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Kindergrundsicherung

Uwe O.

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Nicht mehr, aber ich dachte ja auch eher an Gewinnsteuer.
Du sprachst aber ausdrücklich von Vermögen.
Was jetzt?

Gewinnsteuer gibt es auch nicht.
1,5 Millionen sind aber irgendwie nicht 2% von 17 Millionen. Mehrfachrentenbezieher sind meisst ueber den 950. Nur wenn Du weisst, was eine Normalverteilung ist und der Durchschnitt bei knapp ueber 1100 liegt, dann weisst Du ja, wie viel drunter liegen. Brauchen das hier aber nicht mehr weiter zu diskutieren.
Das brauchen wir nicht zu diskutieren, weil Du überhaupt nicht verstanden hast, worüber ich sprach.
Obwohl es kinderleicht zu verstehen war.
 
OP
immernochIch

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Kindergrundsicherung MUSS ins Gesamtkonzept bedingungsloses Grundeinkommen integriert werden!
Kinder sind auch nur Menschen und haben die gleichen Rechte wie Erwachsene.
Dasraus ergibt sich auch eine Grundsicherung fuer Volljaehrige.
Also entweder ist die Kindergrundsicherung nicht menschenrechtskonform, oder es muss das auch fuer den Rest der Menschen geben!
 

Iles9

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SAgte ich ja.
Allerdings gibt es eine Ausnahme:
Solarpanele und alles, was damit zusammenhängt, sind tatsächlich um die MWSt billiger geworden.
Dafür sind die Handwerker die diese Teile installieren teurer geworden und fressen die Summe gleich wieder auf.
 
OP
immernochIch

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Iles9

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Noch so einen Spam und ich gehe auf melden.
Wenn Dir nichts anderes einfällt....bitte.
Bei mir sind jedenfalls die Stundenlöhn für Handwerker seit letztes Jahr ordentlich gestiegen, egal ob Heizungsbauer, Gärtner und viele andere und eben die Solarinstallateure. Damit wird es für mich nicht günstiger egal ob die Mwst. einige Zeit weg fällt oder nicht, denn bei der Subvention werden nur die Solarpanele subventioniert und nicht die Löhne.
 
OP
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Wenn Dir nichts anderes einfällt....bitte.
Bei mir sind jedenfalls die Stundenlöhn für Handwerker seit letztes Jahr ordentlich gestiegen, egal ob Heizungsbauer, Gärtner und viele andere und eben die Solarinstallateure. Damit wird es für mich nicht günstiger egal ob die Mwst. einige Zeit weg fällt oder nicht, denn bei der Subvention werden nur die Solarpanele subventioniert und nicht die Löhne.
Und wenn Du mir jetzt noch schreibst, was das mit der Kindergrundsicherung zu tun hat, lass ich es Dir durchgehen.
 

Uwe O.

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. Damit wird es für mich nicht günstiger egal ob die Mwst. einige Zeit weg fällt oder nicht, denn bei der Subvention werden nur die Solarpanele subventioniert und nicht die Löhne.
Bei Solaranlagen ist alles MWst-frei. Auch die Löhne und das Hilfsmaterial.
 

Iles9

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Bei Solaranlagen ist alles MWst-frei. Auch die Löhne und das Hilfsmaterial.
Ok, hab nochmal recherchiert, Du hast recht. Nur die Walboxen sind nicht dabei.
Da haben die das irgenwann mal in den Medien falsch gesagt, da hatte ich meine Info her.
 
OP
immernochIch

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Wie waere es mal ueber
Menschengrundsicherung
wirklich nachzudenken?
 
OP
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Iles9

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Selbst die Wallboxen sind dabei.
Hier steht das anders.
Ausgenommen sind Produkte, die nicht direkt in Verbindung mit der Installation einer PV-Anlage stehen und auch ohne diese betrieben werden können – so zum Beispiel Wallboxen. Auch Solaranlagen im Mietmodell sind von der Mehrwertsteuerbefreiung ausgeschlossen.
Quelle
Und hier das Camping auch ausgenommen ist und bei Reparatur einer Altanlage nur die Komponenten.
Wie bereits erwähnt greift der Nullsteuersatz jedoch, wenn es im Rahmen einer Reparatur zum Austausch und zur Installation defekter Komponenten kommt. Dagegen sind mobile Solarmodule (z.B. für Campingzwecke) nicht von der Mehrwertsteuer befreit
Quelle
Ansonsten müsste man mal genau bei der KfW nachlesen.
Aber eigentlich gehört da gar nicht hier in den Tread.
 
OP
immernochIch

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Kinder brauchen keine eigene Grundsicherung, wenn sie als Menschen behandel werden und Menschen eine Grundsicherung zusteht.
 

Ophiuchus

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Kinder brauchen keine eigene Grundsicherung, wenn sie als Menschen behandel werden und Menschen eine Grundsicherung zusteht.
Was auch nicht notwendig ist ist Kindergeld auf deutschen Niveau für Kinder die preiswert in Bulgarien / Rumänien leben ,
wenn es sie wirklich gibt und nicht nur auf dem Papier !
 

Uwe O.

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Hier steht das anders.
Tatsächlich. Danke.

Aber bei Mietanlagen ist folgendes zu beachten:

Die Anmietung von PV-Anlagen stellt keine Lieferung von PV-Anlagen dar und unterliegt daher dem Regelsteuersatz.


Dagegen können Leasing- oder Mietkaufverträge je nach konkreter Ausgestaltung umsatzsteuerrechtlich als Lieferung oder als sonstige Leistung einzustufen sein. Der Nullsteuersatz kann nur auf Lieferungen angewandt werden. In allen anderen Fällen kommt der Regelsteuersatz zur Anwendung.


Maßgeblich für die Abgrenzung sind die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. Dabei sind Laufzeit, Zahlungsbedingungen und mögliche Kombinationen mit anderen Leistungselementen u. ä. zu berücksichtigen.


Dementsprechend liegt beispielsweise eine Lieferung vor, wenn ein automatischer Eigentumsübergang zum Ende der Vertragslaufzeit vertraglich vereinbart ist. Räumt der Vertrag dem Leasinggeber oder Leasingnehmer in Bezug auf den Eigentumsübergang ein Optionsrecht ein, ist ebenfalls von einer Lieferung auszugehen, wenn auf Grund der objektiv zu beurteilenden Umstände des Einzelfalls keine andere Entscheidung wirtschaftlich sinnvoll ist, als die Übertragung beziehungsweise der Erwerb des Eigentums an dem Leasinggegenstand am Ende der Vertragslaufzeit.


 
OP
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Was auch nicht notwendig ist ist Kindergeld auf deutschen Niveau für Kinder die preiswert in Bulgarien / Rumänien leben ,
wenn es sie wirklich gibt und nicht nur auf dem Papier !
Wenn Kinder als Menschen behandelt werden wuerden, braeuchte es ueberhaupt kein Kindergeld mehr. Papier ist eben nicht menschlich.
 

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