- Registriert
- 6 Okt 2013
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 8.814
- Punkte Reaktionen
- 8.270
- Punkte
- 68.820
- Geschlecht
- --
Ist das nicht Klasse.....was da so in das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) heimlich mit reingeschrieben wurde ?
-- Soll das heißen das keine Kamine mehr benutzt werden dürfen, Scheitholzöfen und keine Pelletsöfen mehr mit Handbefüllung und beides nur mit Wasserführung für die Heizung ?
-- Oder eine Heizungsanlage nicht oder nicht rechtzeitig einer Heizungsprüfung unterzieht. Ist jetzt ein teurer Wartungsvertrag verpflichtend ?
-- Eine Heizungsanlage nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausrüstet.....wenn keine genehmigten Heizungen und Handwerker verfügbar sind, soll ich dann zahlen ?
usw.
Und dann gibts ja noch die Wöhngebäudeeffiziensvorgaben der EU,
was gibts da noch für Strafen die wir noch gar nicht wissen ?
Kann ich mich nur anschließen.....
Strafen bei Nicht-Austausch von Heizungen: GEG-Änderung bringt mehr Bußgelder
Ein Bußgeld zahlen muss nun auch, wer:
Quelle
- Eine Wärmepumpe nicht oder nicht rechtzeitig einer Betriebsprüfung unterzieht. (5000 Euro)
- Eine Optimierungsmaßnahme der Wärmepumpe nicht oder nicht rechtzeitig durchführt. (5000 Euro)
- Eine Heizungsanlage nicht oder nicht rechtzeitig einer Heizungsprüfung unterzieht. (5000 Euro)
- Ein Heizungssystem nicht oder nicht rechtzeitig hydraulisch abgleicht. (5000 Euro)
- Eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe nicht oder nicht rechtzeitig austauscht. (5000 Euro)
- Eine Heizungsanlage nicht richtig einbaut, nicht richtig aufstellt oder nicht richtig betreibt. (5000 Euro)
- Eine Heizungsanlage nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausrüstet. (5000 Euro)
- Ein Nichtwohngebäude nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausrüstet (5000 Euro)
- Eine Bestätigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt. (5000 Euro)
- Eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt. (5000 Euro)
- Nicht sicherstellt, dass mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus den dort genannten Brennstoffen erzeugt wird (5000 Euro)
- Eine Heizungsanlage nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausstattet oder nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig mit einer dort genannten Anlage kombiniert. (5000 Euro)
- Nicht sicherstellt, dass die Nutzung der festen Biomasse in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel erfolgt und ausschließlich dort genannte Biomasse eingesetzt wird. (5000 Euro)
- Eine Wärmepumpen-Hybridheizung einbaut oder aufstellt oder betreibt. (5000 Euro)
- Erdgas nutzt. (5000 Euro)
-- Soll das heißen das keine Kamine mehr benutzt werden dürfen, Scheitholzöfen und keine Pelletsöfen mehr mit Handbefüllung und beides nur mit Wasserführung für die Heizung ?
-- Oder eine Heizungsanlage nicht oder nicht rechtzeitig einer Heizungsprüfung unterzieht. Ist jetzt ein teurer Wartungsvertrag verpflichtend ?
-- Eine Heizungsanlage nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausrüstet.....wenn keine genehmigten Heizungen und Handwerker verfügbar sind, soll ich dann zahlen ?
usw.
Und dann gibts ja noch die Wöhngebäudeeffiziensvorgaben der EU,
was gibts da noch für Strafen die wir noch gar nicht wissen ?
Kann ich mich nur anschließen.....