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Prozessbeginn gegen den türkischen Salafisten in Bonn

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Uwe O.

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Prozessbeginn gegen den türkischen Salafisten in Bonn

In Bonn hat der Prozess gegen den türkischen Salafisten begonnen, der in Bonn anlässlich einer Demo von ProNRW, bei der (für die Salafisten nicht sichtbar) Mohammedkarikaturen gezeigt wurden, mit einem Messer mehrere Polizisten schwer verletzt hatte, begonnen.

Der Türke sagte aus, dass Allah im befohlen hätte, wegen der Verhöhnung von Mohammed Gewalt anzuwenden.
Eine Tötung des Urhebers wäre die gerechte Strafe für ihn.

Da bin jetzt mal gespannt, was das Gericht jetzt an mildernden Umständen zusammensucht, damit die Höchststrafe von 10 Jahren auf eine Bewährungsstrafe herunter gerechnet wird.

Und falls das hoffentlich nicht gelingen wird, dann sollte dieser Mensch unmittelbar nach Urteilsverkündung abgeschoben werden.

Uwe
 

Che

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Und falls das hoffentlich nicht gelingen wird, dann sollte dieser Mensch unmittelbar nach Urteilsverkündung abgeschoben werden.

Uwe
Wird sich eh Verwendung für finden, in Syrien oder so...
Erdo und Al Thani werden es schon richten !

Weil ja stimmt, der passt hier nicht hin, hat sich irgendwie in der Adresse vertan...
 
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Der Türke sagte aus, dass Allah im befohlen hätte, wegen der Verhöhnung von Mohammed Gewalt anzuwenden.
Eine Tötung des Urhebers wäre die gerechte Strafe für ihn.

Normalerweise eine Schutzbehauptung.

Außer, der Angeklagte beantragt, Allah als Zeugen vorzuladen.
 
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Wird sich eh Verwendung für finden, in Syrien oder so...
Erdo und Al Thani werden es schon richten !

Weil ja stimmt, der passt hier nicht hin, hat sich irgendwie in der Adresse vertan...



Wenn man Muslime immer wieder mit den Wörtern von Kriminalität, Integrationsverweigerung und Bildungsrückstand, sogar teilweise mit genetischen Defekten und Unzucht in Verbindung bringt, dann ist das etwas, was gefährlich ist.


UND ZWAR , WENN MAN LIFE vor einem " ECHTEN " TÜRKEN mit salafistischen Anzeichen steht ...gell ?

Mach hoch die Tür , die Sharia ruft !
 
OP
Uwe O.

Uwe O.

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Normalerweise eine Schutzbehauptung.

Außer, der Angeklagte beantragt, Allah als Zeugen vorzuladen.

Nun hat er ausgesagt, dass er die Polizisten ganz bewusst angegriffen hat, weil diese den Staat repräsentieren, der das zeigen der Bilder nicht verhindert.

Uwe
 
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Tja Herr Uwe, insofern hat der Täter Selbstjustiz ausgeübt.

Er ist durch seinen Religionsglauben gewalttätig geworden und wurde dadurch zum Diener des Bösen.

Die auf ihn zukommende Strafe soll ein Weg zur Besserung in der Besinnung sein. Würde ihm das Gericht verminderte Schuld zuerkennen, müsste zusätzlich eine Therapie angewiesen werden.
 
OP
Uwe O.

Uwe O.

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Sechs Jahre Haft für den Türken Murat K. nach Messerattacke

http://www.welt.de/regionales/koeln/...erattacke.html

Sechs Jahre Haft für den Türken Murat K. nach Messerattacke

Wegen einer Messerattacke auf zwei Polizisten bei Ausschreitungen in Bonn hat das Bonner Landgericht einen Islamisten zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der 26-jährige Murat K. habe sich des besonders schweren Landfriedensbruchs, der gefährliche Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gemacht, befand die Strafkammer am Freitag.

In der Urteilsbegründung bezeichnete der Richter den 26-jährigen Angeklagten als "Prototypen eines Fanatikers" und "brandgefährlich". Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der Türke laut Gericht nach Verbüßung eines Teils der Strafe in die Türkei ausgewiesen.

Der Angeklagte Murat K. nahm das Urteil ohne erkennbare Gefühlsregung auf. Dem Urteil zufolge muss er den beiden verletzten Polizisten außerdem insgesamt 12.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Ob man 12.000 € im Gefängnis beim Tütenkleben verdienen kann?
Hartz IV fällt ja wohl während der Haftdauer aus.

Uwe
 
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Sechs Jahre Haft für den Türken Murat K. nach Messerattacke

Ob man 12.000 € im Gefängnis beim Tütenkleben verdienen kann?
Hartz IV fällt ja wohl während der Haftdauer aus.

Die Inhaftierung dient, für seine moralisch verwerfliche Tat, zur Besinnung.

Im Gefängnis kann man sehr wohl Geld verdienen. Es besteht dort Arbeitspflicht und die Arbeit wird bezahlt. Bei guter Führung erhält er Ausgang und Urlaub. 1/3 der Strafe wird in der Regel erlassen (zur Bewährung ausgesetzt), bereits vorher hat er die Möglichkeit als "Freigänger" zu arbeiten. Damit braucht er nur noch im Knast zu schlafen, am Wochenende darf er woanders wohnen. Ferner ist man in einer Justizvollzugsanstalt rundum versorgt, also automatisch krankenversichert sowie sind Kost und Logie frei. Wird er entlassen, enthält er kein Hartz IV/ALG II sondern Arbeitslosengeld I.

Die juristische Bestrafung ist in Deutschland kein Racheakt sondern ein Weg und Chance zur Besserung.
 
C

CUDI

Die Inhaftierung dient, für seine moralisch verwerfliche Tat, zur Besinnung.

Im Gefängnis kann man sehr wohl Geld verdienen. Es besteht dort Arbeitspflicht und die Arbeit wird bezahlt. Bei guter Führung erhält er Ausgang und Urlaub. 1/3 der Strafe wird in der Regel erlassen (zur Bewährung ausgesetzt), bereits vorher hat er die Möglichkeit als "Freigänger" zu arbeiten. Damit braucht er nur noch im Knast zu schlafen, am Wochenende darf er woanders wohnen. Ferner ist man in einer Justizvollzugsanstalt rundum versorgt, also automatisch krankenversichert sowie sind Kost und Logie frei. Wird er entlassen, enthält er kein Hartz IV/ALG II sondern Arbeitslosengeld I.
Die juristische Bestrafung ist in Deutschland kein Racheakt sondern ein Weg und Chance zur Besserung.

Bei dieser Bemessungsgrundlage wäre er vieeeel besser mit H4 bedient,:giggle::))
 
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Wenn er kein Interesse am aktuellen Justizangebot hat, dann muss er Rechtsmittel einlegen, um die Rechtskraft zu verhindern. Möglicherweise vertritt das Revisionsgericht eine andere Weltanschauung.
 
OP
Uwe O.

Uwe O.

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Die Inhaftierung dient, für seine moralisch verwerfliche Tat, zur Besinnung.

Im Gefängnis kann man sehr wohl Geld verdienen. Es besteht dort Arbeitspflicht und die Arbeit wird bezahlt. Bei guter Führung erhält er Ausgang und Urlaub. 1/3 der Strafe wird in der Regel erlassen (zur Bewährung ausgesetzt), bereits vorher hat er die Möglichkeit als "Freigänger" zu arbeiten. Damit braucht er nur noch im Knast zu schlafen, am Wochenende darf er woanders wohnen. Ferner ist man in einer Justizvollzugsanstalt rundum versorgt, also automatisch krankenversichert sowie sind Kost und Logie frei. Wird er entlassen, enthält er kein Hartz IV/ALG II sondern Arbeitslosengeld I.

Die juristische Bestrafung ist in Deutschland kein Racheakt sondern ein Weg und Chance zur Besserung.

Ist ja gut, Joachim.
Besinnung ist bei diesem Türken nicht zu erwarten, da er ja versprach, auch weiterhin gleich handeln zu wollen.
Und nach der Entlassung aus der Haft erhält dieser Täter kein ALG I, es sei, die Türkei zahlt an ihn ähnliches.
Murat wird nämlich nach Teilverbüßung in die Türkei abgeschoben (zwingend) und wird legal nie mehr nach Deutschland einreisen.
Und das ist auch gut so.

Uwe
 
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Uwe O.

Uwe O.

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Wenn er kein Interesse am aktuellen Justizangebot hat, dann muss er Rechtsmittel einlegen, um die Rechtskraft zu verhindern.

Da er kein weltliches Gericht anerkennt, wird dies nicht geschehen.
Abgesehen davon ist Märtyer zu sein ja auch viel interessanter.

Möglicherweise vertritt das Revisionsgericht eine andere Weltanschauung.

Das jetzige Gericht hat zur Weltanschauung des Täters keine Stellung bezogen.

Uwe
 
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Der Türke sagte aus, dass Allah im befohlen hätte, wegen der Verhöhnung von Mohammed Gewalt anzuwenden.
Eine Tötung des Urhebers wäre die gerechte Strafe für ihn.

§ 20 StGB besagt, "Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln."
 
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mmmhmmm

§ 20 StGB besagt, "Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln."

du meinst das jetzt auf den Zausel mit dem Salafistenschmarrn im Kopf bezogen oder meinst du das jetzt esuu alljemein jültig für die religiös eh Gestörten......kennst dich da besser aus....:kopfkratz:

echt:))
 
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Uwe O.

Uwe O.

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§ 20 StGB besagt, "Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln."

Das wäre ein Aspekt, der allerdings zur Atomisierung von Deutschland führen würde.

Strenggläubige Moslem als geisteskrank zu kennzeichnen!
Gehts Dir noch gut?

Und jetzt konsequent zu Ende gedacht:
Statt Gefängnis dauerhaft in die Irrenanstalt? (Gut, das heißt jetzt anders).

Uwe
 

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