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Landgericht erlaubt "Scharia Polizei" ???

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In meinen Augen war das zumindest Amtsanmaßung.

Sehe ich anders. :rolleyes:

Das Landgericht hat gar nichts erlaubt, es hat nur die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen, weil darin ein Straftatbestand nicht erkennbar war.

Eine formierte Gruppe, welche Menschen darauf hinweist, das es nach dem Koran nicht erlaubt sei, Drogen zu nehmen geschweige damit zu dealen oder in der Öffentlichkeit Alkohol trinken zu dürfen oder als Frau unsittlich (z. B. kniefreier Rock und überschminkt) rumzulaufen u. a., begeht schlichtweg keine Straftat.
 

Ophiuchus

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Eine formierte Gruppe, welche Menschen darauf hinweist, das es nach dem Koran nicht erlaubt sei, Drogen zu nehmen geschweige damit zu dealen oder in der Öffentlichkeit Alkohol trinken zu dürfen oder als Frau unsittlich (z. B. kniefreier Rock und überschminkt) rumzulaufen u. a., begeht schlichtweg keine Straftat.

In den Golfstaaten wahrscheinlich nicht , hierzulande sollte es schon unter Belästigung / Nötigung fallen oder
ist hier der Koran Gesetz für das öffentliche Leben .

Und wem die Wertewelt hier nicht passt soll nach Hause gehen !
 
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In den Golfstaaten wahrscheinlich nicht , hierzulande sollte es schon unter Belästigung / Nötigung fallen oder
ist hier der Koran Gesetz für das öffentliche Leben .

Und wem die Wertewelt hier nicht passt soll nach Hause gehen !

1. In unserem Rechtsstaat müssen effektive Beweise vor Gericht gebracht werden.

Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, das eine Frau und schon gar keine Muslima als Zeugin vor Gericht auftritt, um die "Scharia Polizei" wegen Nötigung zu belasten. Außerdem wird Nötigung nur mit einem Strafbefehl bestraft und nicht mit einer Hauptverhandlung vor einer Strafkammer des Landgerichts, wo es in der Regel nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe gibt.

2. Werte sind subjektiv. Jeder Mensch hat seine eigenen, wenn diese mit den staatlichen Gesetzen (Grundgesetz u. a.) vereinbar sind.
 
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Sehe ich anders. :rolleyes:

Das Landgericht hat gar nichts erlaubt, es hat nur die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen, weil darin ein Straftatbestand nicht erkennbar war.

Eine formierte Gruppe, welche Menschen darauf hinweist, das es nach dem Koran nicht erlaubt sei, Drogen zu nehmen geschweige damit zu dealen oder in der Öffentlichkeit Alkohol trinken zu dürfen oder als Frau unsittlich (z. B. kniefreier Rock und überschminkt) rumzulaufen u. a., begeht schlichtweg keine Straftat.

Stellt sich schon die Frage, was solchen minderbemittelnten, engstirnigen Scharia Trotteln einfällt, die freie - abendländische Kultur öffentlich zu kritsieren ?!

Dann mag er bitte wieder in seinen nahen Osten ziehen .. und dort das machen, was sie dort eben so machen ...
 

Ophiuchus

Putinversteher
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1. In unserem Rechtsstaat müssen effektive Beweise vor Gericht gebracht werden.

Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, das eine Frau und schon gar keine Muslima als Zeugin vor Gericht auftritt, um die "Scharia Polizei" wegen Nötigung zu belasten. Außerdem wird Nötigung nur mit einem Strafbefehl bestraft und nicht mit einer Hauptverhandlung vor einer Strafkammer des Landgerichts, wo es in der Regel nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe gibt.

2. Werte sind subjektiv. Jeder Mensch hat seine eigenen, wenn diese mit den staatlichen Gesetzen (Grundgesetz u. a.) vereinbar sind.

Wenn so ein Kameltreiber meine Frau belästigt weil er ihren Rock zu kurz findet ,wird die Belästigung nicht geringer nur weil die Hürde zur Strafverfolgung hoch liegt.

Hast du schon eine Bombe gebastelt? ...oder übst du noch .....
 
OP
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stoppt Globalisierung !
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Die hatten Warnwesten an wo POLIZEI drauf stand.
Das ist eindeutig Amtsanmassung.
 
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Diese Typen gehören nicht nur von der realen Landespolizei aus der zivilisierten Öffentlichkeit entfernt - diese primitive, zurückgebliebene Klientel gehört in eine geschlossene psychatrische Anstalt. Oder besser noch dahin entsorgt, wo sie herkommen - aus irgendeinem zurückgebliebenen, streitsüchtigen Staat im nahen oder mittleren Osten ..
 
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Wie dreist ist das denn ?


http://spon.de/aeDIV

In meinen Augen war das zumindest Amtsanmaßung.

Zitat aus: http://www.spiegel.de/politik/deuts...laubt-den-salafisten-auftritt-a-1066943.html#

„Islamisten in Wuppertal: Landgericht lehnt Strafprozess wegen "Scharia-Polizei" ab
Als "Scharia-Polizei" patrouillierten Salafisten durch Wuppertal, die Staatsanwaltschaft klagte sie an. Das Landgericht sagt nun aber: Der umstrittene Auftritt in Warnwesten war legal.
Der Aufzug von Islamisten als "Scharia-Polizei" in Wuppertal war nicht strafbar. Das dortige Landgericht hat nun entschieden, ein Verstoß gegen das Uniformverbot liege nicht vor und lehnte die Eröffnung eines Strafprozesses ab.
Im vergangenen Jahr waren Islamisten als selbsternannte Sittenwächter durch die Straßen Wuppertals patrouilliert. Sie trugen Westen mit dem Aufdruck "Shariah Police". Die Scharia ist das islamische Recht. Der Auftritt hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Er wurde von den Salafisten selbst gefilmt und im Internet verbreitet.
Das Landgericht entschied nun: Von den handelsüblichen grell-orangen "Shariah-Police"-Warnwesten sei keine einschüchternde, militante Wirkung ausgegangen. Dies sei laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber Voraussetzung für die Eröffnung eines Strafverfahrens. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft kündigte Beschwerde gegen die Entscheidung an. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung werde man gegen weitere Auftritte der "Scharia-Polizei" strafrechtlich vorgehen.“

Vielleicht sollte sich das Gericht von Chon-Bendit und der Gesellschaft für Migration aufklären lassen, wohlmöglich, dass Richter zu einer ganz anderen Sicht finden würden.


Gemeinsam ist den muslimischen Stimmen, dass es ihnen um eine Islamisierung der Gesellschaften geht.

Zitat aus: http://www.bpb.de/gesellschaft/migra...slam-in-europa
„Konservative Muslime zum Thema "Islam in Europa"
Redaktion ufuq.de
 

Frosch

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1. In unserem Rechtsstaat müssen effektive Beweise vor Gericht gebracht werden.

Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, das eine Frau und schon gar keine Muslima als Zeugin vor Gericht auftritt, um die "Scharia Polizei" wegen Nötigung zu belasten, wenn ihr ihr Leben lieb ist. Außerdem wird Nötigung nur mit einem Strafbefehl bestraft und nicht mit einer Hauptverhandlung vor einer Strafkammer des Landgerichts, wo es in der Regel nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe gibt.

2. Werte sind subjektiv. Jeder Mensch hat seine eigenen, wenn diese mit den staatlichen Gesetzen (Grundgesetz u. a.) vereinbar sind.

Ja, wenn! Der Koran und seine Gesetze sind aber nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. In keinster Weise!

Das da oben habe ich mal eben in Rot ergänzt, wenn´s recht ist...
 
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aber natürlich, die neue Lebensform wird eingeführt

Wie dreist ist das denn ?


http://spon.de/aeDIV

In meinen Augen war das zumindest Amtsanmaßung.

Ach was, das ist ein weiterer Baustein der neuen deutschen Ordnung!

Wer jetzt noch an das Märchen Flüchtling glaubt, isst auch mit dem Weihnachtsmann zu Abend.

In Schweden und Dänemark tobt schon seit Monaten der Bürgerkrieg. Die Islamis fordern auch dort ganz offiziell und aggressiv, die Staaten sollten gefälligst alle Bürger, auch die ungläubigen Schweine, nach Schariagesetzen behandeln, bzw. bestrafen!

Es lebe nun auch das islamistische Deutschland hoch, drei Mal hoch!

Stelle mir vor ich gehe durch die Stadt, auf dem Bahnhofsvorplatz wird gerade eine Frau zu Tode gesteinigt. Welcher deutsche Willkommensgutmensch wirft vor lauter blinder Integrationswut den ersten Stein?
 
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Wenn so ein Kameltreiber meine Frau belästigt weil er ihren Rock zu kurz findet ,wird die Belästigung nicht geringer nur weil die Hürde zur Strafverfolgung hoch liegt.

Man sollte die "Kameltreiber" nicht alle über einen Kamm scheren, es gibt auch anständige und verträgliche. :)

Auch wenn der vermutlich nächste US-Präsident Donald Trump eine Einreiseverbot für alle Moslems fordert. :peitschen:
 
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Ja, wenn! Der Koran und seine Gesetze sind aber nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. In keinster Weise!

Alle religiösen Bücher, Predigten mit Äußerungen und Praktiken, welche mit dem Grundgesetz und anderen Gesetzen nicht vereinbar sind, müssen strafrechtlich verfolgt werden. Die entsprechenden rechtswidrigen Passagen in den Religions-Büchern, müssen gestrichen oder geändert werden.

Aber darum geht es in diesem Thread nicht !!
 

Frosch

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Alle religiösen Bücher, Predigten mit Äußerungen und Praktiken, welche mit dem Grundgesetz und anderen Gesetzen nicht vereinbar sind, müssen strafrechtlich verfolgt werden. Die entsprechenden rechtswidrigen Passagen in den Religions-Büchern, müssen gestrichen oder geändert werden.

Aber darum geht es in diesem Thread nicht !!

Natürlich geht es auch hier im Grunde darum, daß uns der Islam von interessierter Seite als grundgesetzkompatibel verkauft werden soll.

Aber ebenso natürlich sind islamische "heilige" Texte und Praktiken nur dann zu verbieten, wenn sie als legitimierte Handlungsanweisungen "mißbraucht" werden, wie es bei Gutmenschens immer so schön heißt. Tatsächlich werden sie aber lediglich gebraucht, d.h. befolgt, und zwar im vollsten Sinne des Erfinders. Und Aufforderungen zur Gewalt, die auch massenhaft befolgt werden, sind ja wohl kaum zu tolerieren, wenn alles mit rechtstaatlichen Dingen zugeht...
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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