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Mietendeckel in Berlin verfassungswidrig

Uwe O.

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wir drehen uns im Kreis
wie gesagt, wenn man ganz gnädig ist und alle drei Augen zudrückt, könnte man sagen, du hast technically spoken recht, also rein technisch = formalistisch betrachtet

hingegen
realistically spoken = de facto, hast du selbstverständlich unrecht
denn man haftet eben nicht nur mit seiner Einlage, sondern selbstverständlich damit, was diese Einlage im Moment der Krise gerade wert ist

Die Verwendung alliierter Ausdrücke hilft keinen Zentimeter weiter.
Haftung ist rein formalistisch und hat keinen Auslegungsspielraum.


und es macht einen riesigen Unterschied, ob diese Einlage im Moment der Krise gerade nur 1 Euro wert ist, oder 1 Million Euro
jedenfalls für jeden Normaldenker

Nur für den "Normaldenker", der sein Wissen im Biernebel eines Stammtisches erworben hat.
Natürlich macht es einen Unterschied, ob Du 1 € verlierst oder 1 Mio €.
Wobei in Deinem Beispiel (Stammeinlage 25.000 €, Wert bei Verlust 500.000 €) der Wertzuwachs nur auf dem Papier steht.
Und nichts mit der Haftung zu tun hat.

und nur Rechthaber und solche, die sich partout und militant auf Absatz 1 zurückziehen wollen ... technically spoken ... widersprechen da in geradezu intelligenzbeleidigender Art und Weise
Danke gleichfalls.
 

Uwe O.

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Verallgemeinerungen sind in aller Regel ziemlich doof. Was Du hier beschreibst, ist irgendeine kleine Quetsche, in der ein Mann einziger Gesellschafter und gleichzeitig Geschäfstführer ist, aber doch keine typische Kaptialgesellschaft.
Diese Feinheit wird @sportsgeist nie verstehen.
 

sportsgeist

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Was hat jetzt Freiheitsstrafe mit Pflicht zum Ausgleich des Schadens zu tun?
es sind Formen von Haftung, darum gings doch
aber ich sehe schon

all die paar Vorschusslorbeeren, die ich etwas voreilig in deine Richtung verteilt hatte, muss ich wohl wieder zurücknehmen
bisher dachte ich, du spielst das nur

nein, du spielst das leider nicht nur
 

sportsgeist

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Wobei in Deinem Beispiel (Stammeinlage 25.000 €, Wert bei Verlust 500.000 €) der Wertzuwachs nur auf dem Papier steht.
Und nichts mit der Haftung zu tun hat.
natürlich steht Vermögen größtenteils auf Papier
Geldscheine repräsentieren ebenfalls Vermögen und sind auch nur Papier, man könnte sie zwar essen, aber ihr Nährwert ist begrenzt

Vermögen ist hauptsächlich rechtsabstrakt
Wertpapiere, Sparbücher, Obligationen, Anteilsscheine, Verträge ... alles lediglich Papier

und nur die rechtsabstrakte Durchführbarkeit der Haftung gibt diesen Papieren überhaupt ihren Wert

das dürfte jetzt aber vom Anspruch her deutlichst zu hoch sein für dich
kann mir nämlich nicht im geringsten vorstellen, dass du einen akademischen Titel besitzt oder gar studiert hättest

und um die Frage zu beantworten:
wenn deine GmbH Anteile in dieser Minute 1 Million Euro wert sind, beträgt auch dein privates Vermögen in dieser Minute 1 Million Euro .. außer du hast natürlich noch andere Wertgegenstände, die kämen dann selbstverständlich noch oben drauf ... da ist nichts nur auf dem Papier
du bist dann tatsächlich Millionär
 

sportsgeist

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Du blamierst Dich stündlich mehr und mehr.
Könnest Du nicht mal wenigstens Wiki zur Frage der Haftung bei Kapitalgesellschaften bemühen?
Oder die zur Frage passenden Gesetze?

Hier etwas, damit Du nicht sebst suchen musst.
wie oft sollen wir jetzt noch im Kreis herum drehen, dass das bestenfalls rein technisch gesehen gilt ... also rein formell betrachtet

de facto ... also reel betrachtet ... stimmt das aber nicht
denn de facto haftet der gesamte Wert in diesem Moment
 

Orwellhatterecht

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Heute warst Du jaj mal ganz besonders fleissig, das „erbärmlich“ geht Dir ja nur so von der Hand, meine tiefe Bewunderung!
Nachtrag: Mit Deinem Fleiß ist es aber wirklich nicht allzu weit her, Du hast ziemlich nachgelassen mit Deinen „Erbärmlich“ Bewertungen. Müssen wir uns um Dich ernsthafte Sorgen machen?
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

CEO ist handelsrechtlich kein verbindlicher Begriff.
Da er aus englischsprachigen Gebieten kommt, sollte man sich dort orientieren.
Daher ist ein GmbH-Geschäftsführer nie ein CEO.



Es ist aus dem täglichen Leben.
Stichwort: Lieferkettengesetz.
Naja, wenn man sich dann mal umschaut, ist doch offensichtlich, dass diese Behauptung nicht stimmt. Bosh ist beispielsweise eine GmbH und in seinem Blog bezeichnet sich der Chef selbst als CEO in der Unterschrift.
Denner's view | https://www.bosch.com/de/stories/blog-denners-view/

Was das Beispiel nicht weniger dumm macht.
 

KurtNabb

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Naja, wenn man sich dann mal umschaut, ist doch offensichtlich, dass diese Behauptung nicht stimmt. Bosh ist beispielsweise eine GmbH und in seinem Blog bezeichnet sich der Chef selbst als CEO in der Unterschrift.
Denner's view | https://www.bosch.com/de/stories/blog-denners-view/

Was das Beispiel nicht weniger dumm macht.
Man muss sich an den richtigen Stellen umschauen. Auf der Homepage von Bosch gibt's ein Impressum. Das Impressum gehört zu den rechtlich vorgeschriebenen Dokumenten und da steht Geschäftsführer.

Nebenbei bemerkt: Im Handelsrecht gibt es keinen Vorrang für einen Geschäftsführer. Insofern ergibt der Begriff "Chief Execution Officer" in der GmbH rechtlich keinen Sinn. Im Außenverhältnis sind mehrere Geschäftsführer gleichberechtigt. Was nicht ausschließt, dass ihre Befugnisse im Innenverhältnis eingeschränkt sind.

Wenn irgendwelche Flachkappen den Begriff dennoch auf ihre Visitenkarten drucken, so ist das im besten Falle nichts weiter als eine Anpassung an amerikanische Gepflogenheiten, man könnte aber auch Angeberei oder auch Depperl-Denglisch dazu sagen.
 

KurtNabb

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wie oft sollen wir jetzt noch im Kreis herum drehen, dass das bestenfalls rein technisch gesehen gilt ... also rein formell betrachtet

de facto ... also reel betrachtet ... stimmt das aber nicht
denn de facto haftet der gesamte Wert in diesem Moment
Die Gesellschaft haftet, nicht der Gesellschafter.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Man muss sich an den richtigen Stellen umschauen. Auf der Homepage von Bosch gibt's ein Impressum. Das Impressum gehört zu den rechtlich vorgeschriebenen Dokumenten und da steht Geschäftsführer.

Nebenbei bemerkt: Im Handelsrecht gibt es keinen Vorrang für einen Geschäftsführer. Insofern ergibt der Begriff "Chief Execution Officer" in der GmbH rechtlich keinen Sinn. Im Außenverhältnis sind mehrere Geschäftsführer gleichberechtigt. Was nicht ausschließt, dass ihre Befugnisse im Innenverhältnis eingeschränkt sind.

Wenn irgendwelche Flachkappen den Begriff dennoch auf ihre Visitenkarten drucken, so ist das im besten Falle nichts weiter als eine Anpassung an amerikanische Gepflogenheiten, man könnte aber auch Angeberei oder auch Depperl-Denglisch dazu sagen.
Geschäftsführer ist einfach nur ein juristischer Begriff.
Im Innenverhältnis und nach Außen kannst du deinen Geschäftsführer auch Obermackermegachief nennen. Wer einigermaßen regelmäßig international agiert (wie Bosh), wird das natürlich CEO nennen, weil man damit international was anfangen kann.
Englisch ist nicht umsonst die internationale Wirtschafts- und Wissenschaftssprache.
 

KurtNabb

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Geschäftsführer ist einfach nur ein juristischer Begriff.
Im Innenverhältnis und nach Außen kannst du deinen Geschäftsführer auch Obermackermegachief nennen. Wer einigermaßen regelmäßig international agiert (wie Bosh), wird das natürlich CEO nennen, weil man damit international was anfangen kann.
Englisch ist nicht umsonst die internationale Wirtschafts- und Wissenschaftssprache.
Schon. Aber jeder Hilfsdepp kann sich "Obermackermegachief" nennen. Ist halt sinnlos.

Der "einfach nur juristische Begriff" hingegen ist der einzig wahre. Alles andere ist Kappes.

Übrigens steht auch bei bosch.com nicht CEO sondern:

Members of the Board of Management

Weil man eben auch bei Bosch weiß, wie man korrekt firmiert. Auch in der "internationalen Wirtschafts- und Wissenschaftssprache".
 

sportsgeist

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Deine drei Brocken Englisch machen Deinen Sermon nicht besser.
meine (allermeist berufliche) schriftliche Konversation ... min. 100 bis 200 eMails am Tag, zig Whats Apps, plus Angebote und sonstige Schriftsätze ... laufen zu 80 ... 90% in englisch ab.
da bleibt nicht gänzlich aus, dass einem die deutschen Begriffe nicht mehr einfallen, bzw. es oft keine adequaten deutschen Begriffe gibt
 

sportsgeist

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Die Gesellschaft haftet, nicht der Gesellschafter.
wenn die Gesellschaft haftet, haftet sowohl implizit und auch explizit der/die Gesellschafter
wurde jetzt ausreichend breit und umfangreich dargelegt

und warum das hier nicht verstanden wird, liegt ganz einfach daran, dass der übliche Bildungs- und IQ-Grad hier nicht ausreicht, die Begriffe:
implizit, und
explizit

überhaupt zu verstehen
 

sportsgeist

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Man muss sich an den richtigen Stellen umschauen. Auf der Homepage von Bosch gibt's ein Impressum. Das Impressum gehört zu den rechtlich vorgeschriebenen Dokumenten und da steht Geschäftsführer.

Nebenbei bemerkt: Im Handelsrecht gibt es keinen Vorrang für einen Geschäftsführer. Insofern ergibt der Begriff "Chief Execution Officer" in der GmbH rechtlich keinen Sinn. Im Außenverhältnis sind mehrere Geschäftsführer gleichberechtigt. Was nicht ausschließt, dass ihre Befugnisse im Innenverhältnis eingeschränkt sind.

Wenn irgendwelche Flachkappen den Begriff dennoch auf ihre Visitenkarten drucken, so ist das im besten Falle nichts weiter als eine Anpassung an amerikanische Gepflogenheiten, man könnte aber auch Angeberei oder auch Depperl-Denglisch dazu sagen.
Deutschland ist eine der exportstärksten Volkswirtschaften der Welt

bei mir steht immer noch der gute altdeutsche Begriff "Geschäftsführer" auf der Visitenkarte, allerdings bleibt nicht aus, der Welt erklären zu müssen, was das überhaupt sei.
um sich also andauernd diese Nachfragen zu ersparen, habe ich zumindest darunter drucken lassen, dass das im UK-sprachigen Raum einem MD entsprechen würde

im amerikanischen und asiatischen Raum ist aber auch der Begriff eines MD nicht allzu verbreitet
CEO ist da die bessere Beschreibung

letztlich geht es doch darum zu zeigen, wer das Entscheider- und das haftende Organ der Firma ist
 

KurtNabb

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wenn die Gesellschaft haftet, haftet sowohl implizit und auch explizit der/die Gesellschafter
wurde jetzt ausreichend breit und umfangreich dargelegt

und warum das hier nicht verstanden wird, liegt ganz einfach daran, dass der übliche Bildungs- und IQ-Grad hier nicht ausreicht, die Begriffe:
implizit, und
explizit

überhaupt zu verstehen
Wie hier eigentlich sehr gründlich herausgearbeitet wurde, hast Du den Begriff Haftung nicht verstanden.
 

sportsgeist

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Wie hier eigentlich sehr gründlich herausgearbeitet wurde, hast Du den Begriff Haftung nicht verstanden.
... was gibts daran nicht zu verstehen

wenn deine Aktien nichts mehr wert sind, weil die Firma dahinter Shizze gebaut hat, hast du mitgehaftet
die Gesellschaft hat gehaftet, und du als Gesellschafter implizit und explizit gleich mit
Punkt, aus, Ende im Gelände

versteht jeder 9-Jährige nach allerspätestens 3-mal erklären
nur ihr 2 Figuren halt nicht... da müsst ihr 2 euch dann schon selber fragen
 

KurtNabb

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... was gibts daran nicht zu verstehen

wenn deine Aktien nichts mehr wert sind, weil die Firma dahinter Shizze gebaut hat, hast du mitgehaftet
die Gesellschaft hat gehaftet, und du als Gesellschafter implizit und explizit gleich mit
Punkt, aus, Ende im Gelände

versteht jeder 9-Jährige nach allerspätestens 3-mal erklären
nur ihr 2 Figuren halt nicht... da müsst ihr 2 euch dann schon selber fragen
Mit Deiner Einlage hast Du mitgehaftet. Also beschränkt, so wie es eben Sinn der Übung ist.
 

KurtNabb

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Deutschland ist eine der exportstärksten Volkswirtschaften der Welt

bei mir steht immer noch der gute altdeutsche Begriff "Geschäftsführer" auf der Visitenkarte, allerdings bleibt nicht aus, der Welt erklären zu müssen, was das überhaupt sei.
um sich also andauernd diese Nachfragen zu ersparen, habe ich zumindest darunter drucken lassen, dass das im UK-sprachigen Raum einem MD entsprechen würde

im amerikanischen und asiatischen Raum ist aber auch der Begriff eines MD nicht allzu verbreitet
CEO ist da die bessere Beschreibung

letztlich geht es doch darum zu zeigen, wer das Entscheider- und das haftende Organ der Firma ist
Wie ich schon sagte: "im besten Falle nichts weiter als eine Anpassung an amerikanische Gepflogenheiten"

Wobei auch Amerikaner sich bei relevanten Geschäften nicht auf Visitenkarte verlassen, sondern durchaus prüfen, ob der Unterzeichner eines Vertrags auch zeichnungsberechtigt ist. Genau dazu sind nämlich diese "nur juristischen Begriffe" da: Alles außer eben diesen "nur juristischen Begriffen" ist eben nur das Altpapier wert, auf das es gedruckt ist.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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