Richtig. Um die AfD zu dämonisieren, zu diskriminieren wurden Gesetze rückwirkend geltend geändert/ Beschlussfähigkeit des BT bei ca 60 anwesenden MdB festgestellt/ Altparteien wollen Landtagsbeschlüsse durchsetzen, dass Abstimmungen mit den Stimmen der AfD nicht statfinden dürfen/ Anträge der AfD werden generell abgelehnt, oftmals dann von anderen Parteien eingebracht/ Nach wie vor hat der BT nicht beschlossen, ob Dublin, GG 16 a nicht mehr gelten soll (2/3 Mehrheit wäre notwendig)
Und was haben Verfassungsrechtler gesagt?
Verfassungsrichter zu Merkel s Politik:
1. Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz:
Kein “Flüchtling” hat Anspruch auf Asyl in Deutschland …..Die Bundeskanzlern handelt in der “Flüchtlingskrise” gegen das Grundgesetz und gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz.
"Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte."
Hören Sie sich Prof Rupert Scholz hier an:
https://www.youtube.com/watch?v=qFnIut4b1Fo
2. Hans-Jürgen Papier - bis März 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichtes
In der Flüchtlingskrise offenbare sich „ein eklatantes Politikversagen“ Die Regierung habe die Leitplanken des deutschen und europäischen Asylrechts „gesprengt“, bestehende Regelungen „an die Wand gefahren“. „Der Verfassungsstaat muss funktionieren, er darf durch die Politik nicht aus den Angeln gehoben werden. Sie hat die zentrale Verpflichtung, Gefahren entgegenzutreten, die durch eine dauerhafte, unlimitierte und unkontrollierte Migration in einem noch nie da gewesenen Ausmaß entstehen können.“
3. Verfassungsrichter Udo Di Fabio:
Udo di Fabio in dem von der CSU angeforderten Gutachten:
„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) VERPFLICHTET, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.
4. Michael Bertrams, früherer Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, hat die Grenzöffnung im Alleingang als „Akt der Selbstermächtigung“, Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch klar beim Namen genannt.