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Rechtsstaat Deutschland?

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Laß mich nicht dumm sterben, August!
Ich bin zwar ziemlich dämlich, da ich aus der Ostzone komme, aber versuch's
doch wenigstens.

Wie ist das denn nun mit den gesetzlichen Richtern, auf die jeder ein Recht hat?
Warum wollen die sich nicht ausweisen?

Gruß, hoksila

"Verband Deutscher Rechtssachverständiger"

Noch Fragen ? Wenn JA, bestätigt sich die Aussage: "Ich bin zwar ziemlich dämlich...."
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

JAAA, warum wollen die Richter sich nicht ausweisen? Klärt uns auf...

Weil der Eingang auf diese abstrusen Phantasien keinen Sinn macht.
Ein Ausweis wird ja auch von einer staatlichen Institution ausgestellt, wenn der Staat nicht legitim ist, geht damit die Diskussion einfach nur in die nächste Runde.
Der Ausweis würde entweder als Fälschung oder nicht legitim abgetan, dann käme die Forderung nach dem Beweis, dass die ausstellende Behörde diesen ausstellen darf, dass der Richter ernannt werden darf....
Letztlich ist das nicht anders als der Umgang mit Menschen, die an einer akuten wahnhaften Störung leiden, man sollte nicht auf sie eingehen, denn da gibt es kein Ende.

Wer wirklich Zweifel hat, kann über den Anwalt Schritte erwägen.
 

FCB-Fan

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Weil der Eingang auf diese abstrusen Phantasien keinen Sinn macht.
Ein Ausweis wird ja auch von einer staatlichen Institution ausgestellt, wenn der Staat nicht legitim ist, geht damit die Diskussion einfach nur in die nächste Runde.
Der Ausweis würde entweder als Fälschung oder nicht legitim abgetan, dann käme die Forderung nach dem Beweis, dass die ausstellende Behörde diesen ausstellen darf, dass der Richter ernannt werden darf....
Letztlich ist das nicht anders als der Umgang mit Menschen, die an einer akuten wahnhaften Störung leiden, man sollte nicht auf sie eingehen, denn da gibt es kein Ende.

Wer wirklich Zweifel hat, kann über den Anwalt Schritte erwägen.

Es ist sinnlos mit erkannten "Rechten" und "Reichsbürgern" zu diskutieren. Diesen Deppen, die diese Demokratie "nutzen", um sie abzuschaffen, gehört kräftig eins auf die Pfoten. Nicht mehr und nicht weniger.
 
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Es ist sinnlos mit erkannten "Rechten" und "Reichsbürgern" zu diskutieren. Diesen Deppen, die diese Demokratie "nutzen", um sie abzuschaffen, gehört kräftig eins auf die Pfoten. Nicht mehr und nicht weniger.

Ausgerechnet sie wollen sich als diskussionfähig darstellen ? Außer dämlichen Rechts-Vorwürfen gegenüber jedem Andersdenkenden haben sie hier noch nichts gepostet. Im direkten Gegenüber würde es sicher zur Eskalation kommen.-
Ein demokratischer Rechtsstaat muss auf Denunzianten, Stigmatisierer und NAZI-Sucher-Schergen mit hohler Birne verzichten.
Sie tun doch nichts anderes, als was sie den "Rechten" des Dritten Reiches vorwerfen: Herabsetzung, Diffamierung, Stigmatisierung - und angedeutet drohen sie mit körperlicher Gewalt. Eine Diskussion über jeweilige politische Vorstellungen, deren Begründungen und Interpretationen
torpedieren sie mit ihrer ekligen braun-Färberei - ohne jeden faktischen Beitrag.
Und dazu meckern sie noch über die PSW-Redaktion, die ihren gebetsmühlenartigen Quatsch bisher heldenhaft erträgt.- Sie haben nicht alle Tassen im Schrank !

kataskopos
 

Fredericus Rex

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Weil der Eingang auf diese abstrusen Phantasien keinen Sinn macht.
Ein Ausweis wird ja auch von einer staatlichen Institution ausgestellt, wenn der Staat nicht legitim ist, geht damit die Diskussion einfach nur in die nächste Runde.
Der Ausweis würde entweder als Fälschung oder nicht legitim abgetan, dann käme die Forderung nach dem Beweis, dass die ausstellende Behörde diesen ausstellen darf, dass der Richter ernannt werden darf....
Letztlich ist das nicht anders als der Umgang mit Menschen, die an einer akuten wahnhaften Störung leiden, man sollte nicht auf sie eingehen, denn da gibt es kein Ende.

Wer wirklich Zweifel hat, kann über den Anwalt Schritte erwägen.
*Heiterkeit
Genau auf den Punkt gebracht!
 
OP
hoksila

hoksila

Deutscher Bundeskanzler
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"Verband Deutscher Rechtssachverständiger"

Noch Fragen ? Wenn JA, bestätigt sich die Aussage: "Ich bin zwar ziemlich dämlich...."

Es geht um Fakten und nicht um Quellen!
Aber extra für Dich ein paar Auszüge aus einer anderen Quelle:

https://www.gesetze-im-internet.de/mietpfg/MietPfG.pdf

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html

https://www.gesetze-im-internet.de/sparkgiroverbg/BJNR001660933.html

https://www.gesetze-im-internet.de/rkonkordatbek/RKonkordatBek.pdf

http://www.gesetze-im-internet.de/bewg/BJNR010350934.html#BJNR010350934BJNG000102301

Bitte das Ausfertigungsdatum beachten!

Gruß, hoksila
 

FCB-Fan

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Ausgerechnet sie wollen sich als diskussionfähig darstellen ? Außer dämlichen Rechts-Vorwürfen gegenüber jedem Andersdenkenden haben sie hier noch nichts gepostet. Im direkten Gegenüber würde es sicher zur Eskalation kommen.-
Ein demokratischer Rechtsstaat muss auf Denunzianten, Stigmatisierer und NAZI-Sucher-Schergen mit hohler Birne verzichten.
Sie tun doch nichts anderes, als was sie den "Rechten" des Dritten Reiches vorwerfen: Herabsetzung, Diffamierung, Stigmatisierung - und angedeutet drohen sie mit körperlicher Gewalt. Eine Diskussion über jeweilige politische Vorstellungen, deren Begründungen und Interpretationen
torpedieren sie mit ihrer ekligen braun-Färberei - ohne jeden faktischen Beitrag.
Und dazu meckern sie noch über die PSW-Redaktion, die ihren gebetsmühlenartigen Quatsch bisher heldenhaft erträgt.- Sie haben nicht alle Tassen im Schrank !

kataskopos

"Deppen, die diese Demokratie "nutzen", um sie abzuschaffen, gehört kräftig eins auf die Pfoten."

Nur mal für Sie.

Damit ist die Reaktion der Demokratie auf diese Deppen gemeint ! Eine WEHRHAFTE DEMOKRATIE ! Damit nicht solche Deppen wie von 33 bis 45 und von 45 bis 89 wieder das "Sagen bekommen.

Und was ihre Bemerkung betrifft > Im direkten Gegenüber würde es sicher zur Eskalation kommen.<

Könnte wenn ich sie im "direkten Gegenüber" antreffe, wohl anzunehmen sein. Dieses würden sie aber nur ansatzweise versuchen....
 
OP
hoksila

hoksila

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Weil der Eingang auf diese abstrusen Phantasien keinen Sinn macht.
Ein Ausweis wird ja auch von einer staatlichen Institution ausgestellt, wenn der Staat nicht legitim ist, geht damit die Diskussion einfach nur in die nächste Runde.
Der Ausweis würde entweder als Fälschung oder nicht legitim abgetan, dann käme die Forderung nach dem Beweis, dass die ausstellende Behörde diesen ausstellen darf, dass der Richter ernannt werden darf....
Letztlich ist das nicht anders als der Umgang mit Menschen, die an einer akuten wahnhaften Störung leiden, man sollte nicht auf sie eingehen, denn da gibt es kein Ende.

Wer wirklich Zweifel hat, kann über den Anwalt Schritte erwägen.

Laut Artikel 2 GG hast Du doch das Recht, zu überprüfen, ob auch alles mit
rechten Dingen zu geht.
Weil man in Deutschland für jeden Schei§ einen Nachweis braucht, sollte doch ein
gesetzlicher Richter diesen erbringen können.

Es geht überhaupt nicht darum, ob der Staat legitim ist oder nicht.

Gruß, hoksila
 
OP
hoksila

hoksila

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"Deppen, die diese Demokratie "nutzen", um sie abzuschaffen, gehört kräftig eins auf die Pfoten."

Nur mal für Sie.

Damit ist die Reaktion der Demokratie auf diese Deppen gemeint ! Eine WEHRHAFTE DEMOKRATIE ! Damit nicht solche Deppen wie von 33 bis 45 und von 45 bis 89 wieder das "Sagen bekommen.

Und was ihre Bemerkung betrifft > Im direkten Gegenüber würde es sicher zur Eskalation kommen.<

Könnte wenn ich sie im "direkten Gegenüber" antreffe, wohl anzunehmen sein. Dieses würden sie aber nur ansatzweise versuchen....

Du bist doch sonst immer ein netter und umgänglicher Kerl.
Was ist denn heute mit Dir los?

Gruß, hoksila
 
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"Deppen, die diese Demokratie "nutzen", um sie abzuschaffen, gehört kräftig eins auf die Pfoten."

Nur mal für Sie.

Damit ist die Reaktion der Demokratie auf diese Deppen gemeint ! Eine WEHRHAFTE DEMOKRATIE ! Damit nicht solche Deppen wie von 33 bis 45 und von 45 bis 89 wieder das "Sagen bekommen.

Und was ihre Bemerkung betrifft > Im direkten Gegenüber würde es sicher zur Eskalation kommen.<

Könnte wenn ich sie im "direkten Gegenüber" antreffe, wohl anzunehmen sein. Dieses würden sie aber nur ansatzweise versuchen....

Ihrem ersten Satz stimme ich vorbehaltlos zu. Allerdings können sie damit nur Typen wie sie selbst einer sind gemeint haben.
Und solche müssen tatsächliche "kräftig eins auf die Pfoten " bekommen.-
Ihre Häscherei folgt minutiös den undemokratischen Verteufelungen, Diffamierungen und Stigmatisierungen der frühen NAZI-Methoden.
Zu ihrer Aufplusterei im letzten Satz: im relativ anonymen Forum haben schon manche den Terminator spielen wollen.
Im realen Leben geht sowas oft massiv daneben.-

kataskopos
 

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Ihrem ersten Satz stimme ich vorbehaltlos zu. Allerdings können sie damit nur Typen wie sie selbst einer sind gemeint haben.
Und solche müssen tatsächliche "kräftig eins auf die Pfoten " bekommen.-
Ihre Häscherei folgt minutiös den undemokratischen Verteufelungen, Diffamierungen und Stigmatisierungen der frühen NAZI-Methoden.
Zu ihrer Aufplusterei im letzten Satz: im relativ anonymen Forum haben schon manche den Terminator spielen wollen.
Im realen Leben geht sowas oft massiv daneben.-

kataskopos

Ach Kamerad, versuchen sie doch hier nicht den "Demokraten" zu mimen und anderen Nazi-Methoden unterzujubeln.

Und was den ersten Satz betrifft, solche Typen wie SIE, die hier auf Demokrat mimen, sind gemeint. Jetzt verstanden ?
 
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Kennt eigentlich hier jemand das relativ neue "RDG"?

ReichsDeutscher Geldautomat"?

Das ist ein Gesetz, das es dem dummen Michel verbietet,
sich zur Unterstützung selbst bei den untersten Gerichten
Unterstützung zu holen, wenn der "Unterstützer" kein Anwalt ist!

Wurde wohl bei irgend einem Juristenball beschlossen, dass die "Rechtspflege" AUSSCHLIESSLICH nur
von korrupten Richtern, Staatsanwälten und
- um den Kreis zu scjhließen - von korrupten Rechtsanwälten bedient werden darf!

Seither sind die Juristenbälle weiterhin finanzierbar und die Klüngelei darf fröhlich weitergehen!
 

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Du bist doch sonst immer ein netter und umgänglicher Kerl.
Was ist denn heute mit Dir los?

Gruß, hoksila

Ach "hoki"....lassen sie es gut sein mit ihrer versuchten Ironie. Warten sie lieber wieder auf den User [MENTION=2960]Compa[/MENTION].
 
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Laut Artikel 2 GG hast Du doch das Recht, zu überprüfen, ob auch alles mit
rechten Dingen zu geht.
Weil man in Deutschland für jeden Schei§ einen Nachweis braucht, sollte doch ein
gesetzlicher Richter diesen erbringen können.

Es geht überhaupt nicht darum, ob der Staat legitim ist oder nicht.

Gruß, hoksila

Art. 2 GG ist das Recht auf freie Entfaltung, Leben und körperliche Unversehrtheit, daraus leitest du ein Prüfrecht ab?

Richter haben auch Ausweise, da steht unter anderem eine Weisungsbefugnis und Recht auf besonderen Schutz für die Polizei drauf.
In dem von dir eingestellten Video liegt aber ja bereits die Begründung für das nicht Eingehen auf solche Forderungen. Bei einer auf der Richterbank, von anderen Gerichtsmitarbeitern anerkannten, in einem öffentlichen Gericht sitzenden Richterin in Richterrobe, die die Akten besitzt..., zu erwarten, dass sie sich ausweist, spricht bereits derart gegen eine vernünftige Teilnahme am täglichen Rechtsgeschäft und für eine Störungsabsicht, dass da ein Ausweis auch keinen Unterschied mehr macht. Viel sinnvoller ist das nicht Bedienen solcher Wahnvorstellungen.
Im sonstigen Rechtsverkehr des Alltags wird diese Prüfung ja auch nicht verlangt. Keiner geht zum Kieferchirurgen und fordert die Zeugnisse der Approbationsprüfungen, die Kassenzulassung...
 
OP
hoksila

hoksila

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Kennt eigentlich hier jemand das relativ neue "RDG"?

ReichsDeutscher Geldautomat"?

Das ist ein Gesetz, das es dem dummen Michel verbietet,
sich zur Unterstützung selbst bei den untersten Gerichten
Unterstützung zu holen, wenn der "Unterstützer" kein Anwalt ist!

Wurde wohl bei irgend einem Juristenball beschlossen, dass die "Rechtspflege" AUSSCHLIESSLICH nur
von korrupten Richtern, Staatsanwälten und
- um den Kreis zu scjhließen - von korrupten Rechtsanwälten bedient werden darf!

Seither sind die Juristenbälle weiterhin finanzierbar und die Klüngelei darf fröhlich weitergehen!


Hier mal zum Nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/

Gruß, hoksila
 
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hoksila

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Art. 2 GG ist das Recht auf freie Entfaltung, Leben und körperliche Unversehrtheit, daraus leitest du ein Prüfrecht ab?

Richter haben auch Ausweise, da steht unter anderem eine Weisungsbefugnis und Recht auf besonderen Schutz für die Polizei drauf.
In dem von dir eingestellten Video liegt aber ja bereits die Begründung für das nicht Eingehen auf solche Forderungen. Bei einer auf der Richterbank, von anderen Gerichtsmitarbeitern anerkannten, in einem öffentlichen Gericht sitzenden Richterin in Richterrobe, die die Akten besitzt..., zu erwarten, dass sie sich ausweist, spricht bereits derart gegen eine vernünftige Teilnahme am täglichen Rechtsgeschäft und für eine Störungsabsicht, dass da ein Ausweis auch keinen Unterschied mehr macht. Viel sinnvoller ist das nicht Bedienen solcher Wahnvorstellungen.
Im sonstigen Rechtsverkehr des Alltags wird diese Prüfung ja auch nicht verlangt. Keiner geht zum Kieferchirurgen und fordert die Zeugnisse der Approbationsprüfungen, die Kassenzulassung...

Wenn Dir das Recht auf freie Selbstentfaltung gewährt wird, ist
es doch logisch, daß wenn jemand etwas von Dir will, Du die Angelegenheit
auf Rechtssicherheit überprüfst.
Wie willst Du denn sonst wissen, ob Du gegebenenfalls rechtswidrig
in diesem Grundrecht beschränkt wirst.
Das mußt Du natürlich selbst einfordern.
Die meisten nehmen dieses Recht nur leider nicht wahr.

Zum Kieferchirurg wirst Du ja wohl nicht vorgeladen.
Das Beispiel hinkt.

Gruß, hoksila
 
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Gelöschtes Mitglied 2801

Wenn Dir das Recht auf freie Selbstentfaltung gewährt wird, ist
es doch logisch, daß wenn jemand etwas von Dir will, Du die Angelegenheit
auf Rechtssicherheit überprüfst.
Wie willst Du denn sonst wissen, ob Du gegebenenfalls rechtswidrig
in diesem Grundrecht beschränkt wirst.
Das mußt Du natürlich selbst einfordern.
Die meisten nehmen dieses Recht nur leider nicht wahr.

Zum Kieferchirurg wirst ja wohl nicht vorgeladen.
Das Beispiel hinkt.

Gruß, hoksila

Eigentlich ist das keine Frage des GG, auf dass man sich dabei bezieht, sondern der ganzen konkreten Gesetze und Normen, die das GG präzisieren, unter anderem die Prozessordnungen.
Die konkreten GBs sind ja gerade dafür da um diese sonst ziemlich willkürliche und unscharfe Ruminterpretation am GG in präzise Normen zu leiten.
 
OP
hoksila

hoksila

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Eigentlich ist das keine Frage des GG, auf dass man sich dabei bezieht, sondern der ganzen konkreten Gesetze und Normen, die das GG präzisieren, unter anderem die Prozessordnungen.
Die konkreten GBs sind ja gerade dafür da um diese sonst ziemlich willkürliche und unscharfe Ruminterpretation am GG in präzise Normen zu leiten.

Zuerst ist das Grundgesetz vorrangig und wenn jemand etwas von Dir will,
hat er sich auszuweisen.
Wenn sich ein Polizist ausweisen muß, sollte das doch für einen gesetzlichen Richter eine
Selbstverständlichkeit sein, insbesondere deshalb, weil schon 1950 der §15 des Gerichtverfassungsgesetzes GVG "Die Gerichte sind Staatsgerichte" gestrichen wurde und
man sich doch vergewissern sollte, ob dort auch
ein gesetzlicher Richter sitzt.

Hier mal etwas zur Problematik:

http://www.oppt-infos.com/index.php?p=legitimation_der_deutschen_gerichte




Gruß, hoksila
 
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Weil der Eingang auf diese abstrusen Phantasien keinen Sinn macht.
Ein Ausweis wird ja auch von einer staatlichen Institution ausgestellt, wenn der Staat nicht legitim ist, geht damit die Diskussion einfach nur in die nächste Runde.
Der Ausweis würde entweder als Fälschung oder nicht legitim abgetan, dann käme die Forderung nach dem Beweis, dass die ausstellende Behörde diesen ausstellen darf, dass der Richter ernannt werden darf....
Letztlich ist das nicht anders als der Umgang mit Menschen, die an einer akuten wahnhaften Störung leiden, man sollte nicht auf sie eingehen, denn da gibt es kein Ende.

Wer wirklich Zweifel hat, kann über den Anwalt Schritte erwägen.

Laut Artikel 2 GG hast Du doch das Recht, zu überprüfen, ob auch alles mit
rechten Dingen zu geht.
Weil man in Deutschland für jeden Schei§ einen Nachweis braucht, sollte doch ein
gesetzlicher Richter diesen erbringen können.

Es geht überhaupt nicht darum, ob der Staat legitim ist oder nicht.

Gruß, hoksila

Woher weißt Du, hoksila, dass man lt. Art. 2 GG das Recht hat,
alles zu überprüfen, ob das, was geschieht, mit rechten Dingen zugeht?
Wo steht das?

Dass man bei Zweifeln einen Anwalt einschalten kann,
ist keine erleichternde Information, Metadatas,
denn Anwälte verschweigen nach wie vor die wichtigsten Rechte.

Die ermöglichen mit wenigen Ma§nahmen,
Gutes Recht auch gegen mächtige Doofköppe und Ausbeuter durchzusetzen,
wenn der Spruchkörper keine Lust hat,
das zu tun, worum er in der Regel gebeten wird:
Ein Urteil im Namen des Volkes.
Nicht nur einen Deal oder einen Vergleich.

Habe das Eingangsvideo wahrgenommen.
Dachte, es käme vielleicht was anderes als das Übliche.
So konnte man aber wieder nur einer lächerlichen Veranstaltung folgen,
dem Kampf des Bürgers mit stumpfen Waffen gegen die Leute,
die mit ihrem Recht auf's letzte Wort das Recht auf Gewalt haben.

Normalbürger, in der Regel versierte „Durch-und-durch-Hosenschei§er",
prügeln mit einem Plastikschwert auf die Justiz ein
und wundern sich, dass sie rechtsverunglücken.

Dass Juristen sich hinterher an Juristenstammtischen totlachen
über das rechtsblöde Volk, erfahren sie selten.


Eine Dauer-Farce, was da abgeht zwischen Mächtigen und Ohnmächtigen,
obwohl alles auch ganz anders laufen könnte
und allen ein dauerhaft friedliches Zusammenleben ermöglichen würde.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Zuerst ist das Grundgesetz vorrangig und wenn jemand etwas von Dir will,
hat er sich auszuweisen.
Wenn sich ein Polizist ausweisen muß, sollte das doch für einen gesetzlichen Richter eine
Selbstverständlichkeit sein.

Gruß, hoksila

Nicht wirklich, das GG ist doch nur die Basis für die konkret angewandten und gültigen Gesetze. Im 10. Abschnitt des GG wird ja auch das Recht des Staates auf Steuererhebung festgesetzt, aber die tatsächliche Erhebung findet auf Grund der Steuergesetzbücher statt. So läuft es ja auch mit den Gerichten, die STPO, ZPO... sind doch viel wichtiger, wegen ihrer konkreten Prüfbarkeit, als eine abstrakte Begründung aus einem der allgemeinsten Artikel des GG.
Ein Richter, der in seiner Rolle als solcher nicht einwandfrei identifizierbar ist, wird das, wie auch ein Staatsanwalt tun. Aber innerhalb eines Gerichtssaals in einem objektiv als Gericht erkennbaren Gebäude... wird das schlicht nicht passieren, weil es ein offensichtlicher Versuch ist, das Verfahren zu behindern und das ist auch genau richtig.

Was deine Quelle angeht, kann ich, da ich kein Jurist bin weder ihre Legitimität noch fachliche Kompetenz prüfen, obwohl ich zugeben muss, dass ich es ein wenig seltsam finde STPO, ZPO und GVG auf Basis eines Urteils über Landschaftsschutz für nichtig zu erklären.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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