mit einem sehr guten Anwalt empfehlenswert ist.
 

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
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Wie lange brauchst du, um auf einen Mahnbescheid bei "Ist der Anspruch berechtigt" ein "NEIN" anzukreuzen und das Ding wieder zurückzuschicken?
in einer globalisierten Welt lebt nicht jeder Deutsche ständig bei Fuß neben seinem (deutschen) Briefkasten
manche Deutsche haben in einer internationalen Welt und einer sehr stark auf Export setzenden deutschen Wirtschaft auch mal Termine, die nicht direkt neben dem eigenen Briefkasten stattfinden, sondern auch mal 12 Flugstunden davon entfernt
14 Tage Fristen sind ein weltfremder Witz
Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist eine Stufe UNTERHALB eines Strafbefehls, denn der Mahnbescheid erfolgt auf Antrag von Zivil gegen Zivil, völlig ohne Prüfung des Anspruchs.
genau das ist das Problem
Bei einem Strafbefehl hat ein Richter -Hau Ruck - den Tatbestand überprüft, also den Vorgang schon eine Ebene nach oben gehoben, allerdings noch völlig ohne Gerichtsverfahren, eben ohne Zeitaufwand für beide Seiten, ohne Gerichtskosten etc. Es ist ja auch nicht so, dass Strafbefehle aus lauter Langeweile erteilt werden, sondern weil eben ein Tatbestand vorliegt.
darüber läßt sich jetzt trefflich streiten

aber auch hier selbiges Problem:
14 Tage Frist ... ein weltfremder Witz
Es gibt z.B. ein Drängelvideo von der Autobahn mit anschließendem Unfallgeschehen, auf dem das Gesicht des Fahrers deutlich zu sehen ist. Tja, wie gut, dass man deswegen nicht gleich vor Gericht gezerrt wird. Viele Täter sind froh, so billig davonzukommen. DAS ist einer der großen Vorteile.
dagegen habe ich ja nichts
allerdings muss man dem Beschuldigten auch die Chance zur Verteidigung geben
Und wenn sich einer ungerecht behandelt fühlt, oh bitte sehr, es genügt ebenfalls ein einfaches Kreuz bei "nicht akzeptiert" und schon ist man das Ding los, muss sich aber nun in die Hände eines ordentlichen Gerichtsverfahrens geben, was nur mit einem sehr guten Anwalt empfehlenswert ist.
Voraussetzung:
man lebt die ganze Zeit, alle 365 Tage im Jahr, direkt neben seinem Briefkasten

ist die Frist verstrichen, wird es automatisch ein Titel, ohne dass der Beschuldigte überhaupt Gelegenheit zur Verteidigung hatte

was inzwischen von "bösen Menschen", nicht selten auch ganzen "bösen" Kanzleien, auch schamlos ausgenutzt wird, weil wie du schon anführtest, oft entweder gar keine, oder nur eine schlampige Vorprüfung, erfolgt

es hat also wie so oft im Leben Vorteile
ABER eben auch ein paar schwerwiegende Nachteile
 

Henry1963

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könnte man drüber streiten

ich gebe dir insoweit recht, erstmal gut gemeint
aber:

genauso wie der gerichtliche Mahnbescheid ist auch hier das Problem, dass das "böse Menschen" schamlos ausnutzen können, weil irgendwo eine Kontrollinstanz fehlt
Du musst auch die Überlastung der Gerichte mitberücksichtigen. Denn dies ist echt ein Problem. Insofern machen Strafbefehle schon Sinn.

Den Fall Kellner kenne ich nicht sonderlich. Kann seine Sendung eh nicht ausstehen. Komischer Humor und kindliche Art. Geschmacksache.
 

sportsgeist

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Du musst auch die Überlastung der Gerichte mitberücksichtigen. Denn dies ist echt ein Problem. Insofern machen Strafbefehle schon Sinn.
jein
wenn natürlich Bedingungen so gesetzt werden, dass sich der Beschuldigte nicht wehren kann, öffnet das gewisse Einfallstüren für Menschen und Instanzen, die es vielleicht nicht ganz so gut mit dir meinen
Den Fall Kellner kenne ich nicht sonderlich. Kann seine Sendung eh nicht ausstehen. Komischer Humor und kindliche Art. Geschmacksache.
ja, aber sobald Geschmack zur Straftat werden soll, wird es eng
zumindest müssten die Gefängnisse dann berstens voll sein
 
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Ich sehe auf seinem yt Kanal, dass da sehr viel gelöscht wurde. Sind nur wenige Videos der letzten Monate geblieben.
Dieses bestimmte Video ist damit auch weg.

Könnte aber das hier sein, das von einem anderen Nutzer auf BC hochgeladen wurde.

Tim Kellner - Internationale SCHEISSHAUS-Expertin dreht völlig FREI! | https://www.bitchute.com/video/r401tPQ3zKDI/
Das ist natürlich auch eine Wortwahl, die eher ungeeignet ist, um sachlich fundierte Kritik zu transportieren. Auf solche Äußerungen steht für gewöhnlich die Todesstrafe. Die mediale, nicht die medizinische...
Wenn ihr solche Heiligen anbetet muss man sich nicht wundern. Solche Leute muss es wohl auch geben, aber für mich verbietet sich allein schon wegen der Wortwahl eine unkritische Übernahme der Inhalte.
 
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....

Voraussetzung:
man lebt die ganze Zeit, alle 365 Tage im Jahr, direkt neben seinem Briefkasten

...
Nein. Man kann von einem erfolgreichen deutschen Geschäftsmann, der internationale Termine wahrzunehmen hat erwarten, sich soweit zu organisieren, dass nicht 14 Tage lang das Postfach überquillt. Nicht wegen schwindelerregend vieler Mahnbescheide, es gibt schließlich auch noch andere Nachrichten, die jemand wegen besonderer Wichtigkeit per snail mail versendet.
Eher ist es mal wieder ein schweres Versäumnis unserer Regierungen, keine vernünftige digitale, gesicherte Korrespondenzmöglichkeit eingerichtet zu haben. Ein Mahnbescheid sollte heute auch per Email erfolgen. Geht nicht. Ein Laborergebnis vom Arzt kriegst du auch nicht per Email. Das ist sogar verboten. Halleluja. Wie schon oft festgestellt, ich bin ja ganz bei euch, was schwere Fehler und Versäumnisse unserer Regierungen betrifft. Nur sehe ich sie an ganz anderer Stelle.
 

sportsgeist

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Nein. Man kann von einem erfolgreichen deutschen Geschäftsmann, der internationale Termine wahrzunehmen hat erwarten, sich soweit zu organisieren, dass nicht 14 Tage lang das Postfach überquillt. Nicht wegen schwindelerregend vieler Mahnbescheide, es gibt schließlich auch noch andere Nachrichten, die jemand wegen besonderer Wichtigkeit per snail mail versendet.
14 Tage Frist in einer globalisierten Welt sind ein Relikt der Steinzeit

man zwingt international tätige Leistungsträger damit sogar dazu, abzutauchen, und sich selber unzustellbar zu machen
keine Zustellung, keine Frist
solltest du doch eigentlich wissen
Eher ist es mal wieder ein schweres Versäumnis unserer Regierungen, keine vernünftige digitale, gesicherte Korrespondenzmöglichkeit eingerichtet zu haben. Ein Mahnbescheid sollte heute auch per Email erfolgen. Geht nicht. Ein Laborergebnis vom Arzt kriegst du auch nicht per Email. Das ist sogar verboten. Halleluja. Wie schon oft festgestellt, ich bin ja ganz bei euch, was schwere Fehler und Versäumnisse unserer Regierungen betrifft. Nur sehe ich sie an ganz anderer Stelle.
nicht alles ist gleich Regierungsebene

viele Dinge versanden einfach in der Amtsbürokratie, im Deep State, einige Stufen darunter

und warum:
weil es entweder kein Schwein interessiert, Beamte in der Verwaltung einfach völlig weltfremde überbezahlte Bürokraten sind, die die eigenen Nachteile ihre oft hanebüchenen Schwachsinnigkeit doch gar nie selber zu spüren bekommen, und vor allem, weil das ganze ÖR (Verwaltungs)System überhaupt gar keine Belohnungsanreize für Leistung oder gar Verbesserungen stellt
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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