Ich habe niemals bestritten, dass es auch bedauerliche Justizirrtümer gibt, falsche Zeugenaussagen und Indizienprozesse sind da natürlich geradezu Gift für das Recht. Trotzdem führen Zeugenaussagen nicht selten zu einer Überführung der/des Täter/s, die heutigen Möglichkeiten der DNA Analyse (werden natürlich nicht bei jedem Eierdiebstahl durchgeführt) haben eine hohe Beweiskraft.
das mit der dna ist so eine sache
Fehler
Als falsch-positives Ergebnis wurde unter anderem auch der Fall eines 28-jährigen Arbeiters bekannt, der ein halbes Jahr unschuldig wegen Mordes in Haft saß. Das Berliner Humboldt-Institut hatte bei der Analyse die Proben verunreinigt; der Staatsanwalt entschuldigte sich schriftlich.
Die Fehlerquote der regelmäßig im GEDNAP-Ringversuch untersuchten genetischen Fingerabdrücke (STR) lag in den Jahren von 1998 bis 2002 bei 0,4 bis 0,7 %.[9] Dabei waren die häufigsten Fehlerquellen ein Vertauschen von Proben und ein falsches Übertragen von Ergebnissen. Wenn die zu erwartende Fehlerquote bei der Präsentation der Ergebnisse des genetischen Fingerabdrucks vor Gericht mit berücksichtigt wird, kann das die Wahrscheinlichkeit für den Schuldspruch eines Verdächtigen erheblich senken.[10] Regelmäßig sind strafprozessuale Maßnahmen aufgrund eines DNA-Treffers nur nach genauer Prüfung erlaubt. Die Verifizierung der ersten Probe durch eine zweite ist vorgeschrieben.
Ein Beispiel für Fehlerquellen durch unsachgemäße Handhabung von Proben und Geräten ist auch das Heilbronner Phantom: Mehrere sehr unterschiedliche Verbrechen wurden fälschlicherweise derselben Täterin zugeordnet, da Probenahmestäbchen mit der DNA einer Mitarbeiterin des Herstellers verunreinigt waren.
Bei Patienten mit einer Knochenmarkstransplantation findet sich bei Blutuntersuchungen in der Regel der genetische Fingerabdruck des Spenders, in seltenen Fällen auch eine gemischte Chimäre. Bei einem Mundschleimhautabstrich findet sich in der Regel eine gemischte Chimäre, während in den Haarwurzeln die ursprüngliche genetische Information erhalten bleibt.[11][12]
Eineiige Zwillinge haben mit Ausnahme der V(D)J-Regionen in den T- und B-Lymphozyten des Immunsystems identische DNA. Bei einem „positiven“ Ergebnis kann deshalb die Tatortspur durchaus auch vom nicht getesteten Zwilling stammen, wenn der genetische Fingerabdruck die genannten Regionen nicht miteinschließt.[13]
Im März 2009 musste ein Zwillingspaar freigelassen werden, das im Verdacht steht, am 25. Januar 2009 in das Kaufhaus des Westens eingebrochen zu sein und eine Beute mit einem Wert in Millionenhöhe gemacht zu haben. Die Analyse von Spuren an einem am Tatort gefundenen Handschuh ergab eine Übereinstimmung mit der DNA beider Zwillinge. Obwohl feststeht, dass mindestens einer der beiden am Tatort war, konnte keinem der beiden eine Tatbeteiligung nachgewiesen werden, da die Spur vom jeweils anderen stammen könnte.[14]
ausserdem hat jeder millionste die gleiche dna