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*HeiterkeitSelbstverständlich privatrechtlich organisiert, sozusagen durch wirkliches Angebot und Nachfrage.
Ich wusste gar nicht, dass du so ein glühender Fan der muslimischen Schiedsgerichte bist, die Rechte ja meist ganz entrüstet ablehnen.
Die sind privatrechtlich organisiert.
So wahnsinnig waren und sind noch nicht mal die neoliberalen Amis ihre Justiz zu privatisieren und Russland wohl auch nicht.
Es ist mir überhaupt kein Staat bekannt der das macht.
Die Amis ließen und lassen ihre Sheriffs immerhin von den Bewohnern des County wählen.
Und das Urteil über Schuld oder Unschuld überlässt man in den USA am Ende zwölf Leuten, die nicht ein Semester Jura studiert, kein einziges der dicken Gesetzbücher gelesen haben müssen, sich eigentlich durch nichts auszeichnen als ihre umfassende Ahnungslosigkeit – zwölf Menschen, die buchstäblich nach dem Zufallsprinzip auf der Straße aufgelesen werden.
Das wäre nach deinem Geschmack?
Privat organisierte Schiedsgerichte nach Moslem-Art oder Geschworenengerichte nach Vorbild der USA?
Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen , – vom Grundgesetz garantiert Art. 97 Abs. 1 GG, § 1 GVG!Mino schrieb:Also das Gegenteil eines Gewaltmonopolisten, da dieser niemals Recht sprechen wird, schon gar nicht wenn er selbst der Verursacher, der Verantwortliche bzw. der Rechtsbrecher war.
Was für eine Auswahl hätte ein Geschädigter, das in welchem staatlichen System nicht vorgesehen ist?Mino schrieb:In dieser Ordnung hätte der Geschädigte eine Auswahl die in staatlichen Systemen nicht vorgesehen ist.
Weist du überhaupt noch was du hier erzählst?
Mino schrieb:Und Niemand würde, spätestens beim zweiten mal, auf die Idee kommen zu einem Gericht zu gehen das kein Recht spricht, das im Eigeninteresse handelt, bzw. das befangen ist. Dieses Gericht hätte in einer echten Rechtsordnung auch keine lange Überlebenschance.
Das ist doch völliger Schwachsinn.
Recht und Gesetz ist eine Hoheitliche Aufgabe die der überall vom Staat wahrgenommen wird.
Und ein Staat ist die auf dem Staatsgebiet lebende Bevölkerung, die in einer Demokratie seine Volksvertreter in freien geheimen Wahlen wählt, deren Aufgabe es unter Anderem ist, Gesetze zu beschließen, die dann dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden und über die das BVG wacht.