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Rauchverbot in der eigenen Wohnung

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Der Richter war auch nicht dabei gewesen. Hat auch nicht vom Amtswegen überprüft. Aber wie könnte er überprüfen, es erlaubt ihm das Gesetz nicht.
Und man kann von einem 74/75-jährigen nicht erwarten dass er perfekten Prozess führe. Der Mann hat seine Frau verloren. Er ist krank. Hat psychische und physische Problemen.
Er war nicht mal prozessfähig gewesen. Man musste ihm gesetzlichen Helfer zur Seite stellen und dann Prozess geführt.

Kann die Justiz verteidigen wie viel du möchtest, sie hat versagt samt dem Gesetz.

Ich wußte, Du enttäuschst auch heute nicht ! Weiter so :happy::happy::happy:
 
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Und jetzt gleich [MENTION=696]Uwe O.[/MENTION] wieder.

Ich habe recht. Ich habe recht. Ich bin der oberschlaue Besserwisser, der dem Staat in den Allerwertesten kriecht....:rolleyes2::rolleyes2:
 

Uwe O.

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Und jetzt gleich [MENTION=696]Uwe O.[/MENTION] wieder.

Ich habe recht. Ich habe recht. Ich bin der oberschlaue Besserwisser, der dem Staat in den Allerwertesten kriecht....:rolleyes2::rolleyes2:

Krieg Dich wieder ein.
Kalter Rauch auf dem Klo ist ekelig.
Aber das interessiert Dich nicht, da Du offensichtlich zu den willenlosen Kampfrauchern gehörst.

Uwe
 
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Krieg Dich wieder ein.
Kalter Rauch auf dem Klo ist ekelig.
Aber das interessiert Dich nicht, da Du offensichtlich zu den willenlosen Kampfrauchern gehörst.

Uwe
Vielleicht hat er ja auch das Fenster aufgemacht. Wäre ich Raucher, und die Bahn hat schon 4 Stunden Verspätung, ich harre also schon viele Stunden ohne Qualm aus, würde ich auch eine rauchen, und nicht mal auf Toilette. Hier muß sich die Bahn halt was einfallen lassen. Ic h wäre zum Begleitpersonal ins Abteil gegangen.
 
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Krieg Dich wieder ein.
Kalter Rauch auf dem Klo ist ekelig.
Aber das interessiert Dich nicht, da Du offensichtlich zu den willenlosen Kampfrauchern gehörst.

Ich wünsche dir nicht, dass du von deinem Ersparten ein teures Zug-Ticket kaufst, Bahn-Card-Kunde bist, von der DB nach
Strich und Faden veräppelt wirst und dann auch noch zwei Stunden länger als geplant in einem überfüllten und stickigen Zug rumhängen musst.
Wer da als Raucher nicht zur Kippe greift, muss Nerven wie Drahseile haben.

Und ich war nun wahrlich nicht der einzige. Auf dem Boden lagen einige Stummel rum. Ich habe meinen aber brav in der Mülltonne entsorgt!!:):)
 
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Vielleicht hat er ja auch das Fenster aufgemacht. Wäre ich Raucher, und die Bahn hat schon 4 Stunden Verspätung, ich harre also schon viele Stunden ohne Qualm aus, würde ich auch eine rauchen, und nicht mal auf Toilette. Hier muß sich die Bahn halt was einfallen lassen. Ic h wäre zum Begleitpersonal ins Abteil gegangen.

Hey Happy, so gefällst du mir viel besser.

Aber weißt du was: Die Bahnfenster lassen sich mittlerweile nicht mehr öffnen. Das war früher, als Bahnfahren noch ein Genuss war und es noch Raucherabteile gab (ja leider alles der political correctness geopfert worden :mad::mad:)
noch anders. Da konnte man den Kopf raus in den Fahrtwind stecken.
Lang ists her und früher war doch alles besser!!!!!:(:(
 
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[...] Auf dem Boden lagen einige Stummel rum. Ich habe meinen aber brav in der Mülltonne entsorgt!!:):)

Das ist schon problematisch und gefährdet die Sicherheit für alle Fahrgäste.
Man wirft das nicht in die Mülltonne, weil es zum Brand kommen kann.
Besser auf Boden werfen, wie die Anderen es brav gemacht haben, als Risiko einzugehen Katastrophe auszulösen.

Natürlich darfst du rauchen. Sogar Preisnachlass verlangen. Habe mal ein Urteil gelesen dass die Bahn verpflichtet ist zu entschädigen, wenn sein Anspruch geltend macht, und zwar auch dann, wenn Naturgewalt für die Verzögerung/Verspätung schuldig ist.
 
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In einem Zivilprozess wird überhaupt nichts von Amtswegen geprüft.
Das Gericht entscheidet nur über im Prozess vorgetragene Sachverhalte.

Uwe

Das habe ich als Problem angesprochen.
Bindung am Antrag für Richter wegstreichen. Korruption, Abzocke und falsche Urteile ist dann fast unmöglich.
 
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Das ist schon problematisch und gefährdet die Sicherheit für alle Fahrgäste.
Man wirft das nicht in die Mülltonne, weil es zum Brand kommen kann.
Besser auf Boden werfen, wie die Anderen es brav gemacht haben, als Risiko einzugehen Katastrophe auszulösen.
.

Hab den Stummel davor doch im Waschbecken gelöscht. In der DB möchte ich nun nicht unbedingt verbrennen....:winken::););)
 

Uwe O.

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Ich wünsche dir nicht, dass du von deinem Ersparten ein teures Zug-Ticket kaufst, Bahn-Card-Kunde bist, von der DB nach
Strich und Faden veräppelt wirst und dann auch noch zwei Stunden länger als geplant in einem überfüllten und stickigen Zug rumhängen musst.

Das war schon alles?
Ich habe schon 18 Stunden auf einem Wüstenflughafen zugebracht, weil der Flieger nicht kommen wollte.
Ohne Versorgung.

Wer da als Raucher nicht zur Kippe greift, muss Nerven wie Drahseile haben.

Das ist das Problem der Suchtkranken; was hat die Mehrheit der Bürger damit zu tun?
Uwe
 
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Das soll ein Rechtssystem sein?
Lieber Mensch, es nutz dir die deutsche Sprache nichts, wenn du bei Menschenrechtsverletzung mitmachst.
Und ein solches Justizapparat möchte ich gar nichts wissen. Ich behalte lieber das Menschliche in mir ...

Außerdem nervst du mich mit deinem Besserwisserei. Besserwisser ist man nicht, wenn man kein Rücksicht auf Menschenrechte nimmt, und das sogar zustimmt.
Ich möchte auch kein Jurist sein. Es reicht dass ich Menschen als Menschenrechtsverletzung wahrnehme ...
Versteh das Urteil, dann erkennst du, dass durch das Gericht keine Menschrechtsverletzungen vorliegen.

Übrigens gibt es ein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Dadurch dass das Treppenhaus durch Tabakqualm verpestet wird, liegt eine Verletzung dieses Rechts vor.
Daher ist eine Zwangsräumung nicht nur angemessen, sondern zwingend geboten.:winken:
 
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Das war schon alles?
Ich habe schon 18 Stunden auf einem Wüstenflughafen zugebracht, weil der Flieger nicht kommen wollte.
Ohne Versorgung.

Klar Uwe. Schlimmer geht es immer.

Und wir müssen froh sein, dass wir nicht in Syrien oder Ägypthen leben sondern im Merkel-Regime....:nono::rolleyes2::rolleyes2:
 

Uwe O.

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Dass der Richter von Amtswegen untersuchen kann, auch außerhalb des Klägers-Antrags hinaus.
Richter sind am Antrag gebunden sollte erweitert werden.

Bei Zivilprozessen wäre das vollkommener Unsinn.
Angenommen, Du würdest wegen sagen wir Schadensersatz verklagt.
Der Richter sollte dann das Recht haben, in Deinen Privatangelegenheiten vom Amtswegen herumzusuchen und dann die Ergebnisse seiner Nachforschungen im Prozess vor den Beteiligten ausbreiten dürfen?

Dein Geschrei höre ich schon bis hier.

Uwe
 

Uwe O.

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Klar Uwe. Schlimmer geht es immer.

Es ging hier um Deinen Wunsch

Ich wünsche dir nicht, dass du von deinem Ersparten ein teures Zug-Ticket kaufst, Bahn-Card-Kunde bist, von der DB nach Strich und Faden veräppelt wirst und dann auch noch zwei Stunden länger als geplant in einem überfüllten und stickigen Zug rumhängen musst.

Mein Beispiel sollte Dir nur zeigen, dass Du auf höchstem Niveau jammerst.

Uwe
 
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Bei Zivilprozessen wäre das vollkommener Unsinn.
Angenommen, Du würdest wegen sagen wir Schadensersatz verklagt.
Der Richter sollte dann das Recht haben, in Deinen Privatangelegenheiten vom Amtswegen herumzusuchen und dann die Ergebnisse seiner Nachforschungen im Prozess vor den Beteiligten ausbreiten dürfen?

Dein Geschrei höre ich schon bis hier.

Uwe
Was für einen Beispiel. Das ja zum heulen ...

Der Richter verlangt dann Beweise die für das Verfahren relevant sind, auch wenn der Beklagte keinen Antrag stellt. Es wird geprüft, ob der Richter den Beklagten tatsächlich verurteilen muss, rechtlich und tatsächlich. Im Bereichs des Zivilrechtes ist das für den Kleinen sehr wichtig, weil er genau Schutz bedarf.

Oder man führt vom Anfang an Anwaltszwang ein. Ab der ersten Instanz. Sonst werden die Kleinen gnadenlos abgezockt, weil die Größen in der ersten Instanz auf Glück spielen.
 

Uwe O.

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Der Richter verlangt dann Beweise die für das Verfahren relevant sind, auch wenn der Beklagte keinen Antrag stellt.

Langsam sollte ich eine Gebühr von Dir für meine Nachhilfe verlangen.

Wenn der Beklagte keinen Antrag stellt, welche Beweise soll denn der Richter dann vom Beklagten verlangen?

Schließlich hat der Kläger einen Antrag gestellt und das dazu passende Beweismittel beigefügt/benannnt.

Wenn der Beklagte nicht widerspricht, dann nennt man das "der Sachverhalt ist unstreitig".

Uwe
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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