»Der Teufel hat sich schick gemacht«, schreibt Bild über die in München angeklagte Beate Zschäpe. Für andere ist sie schlicht eine »Mörderin«, ein »Hitlerkind« und eine »Nazi-Braut«. Opfer-Angehörige setzen das Gericht ebenso unter Druck wie Demonstranten, Politiker und eine internationale Medienindustrie. Ein unvoreingenommener und ergebnisoffener Prozess ist damit nicht mehr zu erwarten. Während Deutschland anhand des Prozesses seine Rechtsstaatlichkeit beweisen will, geht das in Wirklichkeit nur noch auf einem Weg: durch Einstellung des Verfahrens – weil ein fairer Prozess nicht mehr möglich ist.
Lust auf ein Gedankenexperiment? Nehmen wir an, nach ein oder zwei Jahren Prozessdauer würde das Münchner Gericht im NSU-Verfahren feststellen: Gegen die angeklagte Beate Zschäpe liegen nicht genügend Beweise für eine Verurteilung vor. Könnte es die Frau dann überhaupt noch freisprechen? Wohl kaum. Denn die öffentliche Vorverurteilung hat bereits ein irreversibles Ausmaß angenommen.
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Dazu kommt, dass die öffentliche Vorverurteilung in einem gewissen Gegensatz zur Beweislage steht. »Die Hauptanklagepunkte, vor allem jetzt ihre Mittäterschaft an den Mordtaten und auch an den Raubüberfällen, sind in einer Weise begründet, dass man schon Zweifel haben muss, ob sich das am Ende durchsetzen wird«, sagte Gerhard Strate, einer der renommiertesten Strafverteidiger Deutschlands, in der ARD-Sendung Die Story vom 15.4.2013.
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Und auch der Rechtsexperte der ARD, Frank Bräutigam, räumte ein, dass die Ankläger »an die Grenze des Möglichen« gehen, indem sie »Frau Z. Mittäterschaft an dieser Mordserie« vorwerfen. Aber: »Dass das jetzt nicht völlig absurd ist, zeigt, dass das Gericht in München diese Anklage unverändert zugelassen hat.« Dem kann man entnehmen:
Für eine Anklage wegen Täterschaft bei den Döner-Morden gegen Z. reicht es selbst für die Bundesanwaltschaft nicht.
Auch bei dem Vorwurf der Mittäterschaft gehen die Ermittler an die »Grenze des Möglichen«.
Das alles ist zwar »nicht völlig absurd« – aber dann vielleicht absurd?
Dass das Gericht die Anklage zugelassen hat, wertet der Experte bereits als Erfolg.
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Ein Freispruch wäre demnach juristisch zwar im Bereich des Möglichen, aber politisch undenkbar. Er würde so gedeutet werden, als hätten »die Nazis« über das Gericht gesiegt, als kapituliere die Justiz – nein, ganz Deutschland – vor der »braunen Gefahr«, als lebe der Faschismus in Deutschland wieder auf. Und – noch schlimmer: Als würden die Hinterbliebenen der schrecklichen Morde zum zweiten Mal zum Opfer gemacht – diesmal durch die unfähige und wahrscheinlich selbst »braune« deutsche Justiz. Man kann sich die Schlagzeilen regelrecht vorstellen – sowohl national als auch international. Vor dem Gericht werden mindestens zwei Dutzend Übertragungswagen Nachrichten hinausblasen wie: »Deutsche Justiz kapituliert vor der braunen Gefahr«, »Skandalöser Freispruch für Nazis«, »Rückschritt ins Dunkel« und anderes mehr. Die Folge wären internationale Verwicklungen und schwere Verstimmungen, insbesondere mit der Türkei und den hier lebenden Türken oder türkischstämmigen Menschen und deren Organisationen.
http://info.kopp-verlag.de/hintergr...as-nsu-verfahren-eingestellt-werden-muss.html