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Nehmen wir mal an diese Rechtsauffassung würde stimmen. Wer ist denn da der noch einen Friedensvertrag braucht? Mit wem sollen die Alliierten denn Frieden schließen, wenn die BRD gar nicht die Kriegspartei ist?Den Stuss erzählst du hier.
Nur zu deiner Erinnerung, den Krieg hat das Deutsche Reich geführt, nicht die Bundesrepublik Deutschland und auch nicht die ehem. DDR.
Weder die BRD noch die DDR sind oder waren Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, demzufolge gilt das auch für das sog. wiedervereinigte Deutschland nach 1990. Der Bundeskanzler vor 1990 vertrat die damaligen 11 Bundesländer, der Staatsratsvorsitzende der DDR vertrat die Bezirke der DDR. Beide besaßen bzw. besitzen auch heute nicht die territoriale Hoheitsgewalt über das Deutsche Reich, welches den Krieg begonnen, geführt und verloren hat. Infolgedessen sind sie auch nicht befugt einen Friedensvertrag zu unterzeichnen.
Übrigens: Die 2+4 Verhandlungen waren mit dem geteilten Deutschland, die Ratifizierung aber erfolgte nach der Wiedervereinigung, durch die vom geeinten deutschen Volk gewählten Volksvertreter.