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Pussy Riot

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Und wo ist da der Unterschied zur Christus-Erlöser-Kathedrale in Moskau?:confused: Widerrechtlich? Ja. Fremder Grund und Boden? Ja Hausfriedensbruch? Ja.
Der Unterschied wird im Ermittlungsverfahren und in der Strafe liegen. Sanktioniert wird die Tat dennoch.
Soweit ich das anhand des Video sehen kann, fand bei der Pussy Riot Aktion überhaupt kein Gottesdienst statt. Des Weiteren ist Pussy Riot nicht wegen Störung der Religionsausübung verurteilt wurden, sondern wegen Rowdytums. Den letzteren Tatbestand haben die 3 Angeklagten offensichtlich nicht begangen.
 

Timirjasevez

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Soweit ich das anhand des Video sehen kann, fand bei der Pussy Riot Aktion überhaupt kein Gottesdienst statt. Des Weiteren ist Pussy Riot nicht wegen Störung der Religionsausübung verurteilt wurden, sondern wegen Rowdytums. Den letzteren Tatbestand haben die 3 Angeklagten offensichtlich nicht begangen.
Die ordnungsrechtlichen Zusammenhänge (Hausfriedensbruch) sind auf jeden Fall ähnlich.
Pussy Riot sprachen im übrigen selbst von einem Gottesdienst, einem "Punk-Moleben", haben selbst religiöse Symbolik gezeigt und aus Sicht der ROK in der Kathedrale nicht nur anwesende Gläubige, sondern Gott durch ihr Tun selbst geschmäht. Die ROK hat unmittelbar nach der Urteilsverkündung in einer Pressemiiteilung des Höchsten Kirchenrates in der IZWESTIJA dazu Stellung bezogen.
Und natürlich war es nach unserem mehrheitlichen Rechtsempfinden kein Rowdytum, aus Sicht des Gerichts und vieler (!) Russen aber doch.
 
OP
B

Besta

Schaust du mal in § 167 StGB! So kannst du deiner Bildung mal ein bisschen auf die Sprünge helfen.:winken:
Übrigens ist die Störung einer Sexparty im Swingerclub ebenfalls strafbar.



Na na na.... wo Du hindenke:p Meine klare Frage: Ist in Deutschland die Störung der Religionsausübung strafbar oder nicht? Oder darf man sich über alles hinwegsetzen? Bitte klare Antwort... Danke
 
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Die ordnungsrechtlichen Zusammenhänge (Hausfriedensbruch) sind auf jeden Fall ähnlich.
Pussy Riot sprachen im übrigen selbst von einem Gottesdienst, einem "Punk-Moleben", haben selbst religiöse Symbolik gezeigt und aus Sicht der ROK in der Kathedrale nicht nur anwesende Gläubige, sondern Gott durch ihr Tun selbst geschmäht. Die ROK hat unmittelbar nach der Urteilsverkündung in einer Pressemiiteilung des Höchsten Kirchenrates in der IZWESTIJA dazu Stellung bezogen.
Und natürlich war es nach unserem mehrheitlichen Rechtsempfinden kein Rowdytum, aus Sicht des Gerichts und vieler (!) Russen aber doch.

In welcher Weise soll den Pussy Riot Gott oder die anwesenden Gläubigen geschmäht haben?
Die anwesenden Gläubigen hat Pussy Riot belästigt. Zu einer Schmähung gehört schon deutlich mehr. Der Text des Liedes bietet dafür keine Belege.

Aus Sicht des russischen StGB war es kein Rowdytum. Dafür erfüllt die Aktion schlicht den Tatbestand nicht.
 
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Na na na.... wo Du hindenke:p Meine klare Frage: Ist in Deutschland die Störung der Religionsausübung strafbar oder nicht? Oder darf man sich über alles hinwegsetzen? Bitte klare Antwort... Danke
Wenn du einfach das tust, was ich dir sage, dann lernst du auch was.
Sei doch nicht immer so ein ungezogenes Kleinkind!
 
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Wo ist da die Rechtsbeugung?:confused:
Artikel 213, StGB RF, Absatz 1, Punkt b) nennt als Straftatbestand "Rowdytum" nicht zwingend Waffenanwendung oder Verwendung waffenähnlicher Gegenstände nach Punkt a) und als Zweck der Tat auch politischen, ideologischen, rassistischen, nationalen oder religiösen Hass.
Im übrigend erfolgte die Verurteilung nach Punkt 2 (Gruppentat bzw. Verabredung zu derselben und Widerstand gegen Ordnungskräfte).
Die Richterin hat das Gesetz nicht exzessiv ausgelegt und ist unter dem Strafantrag der Anklage geblieben.
Die Frage ist doch die der Höhe und Härte des Strafmaßes. Aussetzung zur Bewährung und sofortige Freilassung wäre ein Zeichen gewesen.
Doch kam eine Ahndung der Tat als Ordnungswidrigkeit nicht in Frage, da die ROK Strafanzeige gestellt hatte.
Für die Gruppentat muss man aber erst mal den einfachen Tatbestand erfüllt haben. Und das ist Pussy Riot nicht gelungen. Die Richterin redete von religiösem Hass gegen eine Gruppe. Wo bitte soll der in dem Lied zum Ausdruck gekommen sein?
 
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Besta

Und lies schön im StGB, wie ich es dir gesagt habe! Morgen kaufst du dann noch eine Kommentar dazu, dann weißt du auch genauer, wie die Sätze dort zu verstehen sind.:winken:

Ist nicht nötig lieber Kritizismus... Deine Argumenten Sackgasse spricht Bände.. GRINS
 

Timirjasevez

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In welcher Weise soll den Pussy Riot Gott oder die anwesenden Gläubigen geschmäht haben?
Die anwesenden Gläubigen hat Pussy Riot belästigt. Zu einer Schmähung gehört schon deutlich mehr. Der Text des Liedes bietet dafür keine Belege.

Aus Sicht des russischen StGB war es kein Rowdytum. Dafür erfüllt die Aktion schlicht den Tatbestand nicht.
Was die verbale Schmähung oder Herabsetzung Gottes betrifft, so verweisen Zeugen nicht auf den Liedtext Anti-Putin, sondern die Texte der "Gebete" und Verunglimpfungen des Patriarchen und die Verletzung der Ordnung in der Hauptkirche der ROK.
Es kommt nicht darauf an, wie Du, ich und andere Protestierende die Aktion empfunden haben, sondern wie man sie am Ort und im Lande des Geschehens bewertet.
Wer bist Du, wer bin ich, dass wir zu entscheiden haben, ob nach russischem (!) Strafrecht das Punk-Moleben eine Straftat war oder nicht? Du meinst "Nein", ich meine "Ja". Wer liegt richtig?
Die Urteilsbegründung hat mehr als zwei Stunden gedauert... Meinst Du, da wurde schlicht über Nichts geredet?
 
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Ist nicht nötig lieber Kritizismus... Deine Argumenten Sackgasse spricht Bände.. GRINS
Welche Sackgasse? Kann es sein, dass du halluzinierst? Du wolltest doch ohnehin schon ins B E T T gehen.
Wie gesagt - schau mal ins StGB und besorg dir einen Kommentar dazu, dann weißt du auch, wovon du sprichst.
So sprichst du nur wie ein Blinder von der Farbe.:winken:
 

Timirjasevez

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Für die Gruppentat muss man aber erst mal den einfachen Tatbestand erfüllt haben. Und das ist Pussy Riot nicht gelungen. Die Richterin redete von religiösem Hass gegen eine Gruppe. Wo bitte soll der in dem Lied zum Ausdruck gekommen sein?
Ich habe meine Sicht dargestellt. Nimm einfach zur Kenntnis, dass das Lied nur ein Element des Punk-Molebens war, einem Gesamtgeschehen.
Schade, ich habe es nicht aufbewahrt, aber es gab eine ganze Reihe in Russland sehr prominenter Stimmen, die das Geschehen gänzlich anders sehen als Du.
Und sie sprechen für eine Mehrheit in der Bevölkerung.
Ja, nun höre ich schon wieder: Die russischen Medien, das Fernsehen ... geschenkt. Die Russen hatten viele weitergehende Möglichkeiten, sich alternativ zu informieren.
So oder so: Endscheident ist nicht, ob wir das Ganze hier als Straftat werten, sondern unsere Sicht auf das Strafmaß.
 
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Besta

Welche Sackgasse? Kann es sein, dass du halluzinierst? Du wolltest doch ohnehin schon ins B E T T gehen.
Wie gesagt - schau mal ins StGB und besorg dir einen Kommentar dazu, dann weißt du auch, wovon du sprichst.
So sprichst du nur wie ein Blinder von der Farbe.:winken:

IST DIE STÖRUNG DER RELIGIONSAUSÜBUNG IN DEUTSCHLAND STRAFBAR ??

Antworte bitte jetzt, oder schweige...... Hmmmmm... Echt peinlich :))
 
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Was die verbale Schmähung oder Herabsetzung Gottes betrifft, so verweisen Zeugen nicht auf den Liedtext Anti-Putin, sondern die Texte der "Gebete" und Verunglimpfungen des Patriarchen und die Verletzung der Ordnung in der Hauptkirche der ROK.
Es kommt nicht darauf an, wie Du, ich und andere Protestierende die Aktion empfunden haben, sondern wie man sie am Ort und im Lande des Geschehens bewertet.
Wer bist Du, wer bin ich, dass wir zu entscheiden haben, ob nach russischem (!) Strafrecht das Punk-Moleben eine Straftat war oder nicht? Du meinst "Nein", ich meine "Ja". Wer liegt richtig?
Die Urteilsbegründung hat mehr als zwei Stunden gedauert... Meinst Du, da wurde schlicht über Nichts geredet?

Welche Gebete wollen die Zeugen gehört haben? Nach dem Video muss das ja ziemlich laut in der Kirche gewesen sein. Die Verletzung der Ordnung der Hauptkirche oder die Kritik an den Patriarchen stellt noch keine Herabsetzung Gottes oder die Beleidigung einer Religion dar.
 
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IST DIE STÖRUNG DER RELIGIONSAUSÜBUNG IN DEUTSCHLAND STRAFBAR ??

Antworte bitte jetzt, oder schweige...... Hmmmmm... Echt peinlich :))

Ich habe dir gesagt, wo du es nachlesen kannst. Wenn du zu faul dazu bist, kann ich dir auch nicht helfen. Übrigens kannst du das auch einfach googeln. Aber das hast du anscheinend bisher noch nicht gewusst.:giggle:
 

Timirjasevez

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Welche Gebete wollen die Zeugen gehört haben? Nach dem Video muss das ja ziemlich laut in der Kirche gewesen sein. Die Verletzung der Ordnung der Hauptkirche oder die Kritik an den Patriarchen stellt noch keine Herabsetzung Gottes oder die Beleidigung einer Religion dar.
Lies die Zeugenaussagen, verfolge die Urteilsbegründung und nimmt einfach zur Kenntnis: Du kannst nicht bewerten, ob das Geschehen am 21. Februar in der Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale Aufstachelung zum religiösen Hass war oder nicht. Schon vermessen, aufgrund eines Videos allein zu urteilen.
Cрань господня - das allein genügt!
 
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Lies die Zeugenaussagen, verfolge die Urteilsbegründung und nimmt einfach zur Kenntnis: Du kannst nicht bewerten, ob das Geschehen am 21. Februar in der Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale Aufstachelung zum religiösen Hass war oder nicht. Schon vermessen, aufgrund eines Videos allein zu urteilen.
Cрань господня - das allein genügt!

Es wird von Zeugen, soweit ich das gelesen habe, bloß behauptet, dass sie sich in ihren religiösen Gefühlen verletzt sahen. Pussy Riot soll sich ja für diesen Fall entschuldigt haben.
Die Verletzung der religiösen Gefühlen spielt für den Tatbestand des Rowdytums keine Rolle. Denn mit diesem Straftatbestand soll die öffentliche Sicherheit geschützt werden und die wurde von Pussy Riot mit ihrer Aktion in der Kirche nicht ernsthaft gefährdet. Des Weiteren führte sich Pussy Riot auch nicht gewalttätig auf.

Bezeichnenderweise gab es nach der Aktion in der Kirche zunächst keine Reaktion der Sicherheitsbehörden. Eine Reaktion gab es erst als das Video veröffentlicht wurde.
 
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Besta

Ich habe dir gesagt, wo du es nachlesen kannst. Wenn du zu faul dazu bist, kann ich dir auch nicht helfen. Übrigens kannst du das auch einfach googeln. Aber das hast du anscheinend bisher noch nicht gewusst.:giggle:

Ich wusste es von Anfang an.... Jedoch wollte ich das von Dir hören.....
Kein Problem... Dein Herumwinden war sehr amüsant und für jeden ersichtlich.
 
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Ich wusste es von Anfang an.... Jedoch wollte ich das von Dir hören.....
Kein Problem... Dein Herumwinden war sehr amüsant und für jeden ersichtlich.

Da habe ich so meine Zweifel.
Im Übrigen haben ich dir oben konkret den § angegeben, dass du dann weiter dämlich nachfragst, spricht sicher nicht für dich.:))
 

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