Immerhin hat sich Merkel nicht von Polen überfallen lassen und das Ergebnis ihrer Friedensbemühungen war auch nicht die Zerbombung deutscher Städte. Bleib mal auf Teppich, auch mit einem Satz wie
mit solchen idiotischen Aussagen wäre ich mal etwas vorsichtig. Diesen Vergleich könnte man auch als Verharmlosung der NS-Verbrechen bezeichnen und dann wärst du fällig.
Merkel - Hitler: Der eine hatte ein Ermächtigungsgesetz, die andere braucht nicht mal ein Gesetz, um ermächtigt zu sein.
Das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten beendete die Gewaltenteilung, indem es der Reichsregierung gesetzgeberische Befugnisse einräumte. Das Parlament war dadurch überflüssig, die Ermächtigung des Reichskanzlers Hitler ein Akt der Selbstabschaffung.
Ganz Ähnliches ist auch im vergangenen Herbst passiert: Eine Verlagerung der Rechtssetzung auf die Exekutive des Kanzleramts, begleitet und ermöglicht durch einen staatspolitischen SELBSTMORD des Parlaments.
Die Entscheidung Angela Merkels und der Regierung, mit der Grenzöffnung die klare Regelung des Grundgesetz-Artikels 16a (kein Asylanspruch bei Einreise aus sicheren Drittländern) sowie Dublin III außer Kraft zu setzen, erhob das Faktische zur normativen Kraft.
Einige Verfassungsrechtler - alle Verharmloser des NS für dich?
Asyl ist illegal / ERHEBLICHE Rechtsverstöße der Bundesregierung / Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz:
Kein “Flüchtling” hat Anspruch auf Asyl in Deutschland …..Die Bundeskanzlern handelt in der “Flüchtlingskrise” gegen das Grundgesetz und gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz, CDU.
Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist.
Weiter Rupert Scholz, Staatsrechtler, CDU-Mitglied, Ex-Verteidigungsminister:
»Wer die Grenzen eines Staates in der Form öffnet; wer die Grenzen aufgibt, gibt das Staatsgebiet auf. Wer ein Staatsgebiet aufgibt, gibt den Staat auf«
»Wir praktizieren dieses rechtswidrige Verfahren immer noch und immer weiter und kein Mensch im Parlament regt sich darüber auf – mit Ausnahme der AfD«
: Scholz (CDU) beklagt andauernden Verfassungsbruch unter Merkel | https://www.freiewelt.net/nachricht/scholz-cdu-beklagt-andauernden-verfassungsbruch-unter-merkel-10079432/
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Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat massive Kritik an der bundesdeutschen Rechtspraxis geübt.
Es sei etwa beim Umgang mit Flüchtlingen und Migranten deutsches und europäisches Recht „über Jahre nicht wirklich umgesetzt worden und wird noch immer nicht durchgesetzt“. Noch immer sei „in beträchtlichem Maße illegale Zuwanderung nach Deutschland zu verzeichnen“, so der ehemalige Gerichtspräsident.
„Eine Grenzschließung steht gar nicht zur Diskussion. Aber Personen, die ersichtlich keinen Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz in Deutschland haben, weil sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen, ist nach geltendem deutschen Recht grundsätzlich die Einreise zu verweigern.“ Wer dennoch Einreisen ermöglichen wolle, müsse „das Gesetz ändern. Aber das tut man nicht, man ignoriert es einfach.“
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Ex-Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio in dem von der CSU angeforderten Gutachten:
„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.
Eine „Rechtspflicht der Bundesregierung“ bestehe, „darauf hinzuwirken, eine funktionsfähige, vertragsgemäße europäische Grenzsicherung (wieder)herzustellen und ein System kontrollierter Einwanderung mit gerechter Lastenverteilung zu erreichen“
Gutachten Udo Di Fabios zur Grenzsicherung | https://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/gutachten-udo-di-fabios-zur-grenzsicherung-14010809.html
Bund ist verpflichtet, die Staatsgrenzen zu sichern - Bayernkurier | https://www.bayernkurier.de/inland/9250-bund-ist-verpflichtet-die-staatsgrenzen-zu-sichern/
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Udo di Fabio Gutachten zur Asylpolitik:
„Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“
„Die Staatsgrenzen sind die tragenden Wände der Demokratien. Wer sie einreißt, sollte wissen, was er tut. Es mag schwer sein, Grenzen in einer wirksamen und zugleich humanen Weise zu schützen, aber diese Aufgabe kann keine Regierung entgehen.“
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Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts:
„Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit. Das ist auf Dauer inakzeptabel.“ Man habe inzwischen „rechtsfreie Räume“ bei der Sicherung der Außengrenzen. Die unbegrenzte Einreise sei „ein Fehler“ – und zwar keiner, der auf umzusetzendem Recht beruhe, sondern auf einer „politischen Entscheidung“. […]
„Es gibt kein voraussetzungsloses Recht auf Einreise für Nicht-EU-Ausländer“, stellt Papier klar. „Notfalls muss also für einen vorübergehenden Zeitraum an den Grenzen die Einreiseberechtigung von Ausländern kontrolliert und müssen illegale Einreisen unterbunden werden.“ Es sei hier besonders bemerkenswert, dass Deutschland von anderen EU-Staaten Grenzsicherung fordere, diese jedoch selbst nicht leisten könne.
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Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des BVerfG: „Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“ In Deutschland bestehe vor allem ein „Vollzugsdefizit, wie vor allem der Herbst 2015 gezeigt hat“.
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Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu klar: „Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im Einzelnen bekannt ist.“