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Sag einmal bitte, was möchtest Du uns mit Deiner "Aussage" mitteilen?
Es ist egal ob sich ein "Flüchtling" auf den Artikel 16a Abs. 2 beruft oder nicht, das GG ist die "oberste Gebrauchsanweisung" für die Gesetzlichkeiten in der BRD.
Und für Dich die Begrifflichkeit "Asylant" begründet sich darin das ein Asylantrag gestellt wird bzw. sich diese "Schutzsuchenden" auf Asyl berufen. Alles andere würde über die Schiene Einreisevisa und Aufenthaltserlaubnis laufen, oder wie so häufig "ILLEGAL und den links grünen SCHEI?EGAL".
Und ja ich fokosiere mich in dem Geschehen auf Merkel, denn sie spielte eine unrühmliche Rolle und bitte höre mit dem Mär der "Getriebenen" auf, denn die hat es bis heute nicht fertig gebracht dem GG wieder im Bezug auf Artikel 16a Abs.2 (nur als Beispiel) die richtige Bedeutung zu verleihen.
Im seinem Buch "Die Getriebenen" hat Autor Alexander zu recht Merkel in den mIttelpunkt gestellt. Denn angeblich hatte der Koalitionsausschuss aus CDU/SPD schon die Grenzschliessung beschlossen. Es war die Frau mit Blut an den Händen, die Angst vor schlechten Bildern hatte.
Jetzt haben wir die "schlechten Bilder" in unseren Strassen, auf unseren Friedhöfen, Weihnachtsmärkten.
Der Chef der Bundespolizei, Romann fragte so bei de Maziere an, ob sich seine Beamten nicht alle strafbar machen würden und forderte eine schriftliche Bestätigung, das geltene Recht nicht anzuwenden.
Diese Bestätigung erhielt Romann nie - weil die Regierung um ihren Rechtsbruch weiss.