https://www.tagesschau.de/inland/organspende-bundestag-zustimmung-101.html
Spahns Vorschlag einer Widerspruchslösung ohne Mehrheit
Da sage noch einer, "linkes Denken" wäre nicht nützlich! Die "Spahnische Lösung", dass man zum Organselbstbedienungsladen wird, wenn man es, aus welchen Gründen auch immer, versäumt sich dagegen zu verwahren, ist (vorerst) vom Tisch. Es bleibt dabei, dass man auf jeden Fall zunächst nur dann als Organersatzteillager benutzt wird, wenn man explizit zugestimmt hat. Desweiteren, wenn Angehörige dem zustimmen - was natürlich schon nicht mehr zwingend dem Willen des Sterbenden entsprechen könnte.
Jetzt soll man "regelmäßig" von verschiedenen Stellen zu seiner "Spendebereitschaft" befragt und darüber "aufgeklärt" werden, worum es genau geht und was da so passiert. Allerdings frage ich mich, warum das nicht schon lange geschieht? Es steht doch schon im bisher geltenden "Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben
(Transplantationsgesetz - TPG)":
§ 2 Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und
Gewebespenderegister, Organ- und Gewebespendeausweise
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere
die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sowie die Krankenkassen sollen auf der Grundlage dieses
Gesetzes die Bevölkerung aufklären
Und das steht da schon seit 1997! In dieser Zeit habe ich wenigstens einen neuen Ausweis beantragt und war die gesamte Zeit krankenversichert. Noch nie bin ich von Ämtern oder den Krankenkassen mit "Aufklärungsmaterial" versorgt worden. Demnach wollte Spahn ein Überrumpelungsgesetz schaffen, weil man gar nicht wirklich gewillt war, flächendeckend aktiv für Spendebereitschaft zu werben - war wohl zu teuer. Dazu kommt auch noch die lasche Anwendung der "Hirntod"-Diagnostik in den Krankenhäusern - weil das auch viel zu viel Geld kostete. So gingen massenweise gewillte Organspender verloren, weil man gar nicht erst versuchte, den Hirntod festzustellen. Da wurden schnell die Geräte abgestellt und kurz danach der Herz- und damit der organische Tod festgesetzt.
Jetzt soll man also regelmäßig "aufgeklärt" werden - aber es gilt trotzdem weiter:
(2a) Niemand kann verpflichtet werden, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben.