Eigentlich hätte ich eher erwartet, ab wann ein Nachstellen anderer Personen als Hetzjagd gilt und wann nicht. Muß doch alles seine deutsche Gründlichkeit haben, ist das möglicherweise irgendwo nieder geschrieben, bis 50 m nur nachstellen, über 50 m Hetzjagd? Oder sind es gar 100 oder 200 m? Und welche Körperhaltung muss dabei der Hetzende haben, genügt es, wenn er dem Opfer hinterher läuft, oder muss er laut und für alle vernehmlich Sprüche äussern, etwa wie " … Dich mach ich kalt". Doch halt, was ist mit "kalt" machen gemeint, er hatte doch nur kalt gesagt und nicht, dass er ihm nach dem Leben trachtet...
Das sollte eine Anregung für fleissige "Erbsenzähler" sein, die es hier im Forum ja anscheinend zuhauf gibt, lasst Eurer Phantasie ruhig freien Lauf, wenn Ihr zu einem Ergebnis gekommen seit, teilt es mir mit, aber bitte ohne Hitlergruß und ähnlichem!